Rechtsprechung
| BFH, 19.04.2005 - IV B 207/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Unterscheidung eines Verfahrensfehlers vom materiellrechtlichen Fehler
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 04.08.2003 - 5 K 2387/00
- BFH, 19.04.2005 - IV B 207/03
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BFH, 30.03.1994 - I R 54/93
1. Zur Gewerblichkeit eines Restaurationsbetriebes - 2. Bloße Anwendung …
Auszug aus BFH, 19.04.2005 - IV B 207/03
Wenn der Beschwerdeführer im Klageverfahren --wie hier-- sachkundig vertreten war, sind daher mit der Beschwerde Ausführungen dazu zu machen, dass entweder die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt worden ist oder aber dass und warum die Rüge nicht rechtzeitig erhoben werden konnte (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 1994 I R 54/93, BFHE 175, 40, BStBl II 1994, 864, zu II.B. Nr. 1 b). - BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02
Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler
Auszug aus BFH, 19.04.2005 - IV B 207/03
c) Weder ein solcher Fehler noch die vom Kläger gerügte unterlassene Zuordnung des Flurs zur eigenbetrieblichen Nutzung des Erdgeschosses begründen jedoch einen derart schwerwiegenden Mangel, der die Entscheidung des FG als objektiv willkürlich und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheinen ließe oder der auf sachfremde Erwägungen hindeuten würde (s. Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25, m.w.N.). - BFH, 13.09.1991 - IV B 105/90
Grundsätzlich keine Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des angefochtenen …
Auszug aus BFH, 19.04.2005 - IV B 207/03
Eine schlüssige Rüge erfordert hier, dass die Tatsachen, die den Mangel ergeben, im Einzelnen angeführt werden und dargelegt wird, weshalb die Entscheidung des FG auf dem Mangel beruhen kann (Senatsbeschluss vom 13. September 1991 IV B 105/90, BFHE 165, 469, BStBl II 1992, 148).
- BFH, 31.01.1989 - VII B 162/88
Revision - Übergangener Beweisantrag
Auszug aus BFH, 19.04.2005 - IV B 207/03
Denn das Übergehen eines Beweisantrags stellt einen verzichtbaren Verfahrensmangel dar (Senatsbeschluss vom 13. Juni 2003 IV B 171/01, BFH/NV 2003, 1414, zu Nr. 1 b, sowie BFH-Beschluss vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372, m.w.N.). - BFH, 22.06.1999 - X B 25/99
Verfahrensmangel; Rügeverzicht
Auszug aus BFH, 19.04.2005 - IV B 207/03
Beschränkt sich ein sachkundig vertretener Prozessbeteiligter --was hier nach dem Inhalt der Sitzungsniederschrift der Fall war-- darauf, in der mündlichen Verhandlung einen Sachantrag zu stellen, so ist das regelmäßig als Rügeverzicht hinsichtlich aller bis dahin erkennbaren Verfahrensmängel zu werten (BFH-Beschluss vom 22. Juni 1999 X B 25/99, BFH/NV 1999, 1612). - BFH, 10.07.2002 - X R 65/96
Fortsetzungsfeststellungsklage; Anhebung der ESt-Vorauszahlungen
Auszug aus BFH, 19.04.2005 - IV B 207/03
Das Recht, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung äußern zu können, schützt einen fachkundig vertretenen Kläger nicht davor, dass Hinweise auf sachgerechte Anträge unterbleiben und nahe liegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte in der mündlichen Verhandlung nicht erörtert werden (s. etwa BFH-Urteil vom 10. Juli 2002 X R 65/96, BFH/NV 2002, 1567, unter II. Nr. 5 der Gründe, m.w.N.). - BFH, 04.08.1999 - IV B 96/98
Verfahrensrüge
Auszug aus BFH, 19.04.2005 - IV B 207/03
a) Die Regelung, wonach das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung entscheidet, ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dahin auszulegen, dass neben dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung auch der gesamte Akteninhalt vollständig zu berücksichtigen ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. Dezember 1987 II R 130/85, BFH/NV 1989, 230, und Senatsbeschluss vom 4. August 1999 IV B 96/98, BFH/NV 2000, 70). - BFH, 13.06.2003 - IV B 171/01
Verfahrensmangel - übergangener Beweisantrag; Krankenpfleger; freiberufliche …
Auszug aus BFH, 19.04.2005 - IV B 207/03
Denn das Übergehen eines Beweisantrags stellt einen verzichtbaren Verfahrensmangel dar (Senatsbeschluss vom 13. Juni 2003 IV B 171/01, BFH/NV 2003, 1414, zu Nr. 1 b, sowie BFH-Beschluss vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372, m.w.N.). - BFH, 15.12.1987 - II R 130/85
Inhalt der gerichtlichen Entscheidung aufgrund der freien, aus dem Gesamtergebnis …
Auszug aus BFH, 19.04.2005 - IV B 207/03
a) Die Regelung, wonach das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung entscheidet, ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dahin auszulegen, dass neben dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung auch der gesamte Akteninhalt vollständig zu berücksichtigen ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. Dezember 1987 II R 130/85, BFH/NV 1989, 230, und Senatsbeschluss vom 4. August 1999 IV B 96/98, BFH/NV 2000, 70).
- BFH, 16.10.2006 - IV B 163/04
Betriebsausgabeabzug von Schuldzinsen; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
Diese Regelung ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dahin auszulegen, dass neben dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung auch der gesamte Akteninhalt vollständig zu berücksichtigen ist (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 19. April 2005 IV B 207/03, juris;… vom 4. August 1999 IV B 96/98, BFH/NV 2000, 70). - BFH, 18.08.2006 - IV B 101/05
NZB: Verfahrensmangel, Berücksichtigung des Akteninhalts
Diese Regelung ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dahin auszulegen, dass neben dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung auch der gesamte Akteninhalt vollständig zu berücksichtigen ist (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 19. April 2005 IV B 207/03, juris, …und vom 4. August 1999 IV B 96/98, BFH/NV 2000, 70).
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