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Rechtsprechung
   BFH, 09.12.1992 - IV B 155/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2821
BFH, 09.12.1992 - IV B 155/90 (https://dejure.org/1992,2821)
BFH, Entscheidung vom 09.12.1992 - IV B 155/90 (https://dejure.org/1992,2821)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 1992 - IV B 155/90 (https://dejure.org/1992,2821)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen die Aussetzung des Verfahrens ablehnenden Beschluss nach Abschluss des Rechtsstreits in der Sache durch Urteil

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.10.1988 - IX B 111/86
    Auszug aus BFH, 09.12.1992 - IV B 155/90
    In einem solchen Fall der sog. prozessualen Überholung ist es dem Beschwerdegericht unmöglich geworden, den die Aussetzung ablehnenden Beschluß - sofern er rechtsfehlerhaft sein sollte - aufzuheben und das Verfahren bei der Vorinstanz in den Stand vor Ergehen des ablehnenden Beschlusses zurückzuversetzen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 12. Oktober 1988 IX B 111/86, BFH/NV 1989, 447, und des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 22.Dezember 1972 IV B 443/72, Die Öffentliche Verwaltung 1973, 278).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1972 - IV B 443/72
    Auszug aus BFH, 09.12.1992 - IV B 155/90
    In einem solchen Fall der sog. prozessualen Überholung ist es dem Beschwerdegericht unmöglich geworden, den die Aussetzung ablehnenden Beschluß - sofern er rechtsfehlerhaft sein sollte - aufzuheben und das Verfahren bei der Vorinstanz in den Stand vor Ergehen des ablehnenden Beschlusses zurückzuversetzen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 12. Oktober 1988 IX B 111/86, BFH/NV 1989, 447, und des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 22.Dezember 1972 IV B 443/72, Die Öffentliche Verwaltung 1973, 278).
  • BFH, 06.09.2023 - IX B 14/23

    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Beschwerde gegen eine Entscheidung …

    In einem solchen Fall der "prozessualen Überholung" ist es dem BFH als Beschwerdegericht unmöglich geworden, den die Aussetzung ablehnenden Beschluss --sollte er fehlerhaft sein-- aufzuheben und das Verfahren beim FG in den Stand vor Ergehen des ablehnenden Beschlusses zurückzuversetzen (ständige Rechtsprechung: so bereits Senatsbeschluss vom 12.10.1988 - IX B 111/86, juris; nachfolgend u.a. BFH-Beschlüsse vom 25.11.1992 - VIII B 75/92, juris; vom 08.12.1992 - VII B 153/92, juris; vom 09.12.1992 - IV B 155/90, BFH/NV 1993, 426;… vom 10.10.2002 - VI B 269/01, BFH/NV 2003, 77 sowie vom 24.10.2011 - XI B 28/11, Rz 8 f.).
  • BFH, 24.10.2011 - XI B 28/11

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Aussetzungsbeschluss oder …

    In einem solchen Fall der prozessualen Überholung ist es dem Beschwerdegericht unmöglich geworden, den die Aussetzung ablehnenden Beschluss, sofern er rechtsfehlerhaft sein sollte, aufzuheben und das Verfahren bei der Vorinstanz in den Stand vor Ergehen des ablehnenden Beschlusses zurückzuversetzen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 1988 IX B 111/86, BFH/NV 1989, 447; vom 9. Dezember 1992 IV B 155/90, BFH/NV 1993, 426;… vom 10. Oktober 2002 VI B 269/01, BFH/NV 2003, 77; Thürmer in HHSp, § 74 FGO Rz 213).
  • BFH, 10.10.2002 - VI B 269/01

    Nichterfolgte Aussetzung des Verfahrens als Verfahrensmangel

    Allerdings wäre eine eingelegte Beschwerde im Nachhinein unzulässig geworden, weil der Rechtsstreit inzwischen in der Sache durch Urteil abgeschlossen worden ist (Fall der sog. prozessualen Überholung, siehe dazu BFH-Beschluss vom 9. Dezember 1992 IV B 155/90, BFH/NV 1993, 426).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2008 - 12 E 761/08

    Konsequenz einer sachlichen Nachprüfung des eine Aussetzung sofortiger …

    Rn. 3 Vgl. (für den Fall der prozessualen Überholung, d. h. für den Fall, dass zunächst ein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt, ablehnend beschieden und gegen diese Ablehnung Beschwerde erhoben wird, aber vor der Beschwerdeentscheidung das Endurteil erster Instanz ergeht) OVG Münster, Beschluss vom 22. Dezember 1972 - IV B 443/72 -, DÖV 1973, 278 f.; vgl. ferner BFH, Beschluss vom 9. Dezember 1992 - IV B 155/90 -, Juris; Schmid, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 94 Rn. 56.
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