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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.08.1968 - IV B 174.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,981
BVerwG, 08.08.1968 - IV B 174.67 (https://dejure.org/1968,981)
BVerwG, Entscheidung vom 08.08.1968 - IV B 174.67 (https://dejure.org/1968,981)
BVerwG, Entscheidung vom 08. August 1968 - IV B 174.67 (https://dejure.org/1968,981)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ArgeLandentwicklung

    Außenbereich; Bauland; Baulandbewertung; Wertermittlung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer Möglichkeit zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung im Außenbereich bei der Bewertung eines Grundstücks als Bauland oder Bauerwartungsland

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Wertermittlung/Bauland; Bauland/Außenbereich; Außenbereich/Baulandbewertung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65

    Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang; …

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1968 - IV B 174.67
    Im Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 33.65 - hat der erkennende Senat ausgesprochen, daß die Bebaubarkeit von Grundstücken trotz der Vorschrift des § 35 Abs. 2 BBauG über das Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes hinaus dann fortbesteht, wenn sie den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG genoß und den Grundstücken diese Eigenschaft nicht ohne Zubilligung einer Entschädigung entzogen werden könnte.

    Was jedoch "die Möglichkeit der Erlangung einer Ausnahmegenehmigung" betrifft, muß es sich um greifbare Aussichten auf Bebaubarkeit handeln, wenn diese sich im Verkehrswert des betreffenden Grundstücks niederschlagen soll und dieser "im Rahmen der Bewertung eines Grundstücks in Rechnung zu stellen ist" (vgl. o.a. Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 33.65 - mit entsprechenden Hinweisen auf die höchstrichterliche Rechtsprechung u.a. in den Urteilen vom 21. Juni 1955 - BVerwG I C 173.54 - in BVerwGE 2, 154 [158] und vom 9. Juni 1959 - BVerwG I CB 27.58 - in BVerwGE 8, 343 [344]).

  • BVerwG, 09.06.1959 - I CB 27.58
    Auszug aus BVerwG, 08.08.1968 - IV B 174.67
    Anknüpfend an das Urteil vom 9. Juni 1959 - BVerwG I CB 27.58 -, in dem es heißt, "die Tatsache, daß die Grundstücke außerhalb der Bebauungsgrenze liegen, besagt keineswegs, daß sie in absehbarer Zeit nicht Bauland werden können und daher nicht bereits heute einen entsprechenden Verkehrswert haben", wird ausgeführt, es bestehe Einigkeit mit dem Bundesgerichtshof darin, daß im Rahmen der Bewertung unter Umständen (sogar) ein gesetzliches Bauverbot unbeachtlich sein könne, sofern mit der Möglichkeit einer Ausnahme zu rechnen war (Hinweis u.a. auf BGHZ 39, 198 [213]).

    Was jedoch "die Möglichkeit der Erlangung einer Ausnahmegenehmigung" betrifft, muß es sich um greifbare Aussichten auf Bebaubarkeit handeln, wenn diese sich im Verkehrswert des betreffenden Grundstücks niederschlagen soll und dieser "im Rahmen der Bewertung eines Grundstücks in Rechnung zu stellen ist" (vgl. o.a. Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 33.65 - mit entsprechenden Hinweisen auf die höchstrichterliche Rechtsprechung u.a. in den Urteilen vom 21. Juni 1955 - BVerwG I C 173.54 - in BVerwGE 2, 154 [158] und vom 9. Juni 1959 - BVerwG I CB 27.58 - in BVerwGE 8, 343 [344]).

  • BGH, 08.11.1962 - III ZR 86/61

    Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1968 - IV B 174.67
    Anknüpfend an das Urteil vom 9. Juni 1959 - BVerwG I CB 27.58 -, in dem es heißt, "die Tatsache, daß die Grundstücke außerhalb der Bebauungsgrenze liegen, besagt keineswegs, daß sie in absehbarer Zeit nicht Bauland werden können und daher nicht bereits heute einen entsprechenden Verkehrswert haben", wird ausgeführt, es bestehe Einigkeit mit dem Bundesgerichtshof darin, daß im Rahmen der Bewertung unter Umständen (sogar) ein gesetzliches Bauverbot unbeachtlich sein könne, sofern mit der Möglichkeit einer Ausnahme zu rechnen war (Hinweis u.a. auf BGHZ 39, 198 [213]).
  • BVerwG, 21.06.1955 - I C 173.54

