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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 07.03.1966

Rechtsprechung
   BVerwG, 31.10.1966 - IV B 2.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,957
BVerwG, 31.10.1966 - IV B 2.66 (https://dejure.org/1966,957)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.1966 - IV B 2.66 (https://dejure.org/1966,957)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 1966 - IV B 2.66 (https://dejure.org/1966,957)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anfechtung einer vorläufigen Besitzeinweisung mit der Begründung einer Verletzung der Bestimmungen des § 44 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Vorläufige Besitzeinweisung/Anfechtbarkeit; Besitz/Besitzschutz; Besitz/Besitzeinweisung

Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Anfechtbarkeit; Besitz; Besitzeinweisung; Besitzschutz; Vorläufige Besitzeinweisung

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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.01.1959 - I B 167.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1966 - IV B 2.66
    Der Entscheidung über die Gleichwertigkeit und betriebliche Zumutbarkeit der Abfindung, die dem Planbeschwerdeverfahren mit den durch § 146 Nr. 2 FlurbG in Verbindung mit § 59 Abs. 2 FlurbG wesentlich erweiterten gerichtlichen Prüfungsbefugnissen vorbehalten ist, darf nicht vorgegriffen werden (vgl. Entscheidungen vom 4. März 1959 - BVerwG I CB 143.58 - und vom 24. Januar 1959 - BVerwG I B 167.58 - [Buchholz, BVerwG, 424.01 § 65 Nr. 1]).

    Ob die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer Einschränkung bedürfte, wenn es im Beschluß vom 24. Januar 1959 - BVerwG I B 167.58 - heißt, das Flurbereinigungsgericht habe schlechthin nicht zu untersuchen, ob bei der vorläufigen Besitzeinweisung die Vorschrift des § 44 FlurbG beachtet sei, muß offenbleiben, denn nach den für das Revisionsgericht bindenden tatsächlichen Feststellungen des Flurbereinigungsgerichts in dieser Sache liegt eine offensichtlich mit Sinn und Zweck des § 44 FlurbG nicht zu vereinbarende vorläufige Besitzeinweisung hier nicht vor.

  • BGH, 05.02.1973 - III ZR 15/71

    Anspruch auf Unterlassung der Jagdausübung - Anforderungen an die Verschaffung …

    Ob auch ohne eine ausdrückliche Überleitungsregelung zumindest das Fortbestehen solcher Jagdbezirke (und damit solcher jagdbehördlicher Einzelmaßnahmen, welche die Bildung dieser Bezirke angeordnet haben) durch das Bundesjagdgesetz ausgeschlossen ist, deren Zustand bei Inkrafttreten des Gesetzes ohne Rücksicht auf die Art ihrer Entstehung den Vorschriften in den §§ 7 und 8 sowie § 5 Abs. 2 BJG über Größe, Form und Beschaffenheit der Jagdbezirke nicht entspricht (BVerwG RdL 1967, 219, 220; Mitzschke/Schäfer, BJG § 5 Anm. 16 a), kann offenbleiben.

    So hat in einem ähnlich gelagerten Fall das Bundesverwaltungsgericht in RdL 1967, 219, 220 ausgeführt: "Das Ergebnis einer Angliederung verstößt auch nicht schon deswegen gegen §§ 8 Abs. 1, 5 Abs. 2 BJG, weil nach dieser Vorschrift die angegliederten Grundflächen ohne die Angliederung kraft Gesetzes einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden würden.

    Die Entscheidung hängt von der Auslegung des § 5 Abs. 2 BJG ab." Dieser von demselben Senat des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt bestätigte Grundsatz (RdL 1967, 219, 220; 1970, 15, 16; 1971, 128) betrifft jedoch, wie einerseits dem Sachverhalt, welcher der dortigen Entscheidung zugrunde lag, und andererseits der Entscheidung des Senats in RdL 1967, 219, 220 zu entnehmen ist, allein die rechtliche Bewertung bestimmter Gebiete oder Grundflächen als Jagdbezirke.

