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Rechtsprechung
   BFH, 05.11.2007 - IV B 166/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10459
BFH, 05.11.2007 - IV B 166/06 (https://dejure.org/2007,10459)
BFH, Entscheidung vom 05.11.2007 - IV B 166/06 (https://dejure.org/2007,10459)
BFH, Entscheidung vom 05. November 2007 - IV B 166/06 (https://dejure.org/2007,10459)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Bindung an geltend gemachten Zulassungsgrund bei Vorliegen eines Verfahrensmangels; Auslegung eines Einspruchs gegen Gewerbesteuermessbescheid für (zivilrechtlich) vollbeendete Personengesellschaft

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 6; ; GewStG § 5 Abs. 1; ; BGB § 133

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Auslegung eines Einspruchs gegen Gewerbesteuermessbescheid für vollbeendete Personengesellschaft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 12.04.2007 - IV B 69/05

    Personengesellschaft in Liquidation nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO klagebefugt

    Auszug aus BFH, 05.11.2007 - IV B 166/06
    Eine Personengesellschaft ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH steuerrechtlich so lange als materiell-rechtlich existent anzusehen wie noch Steueransprüche gegen sie oder von ihr geltend gemacht werden und das Rechtsverhältnis zu den Finanzbehörden nicht endgültig abgewickelt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 12. April 2007 IV B 69/05, BFH/NV 2007, 1923, m.w.N.).

    b) Allerdings war der Gewerbesteuermessbescheid nach Auskehrung des Aktivvermögens der Klägerin nicht ihr, sondern ihren Gesellschaftern bekannt zu geben (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1923).

  • BFH, 07.09.1995 - III R 111/89

    Anwendung der Auslegungsgrundsätze auf eine Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 05.11.2007 - IV B 166/06
    Sie sind so auszulegen, dass das Ergebnis der Auslegung dem Willen und der Zielsetzung des Erklärenden bei ständiger Würdigung gerecht wird (BFH-Urteil vom 7. September 1995 III R 111/89, BFH/NV 1996, 521, m.w.N.).

    Wird gegen einen Steuerbescheid von einem Verfahrensbevollmächtigten Einspruch eingelegt und dabei zur Bezeichnung des Einspruchsführers die (im Wesentlichen) gleiche Adressatenbezeichnung wie in dem angegriffenen Bescheid verwendet, ist deshalb der Adressat des Bescheides grundsätzlich auch als Einspruchsführer anzusehen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 521).

  • BFH, 27.02.2003 - V R 87/01

    Steuererklärungseingang nach Schätzungsbescheid

    Auszug aus BFH, 05.11.2007 - IV B 166/06
    Die Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes gebietet eine Auslegung und Anwendung der die Einlegung von Rechtsbehelfen regelnden Vorschriften, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs nicht in unzumutbarer Weise erschweren (vgl. BFH-Urteil vom 27. Februar 2003 V R 87/01, BFHE 201, 416, BStBl II 2003, 505, unter II.3.b der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 18.01.2007 - IV R 35/04

    Einspruch; Auslegung

    Auszug aus BFH, 05.11.2007 - IV B 166/06
    Zwar ist das FG an einer Sachprüfung gehindert und muss die Klage durch Prozessurteil abweisen, wenn der angegriffene Steuerbescheid formell bestandskräftig geworden ist, weil er nicht innerhalb der Einspruchsfrist angefochten worden ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. Februar 1990 I R 156/86, BFHE 160, 123, BStBl II 1990, 696, und vom 18. Januar 2007 IV R 35/04, BFH/NV 2007, 1509).
  • BFH, 28.11.2001 - I R 93/00

    Auslegung von Willenserklärungen; Einspruch gegen KSt-Bescheid auch Einspruch …

    Auszug aus BFH, 05.11.2007 - IV B 166/06
    Zwar kann bei der Auslegung eines Einspruchs in entsprechender Anwendung des § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auch auf Umstände zurückgegriffen werden, die außerhalb der auszulegenden Erklärung --hier des Einspruchsschreibens vom 17. Juni 2003-- liegen, jedoch Rückschlüsse auf den erklärten Willen erlauben (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 2001 I R 93/00, BFH/NV 2002, 613, m.w.N.).
  • BFH, 13.10.1998 - VIII R 35/95

