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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.03.1970 - IV B 155.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,203
BVerwG, 19.03.1970 - IV B 155.69 (https://dejure.org/1970,203)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1970 - IV B 155.69 (https://dejure.org/1970,203)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1970 - IV B 155.69 (https://dejure.org/1970,203)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ArgeLandentwicklung

    Landabzug; Verhältnismäßigkeit bei früherer anderweitiger Inanspruchnahme

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Eingriff in den Grundbesitz - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bestimmung des Umfangs der Beweisaufnahme durch das Tatsachengericht nach pflichtgemäßem Ermessen - Verletzung des § 86 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Landabzug/Verhältnismäßigkeit bei früherer anderweitiger Inanspruchnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1970, 582
  • BauR 1970, 105
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.04.1951 - IV ZR 22/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - IV B 155.69
    Eine Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO liegt freilich vor, wenn das Gericht sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkenntnis zuschreibt oder wenn die Gründe des Berufungsurteils aus ungenügenden Darlegungen auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (vgl. BGH in NJW 1951, 481 [BGH 12.04.1951 - IV ZR 22/50] [482]).
  • BVerwG, 23.10.1968 - IV C 84.67
    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - IV B 155.69
    Unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit können nur die öffentlichen Interessen und die dadurch konkret berührten privaten Rechtspositionen gegeneinander abgewogen werden, wobei die Planung in einem nicht unangemessenen Verhältnis zum angestrebten Zweck und Erfolg stehen darf (vgl. Urteil vom 23. Oktober 1968 - BVerwG IV C 84.67 -, DÖV 1969, 503 [504]).
  • BVerwG, 22.11.1968 - IV C 49.67

    Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung - Vermeidbarkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - IV B 155.69
    Eine - im übrigen zulässige - Planungsentscheidung kann im Hinblick auf eine angeblich mögliche andere Entscheidung allenfalls aufgehoben werden, wenn feststeht, daß die andere Planung überhaupt durchgeführt werden kann, ebenso wie eine Enteignungsmaßnahme nach § 12 Abs. 2 des Landbeschaffungsgesetzes nur dann abgelehnt werden darf, wenn feststeht, daß und wie der Enteignungszweck auf andere Weise zu erreichen ist (vgl. Urteil vom 22. November 1968 - BVerwG IV C 49.67 - in BVerwGE 31, 81).
  • BVerwG, 31.01.1969 - IV C 21.65

    Unzumutbarkeit eines Garagenbaus

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - IV B 155.69
    Anders mag es ausnahmsweise dann liegen, wenn die in der Zwischenzeit vorgenommene und verwirklichte Planung gezielt darauf abgestellt hat, eine andersartige Verwendung des Geländes unmöglich und deswegen die Inanspruchnahme von Grundstücken für den anderen Zweck an der zuerst in Anspruch genommenen Stelle unumgänglich zu machen (zu einem immerhin vergleichbaren Fall aus dem Nachbarrecht Urteil vom 31. Januar 1969 - BVerwG IV C 21.65 - in VRS 37, 78).
  • BVerwG, 10.08.1967 - IV CB 210.65

    Anforderungen an das Vorliegen eines nachbarrechtlichen Anspruchs auf Aufhebung …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - IV B 155.69
    Das gilt auch für die Frage, ob das Gericht sich selbst die erforderliche Sachkunde für die Beurteilung und Würdigung eines Sachverhalts, den sich hier das Oberverwaltungsgericht u.a. mit Hilfe einer Ortsbesichtigung erarbeitet hat, zutraut (vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 1961 - BVerwG V B 22.61 -, vom 5. Januar 1967 - BVerwG IV B 179.65 - und vom 10. Mai 1967 - BVerwG IV CB 210.65 -).
  • BVerwG, 24.02.1961 - V B 22.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - IV B 155.69
    Das gilt auch für die Frage, ob das Gericht sich selbst die erforderliche Sachkunde für die Beurteilung und Würdigung eines Sachverhalts, den sich hier das Oberverwaltungsgericht u.a. mit Hilfe einer Ortsbesichtigung erarbeitet hat, zutraut (vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 1961 - BVerwG V B 22.61 -, vom 5. Januar 1967 - BVerwG IV B 179.65 - und vom 10. Mai 1967 - BVerwG IV CB 210.65 -).
  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70

    Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des …

    Ein Verstoß gegen § 86 Abs. 1 VwGO liegt nur vor, wenn sich das Gericht eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkenntnis zuschreibt oder wenn die Begründung seines Urteils auf mangelnde Sachkunde schließen läßt (vgl. Beschluß vom 19. März 1970 - BVerwG IV B 155.69 - in DVBl. 1970, 582 [583]).
  • BVerwG, 08.07.1988 - 4 B 100.88

    Richterwechsel - Beweisaufnahme - Ermessenssache - Grundstücksnachbar - …

    Die Beschwerde legt nicht dar, daß das Berufungsgericht die für eine solche Beurteilung erforderliche Sachkunde unmöglich haben konnte (vgl. Beschluß vom 19. März 1970 - BVerwG 4 B 155.69 - DVBl. 1970, 582, 583).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der …

    Es verletzt seine Aufklärungspflicht, wenn es sich eine unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt oder seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (Beschluß vom 19. März 1970 - BVerwG 4 B 155.69 - DVBl. 1970 S. 582 [583]).
  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 96.76

    Änderung des Streitgegenstands; Rechtsänderung während des Revisionsverfahrens; …

    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht durch Unterlassung der Hinzuziehung eines Sachverständigen liegt nur dann vor, wenn das Gericht sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkenntnis zuschreibt oder wenn die Gründe des Berufungsurteils auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (Beschluß des Senats vom 19. März 1970 - BVerwG IV B 155.69 - DVBl. 1970, 582 [583] und st. Rechtspr.).
  • BVerwG, 12.06.1972 - VII B 117.70

    Heranziehung zu Kanalbenutzungsgebühren - Verletzung des Grundsatzes des …

    Das Tatsachengericht hat den Umfang der Beweisaufnahme wie auch die Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens grundsätzlich nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu beurteilen (Beschluß vom 19. März 1970 - BVerwG IV B 155.69 - in DVBl. 1970, 582 [583]).
  • BVerwG, 18.12.1979 - 7 B 213.78

    Vergnügungssteuerpflicht für einen Märchenwald - Verfassungsmäßigkeit der …

    Unter welchen Voraussetzungen ein Gericht die tatsächliche Würdigung eines Sachverhalts auf Grund eigener Sachkunde vornehmen darf und wann es dazu eines Sachverständigengutachtens bedarf, ist, soweit diese Frage einer generellen grundsätzlichen Beurteilung zugänglich ist, durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. z.B. BVerwGE 17, 342 f. [BVerwG 20.12.1963 - VII C 103/62] und 23, 314; Beschlüsse vom 19. März 1970 - BVerwG 4 B 155.69 - [DVBl. 1970, 582] und vom 13. April 1970 - BVerwG 7 B 142.69 - Urteil vom 28. Januar 1971 - BVerwG 3 C 166.68 - [Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 9]).

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß es grundsätzlich im Ermessen des Tatsachengerichts liegt, ob es sich selbst die erforderliche Sachkunde für die Aufklärung und Würdigung eines Sachverhalts zuschreibt (vgl. Beschluß vom 19. März 1970 - BVerwG 4 B 155.69 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 15.80

    Rechtsfolge des Unterlassens einer rechtzeitigen Verfahrensrüge gem. § 295 …

    Diese Handhabung hält sich vielmehr im Rahmen der dem Berufungsgericht zur Verfügung stehenden Sachkunde und Erfahrung (vgl.Beschluß vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 7 B 213.78 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 124 S. 26 [29]): Die Tatsachengerichte haben über den Umfang der jeweils für erforderlich zu haltenden Sachaufklärung nach ihrem Ermessen zu befinden; dieses Ermessen erstreckt sich auch auf die Einschätzung der eigenen Sachkunde (vgl.Beschlüsse vom 19. März 1970 - BVerwG IV B 155.69 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 14 S. 12 undvom 7. November 1980 - BVerwG 3 CB 14.80 - Buchholz 427.3 § 230 LAG Nr. 111 S. 35 [36]).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 B 136.79

