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| BVerwG, 14.08.1970 - IV B 183.68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.1968 - 3 C 28/67
- BVerwG, 14.08.1970 - IV B 183.68
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.08.1970 - IV B 183.68
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 12, 107) kann die Rüge, das Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, deswegen nicht zur Zulassung der Revision führen, weil nach § 133 Nr. 1 VwGO aus diesem Grunde die zulassungsfreie Revision ohne weiteres gegeben ist und eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision aus diesem Grunde nicht statthaft ist. - BVerwG, 13.11.1958 - I C 132.57
Dienstbarkeit/Fensterrecht; Dienstbarkeit/Begründungsbefugnis der …
Auszug aus BVerwG, 14.08.1970 - IV B 183.68
Die von den Klägern behauptete Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. November 1958 - BVerwG I C 132.57 - (NJW 1959, 643 = Buchholz BVerwG 424.01, § 37 FlurbG Nr. 1) liegt nicht vor.
- OVG Brandenburg, 10.03.2005 - 8 D 25/04
Berechtigung zur Einleitung eines Bodenordnungsverfahrens; Zusammenhang zwischen …
Denn auch wenn das Eigentum streitig ist, sind die Eintragungen im Grundbuch jedenfalls solange maßgebend, bis der Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuches erbracht ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. August 1970 - IV B 183/68, RdL 1971, 72 = RzF 12, 7; ständige Rechtsprechung des Senats, Urteile vom 13. April 2000 - 8 D 12/99.G - und - 8 D 44/99.G -). - BVerwG, 22.01.1975 - V B 98.72
Bodenschätzung - Abfindung - Natürliche Ertragsbedingungen - Nutzungswert eines …
Wenn sonach - wie im vorliegenden Falle - durch das Flurbereinigungsgericht aufgrund der vorgenommenen Ortsbesichtigung und der Begutachtung durch die hinzugezogenen Sachverständigen eine spezielle Überprüfung der durch Zu- und Abschläge angepaßten Ergebnisse der Bewertung nach dem Bodenschätzungsgesetz stattgefunden hat, dann kann sich die als bedeutsam aufgeworfene Frage, ob die Ergebnisse der Feststellungen nach dem Schätzungsrahmen des Bodenschätzungsgesetzes für die Entscheidung über die Gleichwertigkeit grundsätzlich ungeeignet oder unbrauchbar seien, nicht stellen (vgl. Beschluß vom 14.08.1970 - BVerwG IV B 183.68 <RdL 1971, 70>).
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