    Einwendungen gegen die Bewertung eines Obsthofes im Umlegungsverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1968 - IV B 174.67
    Was jedoch "die Möglichkeit der Erlangung einer Ausnahmegenehmigung" betrifft, muß es sich um greifbare Aussichten auf Bebaubarkeit handeln, wenn diese sich im Verkehrswert des betreffenden Grundstücks niederschlagen soll und dieser "im Rahmen der Bewertung eines Grundstücks in Rechnung zu stellen ist" (vgl. o.a. Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 33.65 - mit entsprechenden Hinweisen auf die höchstrichterliche Rechtsprechung u.a. in den Urteilen vom 21. Juni 1955 - BVerwG I C 173.54 - in BVerwGE 2, 154 [158] und vom 9. Juni 1959 - BVerwG I CB 27.58 - in BVerwGE 8, 343 [344]).
  • BVerwG, 14.11.1961 - I C 154.60

    Gestaltung eines Neuverteilungsplanes im Wege der Flurbereinigung - …

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1968 - IV B 174.67
    In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1961 - BVerwG I C 154.60 - auf dem Gebiet des Flurbereinigungsrechts heißt es in anderem Zusammenhange: "rein theoretische Möglichkeiten, für die reale Grundlagen fehlen, können bei zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten eines Anwesens keine Berücksichtigung finden".
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2019 - 9 C 10748/18

    Wertermittlung in der Flurbereinigung; Ausgleich für humusärmere Böden

    Sie wird nach der Rechtsprechung allerdings nur dann ausnahmsweise bejaht, wenn eine greifbare Aussicht auf die Zulassung der Bebauung besteht, d.h. der Bebauung des betreffenden Grundstücks keine gesetzlichen Hindernisse mehr im Wege stehen; rein theoretische Möglichkeiten, für die reale Grundlagen fehlen, können in der Flurbereinigung indes keine Berücksichtigen finden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 1968 - IV B 174.67 -, Buchholz 424.01, § 44 FlurbG, Nr. 13; BayVGH, Urteil vom 31. Januar 1996 - 7 S 1450/95 -, RdL 1966, 320 und RzF 48 zu § 28 Abs. 1;… Mayr, a.a.O., § 29, Rn. 12).
  • BVerwG, 12.03.1990 - 5 CB 26.89

    Ordnungsgemäße Besetzung eines Flurbereinigungsgerichts - Verfahrensrügen zur …

    Rein theoretische Möglichkeiten, für die reale Grundlagen fehlen, können dagegen bei zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten eines Anwesens nicht berücksichtigt werden (Beschluß vom 8. August 1968 - BVerwG 4 B 174.67 - ; Urteil vom 16. September 1975 ; Beschluß vom 10. Mai 1976 - BVerwG 5 B 64.74 - ).
  • VGH Bayern, 30.05.2017 - 13 A 16.1130

    Überprüfung der Wertermittlung nach Flurbereinigungsgesetz

    Dazu muss aus besonderen Gründen eine greifbare Aussicht auf Zulassung der Bebauung mit einem bestimmten Vorhaben bestehen (BVerwG, B.v. 8.8.1968 - IV B 174.67 - Buchholz § 44 FlurbG Nr. 13).
  • BVerwG, 25.07.1991 - 5 B 46.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Rein theoretische Möglichkeiten, für die reale Grundlagen fehlen, können dagegen nicht berücksichtigt werden, weil sie in einem Verkehrswert des Grundstücks keinen Niederschlag finden (Beschluß vom 8. August 1968 - BVerwG 4 B 174.67 - ; Urteil vom 16. September 1975 - BVerwG 5 C 32.75 - RdL 1976, 74 f.>; Beschlüsse vom 10. Mai 1976 - BVerwG 5 B 64.74 - und vom 12. März 1990 - BVerwG 5 CB 26.89 - ).
  • BVerwG, 06.03.1985 - 5 B 19.84