    Begehren auf Zuerkennung des Prädikats "künstlerisch besonders wertvoll" für eine …

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß es grundsätzlich im Ermessen des Tatsachenberichts liegt, ob es sich selbst die erforderliche Sachkunde für die Aufklärung und Würdigung eines Sachverhalts zuschreibt (vgl. Beschluß vom 19. März 1970 - BVerwG 4 B 155.69 - [DVBl. 1970, 582]).
  • BVerwG, 10.03.1980 - 2 B 65.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erledigung eines …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt das Tatsachengericht den Umfang einer Beweisaufnahme wie auch die Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens grundsätzlich nach seinem pflichtgemäßen Ermessen; in der unterlassenen Hinzuziehung eines Sachverständigen liegt ein Verstoß gegen § 86 Abs. 1 VwGO nur dann, wenn sich das Gericht eine Sachkunde zuschreibt, die ihm unmöglich zusteht oder an der zumindest begründete Zweifel bestehen oder wenn es die bestehende Sachkunde überschätzt oder wenn die Begründung seiner Entscheidung aus ungenügenden Darlegungen auf mangelnde Sachkunde schließen läßt (vgl. Urteil vom 14. Juli 1972 - BVerwG 4 C 69.70 - [insoweit in BVerwGE 40, 268 ff. nicht abgedruckt]; Beschlüsse vom 19. März 1970 - BVerwG 4 B 155.69 - [DVBl. 1970, 582, 583], vom 12. Juni 1972 - BVerwG 7 B 117.70 -, vom 20. Juli 1972 - BVerwG 4 CB 71.70 - und vom 1. Oktober 1973 - BVerwG 4 B 47.73 -).
  • BVerwG, 07.11.1980 - 3 CB 14.80

    Ersatz eines Schadens an Grundvermögen in der CSSR

    Denn ob das Tatsachengericht sich selbst die erforderliche Sachkunde für die Beurteilung und Würdigung eines Sachverhalts zutraut, liegt grundsätzlich in seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. Beschluß vom 19. März 1970 - BVerwG 4 B 155.69 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 80 [nur Leitsatz]).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 B 167.78

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Begriff der "Theaterveranstaltungen" und …

  • BVerwG, 20.07.1972 - IV CB 71.70

    Weitere Abwägungen mit privaten Belangen bei § 35 Abs. 2 Bundesbaugesetz (BBauG) …

  • BVerwG, 05.02.1987 - 7 B 147.86

    Verkehrsrecht - Fahrerlaubnis - Fahreignung - Medizinisch-psychologische …

  • BVerwG, 13.01.1987 - 2 CB 40.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 22.09.1983 - 3 C 80.82

    Nichtheranziehung eines Sachverständigen - Aufklärungsrüge - Arbeitsmedizinische …

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 B 138.79

    Vergnügungssteuerpflicht von Eiskunstlaufveranstaltungen - Zulässigkeit und …

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 B 137.79

    Vergnügungssteuerpflicht von Eiskunstlaufveranstaltungen - Zulässigkeit und …

  • BVerwG, 28.05.1979 - 4 CB 18.79

    Mangelnde Sachaufklärung wegen Unterlassen der Einholung …

  • BVerwG, 08.05.1972 - VII B 82.71

    Ämterauflösung und Neubildung eines Amtes - Begründung einer …

  • BVerwG, 19.04.1983 - 4 B 52.83

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.08.1977 - 7 B 105.77

    Umschulung aus einer Sonderschule für Lernbehinderte in eine Sonderschule für …

  • BVerwG, 24.01.1974 - IV B 101.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 01.10.1973 - IV B 47.73

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Abweichung von einer Entscheidung des …

  • BVerwG, 09.11.1972 - VII B 75.71

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis zur …

  • BVerwG, 09.04.1987 - 4 B 69.87

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.05.1975 - 4 B 7.75

    Anforderungen an die Bestimmtheit und den notwendigen Inhalt eines …

  • BVerwG, 08.11.1974 - IV B 111.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit der Errichtung …

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