    Steuererklärung; Abgabe

    Auszug aus BFH, 05.11.2007 - IV B 166/06
    Die Steuerschuldnerschaft der Gesellschaft --und damit auch ihre gewerbesteuerrechtliche Rechtsfähigkeit-- erlischt grundsätzlich nicht durch ihre (zivilrechtliche) Vollbeendigung (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1998 VIII R 35/95, BFH/NV 1999, 445, m.w.N.).
  • BFH, 28.02.1990 - I R 156/86

    - Hinzuziehung und Beiladung im Rechtsbehelfsverfahren gegen einen …

    Auszug aus BFH, 05.11.2007 - IV B 166/06
    Zwar ist das FG an einer Sachprüfung gehindert und muss die Klage durch Prozessurteil abweisen, wenn der angegriffene Steuerbescheid formell bestandskräftig geworden ist, weil er nicht innerhalb der Einspruchsfrist angefochten worden ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. Februar 1990 I R 156/86, BFHE 160, 123, BStBl II 1990, 696, …und vom 18. Januar 2007 IV R 35/04, BFH/NV 2007, 1509).
  • BFH, 28.05.2003 - VII B 236/02

    Bindung an geltend gemachten Zulassungsgrund?

    Auszug aus BFH, 05.11.2007 - IV B 166/06
    Es ist nämlich anerkannt, dass keine Bindung an den vom Beschwerdeführer geltend gemachten Zulassungsgrund besteht, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde auf Divergenz gestützt wird, der dargestellte Sachverhalt jedoch das Vorliegen eines Verfahrensmangels ergibt (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Mai 2003 VII B 236/02, BFH/NV 2003, 1208, m.w.N.).
  • BFH, 01.08.2007 - XI B 183/06

    Entscheidung durch Prozessurteil statt durch Sachurteil als Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 05.11.2007 - IV B 166/06
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) stellt es einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar, wenn über eine Klage objektiv fehlerhaft nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wird (z.B. BFH-Urteil vom 16. November 1993 VIII R 7/93, BFH/NV 1994, 891, und BFH-Beschluss vom 1. August 2007 XI B 183/06, BFH/NV 2007, 1921, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 16.11.1993 - VIII R 7/93

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Prozessvollmacht

    Auszug aus BFH, 05.11.2007 - IV B 166/06
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) stellt es einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar, wenn über eine Klage objektiv fehlerhaft nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wird (z.B. BFH-Urteil vom 16. November 1993 VIII R 7/93, BFH/NV 1994, 891, und BFH-Beschluss vom 1. August 2007 XI B 183/06, BFH/NV 2007, 1921, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.12.1992 - IV R 136/91

    Anforderungen an die Heilung eines in einer fehlerhaften Zustellung liegendenden …

  • BFH, 02.07.2021 - V B 14/20

    Auslegung eines Einspruchs

    Rn. 4 a) Zwar ist das FG nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) an einer Sachprüfung gehindert und muss die Klage durch Prozessurteil abweisen, wenn der angegriffene Steuerbescheid formell bestandskräftig geworden ist, weil er nicht innerhalb der Einspruchsfrist angefochten worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 05.11.2007 - IV B 166/06, BFH/NV 2008, 248).

    Sie sind so auszulegen, dass das Ergebnis der Auslegung dem Willen und der Zielsetzung des Erklärenden bei verständiger Würdigung gerecht wird (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 248).

    Die Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) gebietet eine Auslegung und Anwendung der die Einlegung von Rechtsbehelfen regelnden Vorschriften, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs nicht in unzumutbarer Weise erschweren (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 248).

    Rn. 9 (2) Zwar ist das FG damit zutreffend davon ausgegangen, dass bei der Auslegung eines Einspruchs auch auf Umstände zurückgegriffen werden kann, die außerhalb der auszulegenden Erklärung liegen, aber Rückschlüsse auf den erklärten Willen erlauben (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 248).

    Rn. 10 Es hat jedoch verkannt, die Einspruchsschrift in der Weise auszulegen, die dem Willen und der Zielsetzung des Erklärenden bei verständiger Würdigung gerecht wird (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 248).

