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| BVerwG, 19.06.1974 - IV B 195.73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit des Einschreitens gegen bauliche Missstände
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Wiederherstellung der Baurechtmäßigkeit aufgrund vorangegengener Nutzung nach dem Bewirtschaftsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.1973 - X A 4/72
- BVerwG, 19.06.1974 - IV B 195.73
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.08.1953 - II B 136.53
Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage
Auszug aus BVerwG, 19.06.1974 - IV B 195.73
Was dazu vorgetragen wird, übersieht, daß nach § 137 Abs. 1 VwGO die Revision nur auf eine Verletzung von Bundesrecht gestützt werden und dementsprechend dieses Rechtsmittel auch nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur zugelassen werden kann, wenn die Klärung einer noch offenen Frage des Bundesrechts zu erwarten ist (vgl. Beschluß vom 28. August 1953 - BVerwG II B 136.53 - in BVerwGE 1, 3 [4]).
- BVerwG, 01.10.1980 - 4 B 165.80
Anforderungen an die Darlegung bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - …
(Vgl. dazu Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 1954 - 1 PBvV 2/52 - BVerfGE 3, 407 [430 ff.]; Beschlüsse des Senats vom 14. Januar 1972 - BVerwG IV B 172.70 vom 6. Januar 1972 - BVerwG IV B 112.71 -, vom 12. Juni 1973 - BVerwG IV B 201.72 -, vom 21. September 1973 - BVerwG IV B 144.73 - und vom 19. Juni 1974 - BVerwG IV B 195.73 -) Der Beschwerdebegründung fehlt mithin die in § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO vorgeschriebene Darlegung einer Rechtsfrage, deren Klärungsfähigkeit der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung verleihen könnte.
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