Rechtsprechung
| BVerwG, 12.06.1957 - IV B 24.56 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,1393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 09.12.1955 - Prozeßliste Nr. 116/54
- VGH Baden-Württemberg, 09.12.1955 - Tagbuch-Nr. 542/54
- BVerwG, 12.06.1957 - IV B 24.56
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.02.1956 - I C 25.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.06.1957 - IV B 24.56
Wollte man in dem Vorbringen des Klägers zu dem vom Verwaltungsgerichtshof gehandhabten Verfahren deshalb, weil keine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, auch die Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs - Art. 103 GG - erblicken, so sei darauf hingewiesen, daß das rechtliche Gehör nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann nicht versagt ist, wenn eine Partei ausreichend Gelegenheit - auch schriftlich - hat, ihren Standpunkt darzulegen - vgl. u.a.Beschluß vom 15. Februar 1956 - BVerwG I C 25.55 -. - BVerwG, 04.12.1956 - IV C 177.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.06.1957 - IV B 24.56
Auch bei Personen, die objektiv noch arbeitsfähig, auf Grund subjektiver Beschwerden aber im Arbeitsleben praktisch nicht verwendbar sind (vgl. u.a.Urteil vom 4. Dezember 1956 - BVerwG IV C 177.55 -), kann es an diesen Voraussetzungen unter Umständen fehlen.
- BVerwG, 02.02.1961 - IV ER 217.60
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtstattgeben eines …
Der Verfahrensbeteiligte wird dann durch die Ablehnung seines Vertagungsantrages grundsätzlich nicht in seiner Rechtsverfolgung beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1958 - BVerwG IV C 266.56 = ZLA 1958, 345 und die Beschlüsse vom 23. Mai 1958 - BVerwG IV C 297.57 -, vom 12. Juni 1957 - BVerwG IV B 24.56 -). - BVerwG, 15.08.1960 - III B 81.60
Kriegssachschäden an Hausrat und Hausratsentschädigung - Errechnung des Schadens …
Bei einer solchen Sachlage ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nach feststehender Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht verletzt (vgl. u.a.Beschluß vom 2. September 1958 - BVerwG I CB 195.58 -;Beschluß vom 17. Mai 1957 - BVerwG III C 300.56 -;Beschlüsse vom 29. April 1957 - BVerwG IV C 334.56 -, vom 12. Juni 1957 - BVerwG IV B 24.56 - undvom 23. Mai 1958 - BVerwG IV C 297.57 -). - BVerwG, 17.02.1959 - IV B 4.58
Rechtsmittel
Festgestellte Erwerbsfähigkeit, wenn auch nur geringeren Grades, läßt aber nicht unbedingt den Schluß auf Vermittlungsfähigkeit zu (vgl.Beschluß vom 12. November 1958 - BVerwG IV C 353.56/IV B 267.58 -, Leitsatz veröff. in RLA 1959 S. 16, Beschluß vom 12. Juni 1957 - BVerwG IV B 24.56 -). - BVerwG, 12.11.1958 - IV C 353.56
Rechtsmittel
Die im Schriftsatz der Klägerin vom 25. Oktober 1956 angegebenen vertrauensärztlichen Feststellungen zwingen aber nicht zu dem Schluß, die Klägerin könne objektiv die Verdiensthälfte im Sinne von § 265 Abs. 1 LAG nicht erreichen (vgl. Beschluß des Senatsvom 12. Juni 1957 - BVerwG IV B 24.56 -).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.