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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.12.1965 - IV B 283.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,1944
BVerwG, 10.12.1965 - IV B 283.65 (https://dejure.org/1965,1944)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1965 - IV B 283.65 (https://dejure.org/1965,1944)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1965 - IV B 283.65 (https://dejure.org/1965,1944)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Beschwerde - Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.05.1962 - VIII B 53.61

    Antrag auf Anerkennung als Flüchtling - Möglichkeit der Anfechtung von …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1965 - IV B 283.65
    Der Senat schließt sich insoweit der ausführlichen Begründung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 1962 (BVerwGE 14, 138 [139 ff.]) an, auf die verwiesen wird.
  • BVerwG, 13.03.1981 - 8 B 76.81

    Ablehnung eines Antrages auf Beiordnung eines Rechtsanwalts - Rechtmittel gegen …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist gegen die Nichtzulassung der Beschwerde in dem die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluß gemäß § 125 Abs. 2 VwGO eine Beschwerde nicht gegeben; die Regelung des § 132 Abs. 3 Satz 1 VwGO, nach der gegen die Nichtzulassung der Revision durch Urteil die Beschwerde statthaft ist, läßt sich hier nicht entsprechend anwenden (vgl. Beschlüsse vom 3. Mai 1962 - BVerwG VIII B 53.61 - [BVerwGE 14, 138], vom 12. Oktober 1968 - BVerwG VII B 51.61 -, vom 10. Dezember 1965 - BVerwG IV B 283.65 - und vom 29. April 1975 - BVerwG VII B 10.75 -).
  • BVerwG, 29.04.1975 - 7 B 10.75

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nämlich die Beschwerde regen die Nichtzulassung der Beschwerde in dem die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluß nicht statthaft; die Regelung des § 132 Abs. 3 Satz 1 VwGO, nach der gegen die Nichtzulassung der Revision durch Urteil die Beschwerde statthaft ist, läßt sich hier leicht entspreche anwenden (vgl. Beschlüsse vom 3. Mai 1962 - BVerwG VIII B 53.61 - [BVerwGE 14, 138], vom 12. Oktober 1962 - BVerwG VII B 54.61 - und vom 10. Dezember 1965 - BVerwG IV B 283.65 -).
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