  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 30.83

    Einschätzung von örtlichen Verhältnissen einer Jagdausübung

    Das Bundesjagdgesetz ist ein Rahmengesetz (vgl. Art. 75 Nr. 3 GG) und setzt seine Ausfüllung durch die Landesgesetzgebung voraus; es läßt ihr einen weiten Raum zur Regelung von Einzelheiten (vgl. Urteil vom 6. April 1967 - BVerwG 1 C 23.66 - in Buchholz 451.16 § 5 Nr. 10 = RdL 1967, 219-220).

    Daraus folgt, daß Abrundungen im Wege der ausschließlichen Angliederung von Grundflächen grundsätzlich nur als zulässig anzusehen sind, wenn besondere Umstände dies erheischen (vgl. Urteil vom 6. April 1967 - BVerwG 1 C 23.66 - [RdL 1967, 219-220 f. -]).

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2007 - 15 KF 14/06

    Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung in Flurbereinigungsverfahren; …

    Deshalb wird bei der Prüfung der besonderen Voraussetzungen für die im Ermessen der Flurbereinigungsbehörde liegende vorläufige Besitzeinweisung im Regelfall nicht näher untersucht, ob die zugedachte Abfindung wertgleich ist, weil insoweit dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1966 - BVerwG IV B 2.66 -, RdL 1967, 219; Beschluss vom 30. August 1968 - BVerwG IV B 78.68 -, Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 2; Urteil vom 30. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 40.79 -, BVerwGE 59, 79 [85]; Bay. VGH…, Beschluss vom 12. Oktober 2004, a.a.O.;… Beschluss vom 7. Februar 2003, a.a.O.; Beschluss des Senats vom 5. Dezember 1996 - 15 K 6132/96 -, juris;… Schwantag, a.a.O., § 65 Rdnr. 20).

    Die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Besitzeinweisung wird nur durch ein offensichtliches grobes Missverhältnis zwischen Alt- und Neubesitz oder einen offensichtlich unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des Betriebes eines Teilnehmers in Frage gestellt (BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1966, a.a.O.;… Beschluss vom 30. August 1968, a.a.O.;… Urteil vom 17. August 1988, a.a.O.;… Urteil vom 4. Juli 1985, a.a.O., BVerwGE 71, 369 [372];… Urteil des Senats vom 28. November 1994 - 15 K 447/94 - Beschluss des Senats vom 5. Dezember 1996, a.a.O.;… Schwantag, a.a.O, § 65 Rdnr. 20).

  • BVerwG, 04.07.1985 - 5 C 7.82

    Flurbereinigung - Veränderung - Wesentliche Veränderung - Geschlossene Waldfläche …

    Dies gilt um so mehr, als auch die vorläufige Besitzeinweisung selbst mit der Begründung angefochten werden kann, daß zwischen Einlage und Abfindung entgegen § 44 Abs. 1 FlurbG offensichtlich ein grobes Mißverhältnis bestehe oder die vorläufige Einweisung entgegen § 44 Abs. 4 FlurbG offensichtlich zu einem unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des Betriebes des betroffenen Teilnehmers führe (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. Oktober 1966 - BVerwG 4 B 2.66 - [RdL 1967, 219] - und 30. August 1968 - BVerwG 4 B 78.68 - [Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 2]).
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2008 - 15 MF 19/08

    Anforderungen an die Änderung einer vorläufigen Besitzeinweisung in einem …

    Deshalb wird bei der Prüfung der besonderen Voraussetzungen für die im Ermessen der Flurbereinigungsbehörde liegende vorläufige Besitzeinweisung im Regelfall nicht näher untersucht, ob die zugedachte Abfindung wertgleich ist, weil insoweit dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1966 - BVerwG IV B 2.66 -, RdL 1967, 219; Beschluss vom 30. August 1968 - BVerwG IV B 78.68 -, Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 2; Urteil vom 30. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 40.79 -, BVerwGE 59, 79 [85]; Bay. VGH, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 13 AS 04.2750 -, juris;… Beschluss vom 7. Februar 2003, a.a.O.; Urteil des Senats vom 27. Juni 2007 - 15 KF 14/06 -, RdL 2008, 16, mit weiteren Nachweisen;… Schwantag, a.a.O., § 65 Rdnr. 20).

