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Rechtsprechung
   BFH, 28.06.2001 - IV B 20/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10147
BFH, 28.06.2001 - IV B 20/01 (https://dejure.org/2001,10147)
BFH, Entscheidung vom 28.06.2001 - IV B 20/01 (https://dejure.org/2001,10147)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - IV B 20/01 (https://dejure.org/2001,10147)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 a.F.; ; EStG § 18 Abs. 4 a.F.; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Einnahmen - Beratung zur Energieverwendung - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Freibetrag für Freiberufler - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Katalogberuf - Absatzförderung - Tätigkeit auf Provisionsbasis - Beratungsleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.02.1992 - IV R 131/90

    Berufsrechtliche Voraussetzung für die Ausübung eines Katalogberufs

    Auszug aus BFH, 28.06.2001 - IV B 20/01
    Hiergegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, die auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Divergenz von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Februar 1992 IV R 131/90 (BFH/NV 1992, 664) und vom 6. September 1995 XI R 91/94 (…BFH/NV 1996, 135) gestützt wird.

    Die Tätigkeit des Steuerpflichtigen ist regelmäßig auf Absatzförderung gerichtet, wenn seine Tätigkeit auf Provisionsbasis, also erfolgsabhängig, vergütet wird (BFH-Urteile vom 14. Juni 1984 I R 204/81, BFHE 142, 148, BStBl II 1985, 15; in BFH/NV 1992, 664;… in BFH/NV 1996, 135).

    Allenfalls im letztgenannten Fall käme die in der Beschwerdebegründung erwähnte Ausnahme von der Regel in Betracht, dass eine umsatzabhängige Vergütung auf Absatzförderung schließen lässt (Senatsurteil in BFH/NV 1992, 664, unter 1. am Ende unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 2. Oktober 1968 I R 1/66, BFHE 94, 210, BStBl II 1969, 138, betreffend die Beratungsleistungen eines Modeschöpfers).

  • BFH, 06.09.1995 - XI R 91/94

    Tätigkeit eines Ingenieurs als Handelsvertreter

    Auszug aus BFH, 28.06.2001 - IV B 20/01
    Hiergegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, die auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Divergenz von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Februar 1992 IV R 131/90 (…BFH/NV 1992, 664) und vom 6. September 1995 XI R 91/94 (BFH/NV 1996, 135) gestützt wird.

    Die Tätigkeit des Steuerpflichtigen ist regelmäßig auf Absatzförderung gerichtet, wenn seine Tätigkeit auf Provisionsbasis, also erfolgsabhängig, vergütet wird (BFH-Urteile vom 14. Juni 1984 I R 204/81, BFHE 142, 148, BStBl II 1985, 15;… in BFH/NV 1992, 664; in BFH/NV 1996, 135).

  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 15/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Heranziehung der (selbständigen) …

    Auszug aus BFH, 28.06.2001 - IV B 20/01
    Das ergibt sich bereits aus dem Urteil des Reichsfinanzhofs vom 30. August 1939 VI 562/39 (RStBl 1940, 14), aber auch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Oktober 1977 1 BvR 15/75 (BStBl II 1978, 125, 130), in dem es heißt, dass ein Ingenieur, der neben der Beratung oder Begutachtung für die Förderung des Absatzes ein Entgelt erhält, gewerbesteuerpflichtig ist.
  • BFH, 14.06.1984 - I R 204/81

    Die Vermittlung von Geschäftsabschlüssen ist auch bei einem Architekten keine …

    Auszug aus BFH, 28.06.2001 - IV B 20/01
    Die Tätigkeit des Steuerpflichtigen ist regelmäßig auf Absatzförderung gerichtet, wenn seine Tätigkeit auf Provisionsbasis, also erfolgsabhängig, vergütet wird (BFH-Urteile vom 14. Juni 1984 I R 204/81, BFHE 142, 148, BStBl II 1985, 15;… in BFH/NV 1992, 664;… in BFH/NV 1996, 135).
  • BFH, 02.10.1968 - I R 1/66

