Rechtsprechung
| BVerwG, 10.12.1965 - IV B 283.65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer Beschwerde - Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.1965 - 1 A 80/64
- BVerwG, 10.12.1965 - IV B 283.65
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 03.05.1962 - VIII B 53.61
Antrag auf Anerkennung als Flüchtling - Möglichkeit der Anfechtung von …
Auszug aus BVerwG, 10.12.1965 - IV B 283.65
Der Senat schließt sich insoweit der ausführlichen Begründung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 1962 (BVerwGE 14, 138 [139 ff.]) an, auf die verwiesen wird.
- BVerwG, 13.03.1981 - 8 B 76.81
Ablehnung eines Antrages auf Beiordnung eines Rechtsanwalts - Rechtmittel gegen …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist gegen die Nichtzulassung der Beschwerde in dem die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluß gemäß § 125 Abs. 2 VwGO eine Beschwerde nicht gegeben; die Regelung des § 132 Abs. 3 Satz 1 VwGO, nach der gegen die Nichtzulassung der Revision durch Urteil die Beschwerde statthaft ist, läßt sich hier nicht entsprechend anwenden (vgl. Beschlüsse vom 3. Mai 1962 - BVerwG VIII B 53.61 - [BVerwGE 14, 138], vom 12. Oktober 1968 - BVerwG VII B 51.61 -, vom 10. Dezember 1965 - BVerwG IV B 283.65 - und vom 29. April 1975 - BVerwG VII B 10.75 -). - BVerwG, 29.04.1975 - 7 B 10.75
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nämlich die Beschwerde regen die Nichtzulassung der Beschwerde in dem die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluß nicht statthaft; die Regelung des § 132 Abs. 3 Satz 1 VwGO, nach der gegen die Nichtzulassung der Revision durch Urteil die Beschwerde statthaft ist, läßt sich hier leicht entspreche anwenden (vgl. Beschlüsse vom 3. Mai 1962 - BVerwG VIII B 53.61 - [BVerwGE 14, 138], vom 12. Oktober 1962 - BVerwG VII B 54.61 - und vom 10. Dezember 1965 - BVerwG IV B 283.65 -).
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