    Die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Besitzeinweisung wird nur durch ein offensichtliches grobes Missverhältnis zwischen Alt- und Neubesitz oder einen offensichtlich unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des Betriebes eines Teilnehmers in Frage gestellt (BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1966, a.a.O.;… Beschluss vom 30. August 1968, a.a.O.; Urteil vom 17. August 1988 - 5 C 78.84 -, Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 5;… Urteil vom 4. Juli 1985, a.a.O., BVerwGE 71, 369 [372];… Urteil des Senats vom 27. Juni 2007, a.a.O. mit weiteren Nachweisen;… Schwantag, a.a.O, § 65 Rdnr. 20).

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2008 - 15 MF 15/08

    Anforderungen an die Änderung einer vorläufigen Besitzeinweisung in einem …

    Deshalb wird bei der Prüfung der besonderen Voraussetzungen für die im Ermessen der Flurbereinigungsbehörde liegende vorläufige Besitzeinweisung im Regelfall nicht näher untersucht, ob die zugedachte Abfindung wertgleich ist, weil insoweit dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1966 - BVerwG IV B 2.66 -, RdL 1967, 219; Beschluss vom 30. August 1968 - BVerwG IV B 78.68 -, Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 2; Urteil vom 30. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 40.79 -, BVerwGE 59, 79 [85]; Bay. VGH, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 13 AS 04.2750 -, juris;… Beschluss vom 7. Februar 2003, a.a.O.; Urteil des Senats vom 27. Juni 2007 - 15 KF 14/06 -, Entscheidungsdatenbank OVG, mit weiteren Nachweisen;… Schwantag, a.a.O., § 65 Rdnr. 20).

    Die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Besitzeinweisung wird nur durch ein offensichtliches grobes Missverhältnis zwischen Alt- und Neubesitz oder einen offensichtlich unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des Betriebes eines Teilnehmers in Frage gestellt (BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1966, a.a.O.;… Beschluss vom 30. August 1968, a.a.O.; Urteil vom 17. August 1988 - 5 C 78.84 -, Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 5;… Urteil vom 4. Juli 1985, a.a.O., BVerwGE 71, 369 [372];… Urteil des Senats vom 27. Juni 2007, a.a.O. mit weiteren Nachweisen;… Schwantag, a.a.O, § 65 Rdnr. 20).

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 15 KF 24/09

    Anforderungen an eine vorläufige Besitzeinweisung in der Flurbereinigung; …

    Deshalb kann die vorläufige Besitzeinweisung grundsätzlich nicht mit der Begründung angefochten werden, die zugedachte Abfindung sei nicht wertgleich und verletzte deshalb die Bestimmung des § 44 FlurbG; insoweit darf dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1966 - BVerwG IV B 2.66 -, RdL 1967, 219; Beschluss vom 30. August 1968 - BVerwG IV B 78.68 -, Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 2; Urteil vom 30. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 40.79 -, BVerwGE 59, 79 [85]; Urteil vom 17. August 1988 - BVerwG 5 C 78.84 -, Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 5; Beschluss vom 12. November 2010 - BVerwG 9 B 41.10 -, juris; Urteile des Senats vom 27. Juni 2007 - 15 KF 14/06 -, RdL 2008, 16 und vom 16. März 2010 - 15 KF 14/07 - n.v.;… Schwantag, in: Schwantag/Wingerter, Flurbereinigungsgesetz, 8. Auflage 2008, § 65 Rdnr. 20).