    Widerspruch gegen die Grundstückszuteilung durch Teilnehmer an einem …

    Rein theoretische Möglichkeiten, für die reale Grundlagen fehlen, scheiden danach als wertbestimmender Faktor aus (vgl. u.a. Beschluß vom 8. August 1968 - BVerwG 4 B 174.67 - [Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 13] mit weiteren Nachweisen und Urteil vom 16. September 1975 - BVerwG 5 C 32.75 - [Buchholz 424.01 § 27 FlurbG Nr. 2]).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.2016 - 7 S 1488/13

    Zeitpunkt, maßgeblicher/Wertermittlung; Wertermittlung/Zeitpunkt, maßgeblicher; …

    Doch bestand aufgrund der Lage des Grundstücks im Außenbereich gleichwohl keine greifbare Aussicht auf Zulassung einer solchen Bebauung, sodass auch von (Gewerbe-)Bauerwartungsland nicht gesprochen werden konnte (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 08.08.1968 - IV B 174.67 -, Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 13 <=RzF - 15 - zu § 28 Abs. 1 FlurbG>).
  • BVerwG, 12.11.1986 - 5 B 55.86

    Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung im Zeitpunkt des Eintretens der …

    Dieser Umstand, dem das Flurbereinigungsgesetz seit der Änderung durch das Gesetz vom 15. März 1976 (BGBl. I S. 533) durch die die Wertermittlung betreffende Sonderregelung des § 29 Rechnung trägt, führt im Regelfall dazu, daß Teilnehmer, die in das Verfahren Bauland (oder Bauerwartungsland) einbringen, einen Anspruch darauf haben, mit Land von entsprechender Qualität abgefunden zu werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 8. August 1968 - BVerwG 4 B 174.67 - ).
  • BVerwG, 24.06.1970 - IV B 241.68

    Wirtschaftserschwernis/Versetzung eines Zaunes; Wiederzuteilung/Einlage; …

    Nur darüber hinaus hat das Urteil zur rechtlichen Untermauerung seiner Ausführungen auf die Parallelsache -Az.: IX G 76/64 - und auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. August 1968 - BVerwG IV B 174.67 -, der inzwischen bei Buchholz BVerwG 424.01, § 44 FlurbG Nr. 13, veröffentlicht ist, Bezug genommen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2025 - 9 C 11128/23

    Wertsteigerung eines im Flurbereinigungsverfahren eingebrachten Grundstücks nach …

    Diese Regelung ist aber nur dann anzuwenden, wenn eine greifbare Aussicht auf die Zulassung einer Bebauung besteht und der Bebauung des Grundstücks damit keine gesetzlichen Hindernisse mehr im Wege stehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 1968 - IV B 174.67 -, Buchholz 424.01, § 44 FlurbG, Rn. 13, Flurbereinigungsgericht für Rheinland-Pfalz und das Saarland, Urteil vom 10. April 2019 - 9 C 10748/18.OVG -, n.v., Seite 12 des Urteilsumdrucks).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2025 - 9 C 11157/23

    Wertermittlung im Flurbereinigungsverfahren â€" Anspruch auf wertgleiche …

    Diese Regelung ist aber nur dann anzuwenden, wenn eine greifbare Aussicht auf die Zulassung einer Bebauung besteht und der Bebauung des Grundstücks damit keine gesetzlichen Hindernisse mehr im Wege stehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 1968 - IV B 174.67 -, Buchholz 424.01, § 44 FlurbG, Rn. 13, Flurbereinigungsgericht für Rheinland-Pfalz und das Saarland, Urteil vom 10. April 2019 - 9 C 10748/18.OVG -, n.v., Seite 12 des Urteilsumdrucks).
  • BVerwG, 24.01.1975 - V B 42.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 12.09.1985 - 5 B 40.85

    Voraussetzungen für die Einbeziehung eines Grundbesitzes in das beschleunigte …

  • BVerwG, 23.06.1975 - V ER 259.74

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Feststellung eines Schätzwertes

  • BVerwG, 09.06.1975 - V ER 260.74

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …

  • BVerwG, 21.02.1975 - V ER 236.74

    Abfindungsanpruch bei einer Flurbereinigung - Grundsätzliche Bedeutung einer …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.2026 - 9 C 10116/25

    Abfindungsvereinbarung; Abstandsfläche; Altbestand; Anspruch; beschränkte …

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.1973 - VII 723/72

    Wertermittlung/Spiel- und Sportgelände; Wertermittlung/Schwimmbad; …

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