    Gewerbesteuerpflicht eines Modeschöpfers

    Auszug aus BFH, 28.06.2001 - IV B 20/01
    Allenfalls im letztgenannten Fall käme die in der Beschwerdebegründung erwähnte Ausnahme von der Regel in Betracht, dass eine umsatzabhängige Vergütung auf Absatzförderung schließen lässt (Senatsurteil in BFH/NV 1992, 664, unter 1. am Ende unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 2. Oktober 1968 I R 1/66, BFHE 94, 210, BStBl II 1969, 138, betreffend die Beratungsleistungen eines Modeschöpfers).
  • BFH, 29.10.2012 - III B 37/12

    Gewerbliche Einkünfte einer unternehmensberatenden GbR - Verfahrensmangel

    Wenn zur Berufstätigkeit des Ingenieurs typischerweise auch überwachende, kontrollierende und rein beratende Tätigkeiten gerechnet werden, die Tätigkeit folglich ein konstruierendes Element nicht enthalten muss (BFH-Urteile vom 28. Juni 2001 IV B 20/01, BFH/NV 2010, 1400;… vom 9. Februar 2006 IV R 27/05, BFH/NV 2006, 1270), so beziehen sich die Handlungen doch auf die technische Seite eines Werkes oder Vorhabens.
  • BFH, 11.04.2008 - VIII B 169/07

    Unbeachtlichkeit materiell-rechtlicher Einwendungen im …

    Zusätzlich hat es die Ähnlichkeit auch deshalb verneint, weil die vom Kläger entfaltete Tätigkeit im Hinblick auf die von ihm bezogenen erfolgsabhängigen Vergütungen (…dazu BFH-Urteile vom 27. Februar 1992 IV R 131/90, BFH/NV 1992, 646; in BFHE 200, 49, BStBl II 2003, 25;… BFH-Beschlüsse vom 8. Dezember 2006 XI B 57/06, BFH/NV 2007, 687; vom 28. Juni 2001 IV B 20/01, BFH/NV 2001, 1400, m.w.N.; ferner Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Oktober 1977 1 BvR 15/75, BVerfGE 46, 224, BStBl II 1978, 125) zumindest auch auf Absatzförderung gerichtet gewesen sei, was als gewichtiges typisches Merkmal für eine gewerbliche Tätigkeit zu werten sei.
  • BFH, 08.12.2006 - XI B 57/06

    Handelsvertreter - keine freiberufliche Tätigkeit

    Dem Kläger ist zuzugeben, dass insoweit, als er seinen Auftraggeber selbst beraten hat, eine Ausnahme von der Regel in Betracht käme, dass eine umsatzabhängige Vergütung auf Absatzförderung schließen lässt (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Juni 2001 IV B 20/01, BFH/NV 2001, 1400, unter Verweis auf die BFH-Urteile in BFH/NV 1992, 664, unter 1. der Gründe a.E., und vom 2. Oktober 1968 I R 1/66, BFHE 94, 210, BStBl II 1969, 138, betreffend die Beratungsleistungen eines Modeschöpfers).
  • FG München, 29.03.2006 - 10 K 117/04

    Keine Beschwer durch Einkünftequalifikation im Einkommensteuerbescheid; …

    Selbst wenn aber ein Steuerpflichtiger die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung eines sog. Katalogberufs i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfüllt, ist seine Tätigkeit als gewerblich einzustufen, wenn er -auch nur mittelbar-an der Vermittlung von Geschäftsabschlüssen beteiligt ist (BFH-Beschluss vom 28. Juni 2001 IV B 20/01, BFH/NV 2001, 1400).
  • FG München, 19.02.2008 - 13 K 2634/05

    Einordnung der Tätigkeit eines Ingenieurs als gewerbliche Tätigkeit in …

    Maßgebend ist, ob die Tätigkeit des 7 Steuerpflichtigen auf Absatzförderung gerichtet ist; das ist regelmäßig dann der Fall, wenn seine Tätigkeit auf Provisionsbasis, also erfolgsabhängig vergütet wird (BFH-Beschluss vom 28. Juni 2001 IV B 20/01, BFH/NV 2001, 1400 m.w.N.).
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