  • BFH, 18.04.2013 - X B 47/12

    Zustellung an eine Postfach-Adresse durch einen privaten Postdienstleister unter …

    Rn. 12 aa) Wird über eine Klage objektiv fehlerhaft nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden, so liegt darin ein Verfahrensmangel (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. November 2007 IV B 166/06, BFH/NV 2008, 248;… Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2010 X B 212/09, BFH/NV 2011, 564).
  • BFH, 19.09.2017 - IV B 85/16

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler bei Abweisung einer Klage durch …

    Rn. 2 1. Wird über eine Klage objektiv fehlerhaft nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden, so liegt darin ein Verfahrensmangel (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. November 2007 IV B 166/06, BFH/NV 2008, 248, und vom 25. März 2015 V B 163/14).
  • BFH, 01.06.2011 - IV B 33/10

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Benennung anderer als der …

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des BFH stellt es einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar, wenn über eine Klage objektiv fehlerhaft nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wird (…u.a. BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 2010 VIII B 228/09, BFH/NV 2010, 2080, unter 1.a der Gründe; vom 5. November 2007 IV B 166/06, BFH/NV 2008, 248, unter 1. der Gründe, jeweils m.w.N.).

    Denn nach ständiger Rechtsprechung kommt es auf die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht an, wenn sich aus dem dargestellten Sachverhalt ergibt, dass ein Verfahrensmangel vorliegt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Februar 2010 III B 13/09, BFH/NV 2010, 931, unter II.2. der Gründe; in BFH/NV 2008, 248, unter 1. der Gründe, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 28.06.2017 - III B 90/16

    Versäumnis der Ausschlussfrist zur Angabe von Tatsachen

    Rn. 7 1. Wird über eine Klage objektiv fehlerhaft nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden, so liegt darin ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. November 2007 IV B 166/06, BFH/NV 2008, 248;… vom 25. November 2011 III B 179/10, BFH/NV 2012, 1456).
  • BFH, 07.05.2019 - III B 59/18

    Zugangsvermutung bei Postbeförderung durch zwei Postdienstleister

    Rn. 7 1. Wird über eine Klage objektiv fehlerhaft nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden, so liegt darin ein Verfahrensmangel (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. November 2007 IV B 166/06, BFH/NV 2008, 248, …und vom 25. März 2015 V B 163/14, BFH/NV 2015, 948).
  • BFH, 05.09.2017 - IV B 82/16

    Neue Tatsachen im Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Rn. 7 aa) Wird über eine Klage objektiv fehlerhaft nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden, so liegt darin ein Verfahrensmangel (BFH-Beschlüsse vom 5. November 2007 IV B 166/06, BFH/NV 2008, 248, und vom 25. März 2015 V B 163/14).
  • BFH, 25.11.2011 - III B 179/10

    Verfristung der Klage bei fehlendem Absendevermerk auf der Einspruchsentscheidung …

    Rn. 8 a) Wird über eine Klage objektiv fehlerhaft nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden, so liegt darin ein Verfahrensmangel (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. November 2007 IV B 166/06, BFH/NV 2008, 248).
  • BFH, 23.11.2010 - V B 133/09

    Fehlerhafte Beurteilung der Sachurteilsvoraussetzungen als Verfahrensfehler; …

    Da keine Bindung an den geltend gemachten Zulassungsgrund besteht, wenn der Beschwerdeführer sein tatsächliches Vorbringen einem Zulassungsgrund unzutreffend zuordnet, ist dies unschädlich (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. November 2007 IV B 166/06, BFH/NV 2008, 248).
  • FG Hamburg, 11.04.2013 - 6 K 185/11

    Gewerbesteuer: Abgrenzung zwischen der "Abwicklung" eines nicht begonnenen, …

    Mithin ist selbst nach Auskehrung des Aktivvermögens ein Gewerbesteuermessbescheid (weiterhin) an die Gesellschaft als Schuldnerin der Gewerbesteuer zu richten (BFH-Beschluss vom 05.11.2007 IV B 166/06, BFH/NV 2008, 248).
  • FG Hamburg, 12.01.2012 - 5 K 255/09

    Keine Umwidmung eines schlichten Änderungsantrages in Klage

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