    Abfindungsmängel können nur ausnahmsweise zur Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung führen, wenn zwischen der Einlage und der Abfindung entgegen § 44 Abs. 1 FlurbG offensichtlich ein grobes Missverhältnis besteht oder die vorläufige Einweisung entgegen § 44 Abs. 4 FlurbG offensichtlich zu einem unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des betroffenen Betriebs eines Teilnehmers führt, die eine auch nur vorübergehende Nutzung der zugewiesenen Flächen als unzumutbar erscheinen lassen (BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1966, a.a.O.;… Beschluss vom 30. August 1968, a.a.O.;… Urteil vom 4. Juli 1985, a.a.O., BVerwGE 71, 369 [372];… Urteil vom 17. August 1988, a.a.O., Beschluss vom 12. November 2010, a.a.O.;… Urteil des Senats vom 27. Juni 2007, a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2011 - 7 S 2337/10

    Klagebefugnis von Mitinhabern eines landwirtschaftlichen Betriebes bei Mitbesitz …

    Es müsste also entweder offensichtlich ein grobes Missverhältnis zum Wert der Einlage bestehen oder in unzumutbarer Weise in die Struktur eines Betriebes eingegriffen worden sein (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 31.10.1966, RdL 1967, 219;… Urt. v. 04.07.1985 - 5 C 7.82 -, BVerwGE 71, 369, 372;… Urt. des Senats vom 5.12.1994 - 7 S 1968/94 -, sowie Schwantag/Wingerter, FlurbG, 8. Aufl., § 65 RdNr. 20 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.1998 - 3 L 4745/95

    Rechtmäßigkeit einer Angliederung von Flurstücken von 105 ha Gesamtgröße an einen …

    Das BJG ist vom Grundgedanken beherrscht, dem Eigentümer einer Fläche auch das Jagdrecht zuzuordnen (BVerwG, Urteil vom 6.4.1967 - BVerwG 1 C 23.66 -, RdL 1967, 219 [220]).
  • BVerwG, 23.06.1988 - 5 C 1.86

    Vorläufige Besitzeinweisung - Befristete Planaufstellung - Anhörungstermin - …

    Lediglich dann, wenn die vorläufige Besitzeinweisung entgegen § 44 Abs. 1 FlurbG offensichtlich in einem groben Mißverhältnis zur Einlage stünde oder wenn sie entgegen § 44 Abs. 4 FlurbG offensichtlich zu einem unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des Betriebes des betroffenen Teilnehmers führen würde, könnte die vorläufige Besitzeinweisung als rechtswidrig angesehen werden (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 1959 - BVerwG 1 B 167.58 - und 31. Oktober 1966 - BVerwG 4 B 2.66 - <RdL 1967, 219> mit weiteren Nachweisen sowie Urteile vom 15. Dezember 1983 - BVerwG 5 C 120.81 - und 4. Juli 1985 - BVerwG 5 C 7.82 - <BVerwGE 71, 369/372>), weil dann mit einiger Wahrscheinlichkeit abzusehen wäre, daß der Flurbereinigungsplan keinen Bestand haben würde.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1996 - 7 S 1450/95

    Flurbereinigung: keine Werterhöhung eines im Außenbereich gelegenen Grundstücks …

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1971 - VII 81/71

    Wege- und Gewässerplan; Anordnung/Anordnung, vorläufige

  • BVerwG, 13.12.1976 - 5 B 62.75

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen, 05.12.1996 - 15 K 6132/96

    Vorl. Rechtsschutz im Flurbereinigungsverfahren;; Besitzeinweisung, vorläufige; …

  • BVerwG, 30.08.1968 - IV B 78.68

    Umfang der Bindung eines Teilnehmers an ein Aussiedlungsvorhaben im Rahmen eines …

  • BVerwG, 29.08.1980 - 5 B 42.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 07.03.1966 - IV B 2.66   

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