Rechtsprechung
| BFH, 19.01.2012 - IV B 3/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten; gewerblicher Grundstückshandel
- openjur.de
Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten; gewerblicher Grundstückshandel
- Bundesfinanzhof
EStG § 15, FGO § 96 Abs 1 S 1 Halbs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten; gewerblicher Grundstückshandel - rechtsinformationen.bund.de
Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten; gewerblicher Grundstückshandel
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 EStG 2002, § 96 Abs 1 S 1 Halbs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten; gewerblicher Grundstückshandel - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 96 Abs. 1 S. 1 Hs. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Zulassung der Revision bei Rüge einer im Kern fehlerhaften Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung - datenbank.nwb.de
Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Miteigentumsanteil an einem ungeteilten Grundstück als Objekt i.S. des gewerblichen Grundstückshandels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 29.10.2009 - II 544/05
- BFH, 19.01.2012 - IV B 3/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BFH, 24.06.2009 - X R 36/06
Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels durch Einbringung eines …
Auszug aus BFH, 19.01.2012 - IV B 3/10
Danach kann auch ein Miteigentumsanteil an einem (noch) ungeteilten Grundstück ein "Objekt" in dem genannten Sinne sein (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 36/06, BFHE 225, 407, BStBl II 2010, 171). - BFH, 03.08.2004 - X R 40/03
Gewerblicher Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze, Objektbegriff, …
Auszug aus BFH, 19.01.2012 - IV B 3/10
"Objekt" im Sinne der Rechtsprechungsgrundsätze zum gewerblichen Grundstückshandel ist grundsätzlich jedes selbständig veräußerbare und nutzbare Immobilienobjekt (Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder Recht nach dem Wohnungseigentumsgesetz), unabhängig von seiner Größe, seinem Wert und anderen Umständen; hierbei folgt nach ständiger Rechtsprechung die selbständige Veräußerbarkeit grundsätzlich der sachenrechtlichen Qualifizierung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. August 2004 X R 40/03, BFHE 207, 213, BStBl II 2005, 35, …und vom 22. Juli 2010 IV R 62/07, BFH/NV 2010, 2261). - BFH, 22.07.2010 - IV R 62/07
Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze - Nachhaltigkeit bei nur einem Vertrag
Auszug aus BFH, 19.01.2012 - IV B 3/10
"Objekt" im Sinne der Rechtsprechungsgrundsätze zum gewerblichen Grundstückshandel ist grundsätzlich jedes selbständig veräußerbare und nutzbare Immobilienobjekt (Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder Recht nach dem Wohnungseigentumsgesetz), unabhängig von seiner Größe, seinem Wert und anderen Umständen; hierbei folgt nach ständiger Rechtsprechung die selbständige Veräußerbarkeit grundsätzlich der sachenrechtlichen Qualifizierung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. August 2004 X R 40/03, BFHE 207, 213, BStBl II 2005, 35, und vom 22. Juli 2010 IV R 62/07, BFH/NV 2010, 2261). - BFH, 08.06.2011 - X B 245/10
Verstoß gegen klaren Akteninhalt
Auszug aus BFH, 19.01.2012 - IV B 3/10
Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt u.a. dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Juni 2011 X B 245/10, BFH/NV 2011, 1710, und vom 9. November 2011 IV B 130/10, juris). - BFH, 09.11.2011 - IV B 130/10
Auslegung eines Bevollmächtigtenschreibens kann regelmäßig nicht zum Verstoß …
Auszug aus BFH, 19.01.2012 - IV B 3/10
Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt u.a. dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (…z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Juni 2011 X B 245/10, BFH/NV 2011, 1710, und vom 9. November 2011 IV B 130/10, juris).
- BFH, 07.04.2025 - V B 7/24
Zur Aufrechnung mit anzeigelos abgetretenen Steuererstattungsansprüchen
Ebenso darf das FG seiner Entscheidung keinen Sachverhalt zugrunde legen, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 08.06.2011 - X B 245/10, BFH/NV 2011, 1710, Rz 7; vom 19.01.2012 - IV B 3/10, BFH/NV 2012, 740, Rz 3;… vom 31.01.2019 - V B 99/16, BFH/NV 2019, 409, Rz 24). - BFH, 28.11.2025 - V B 46/24
Zur mangelnden Darlegung von Zulassungsgründen
Die Vorschrift ist verletzt, wenn eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder sonst Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt geblieben sind (BFH-Urteil vom 13.02.2014 - V R 5/13, BFHE 245, 92, BStBl II 2017, 846, Rz 24;… BFH-Beschlüsse vom 22.03.2011 - X B 7/11, BFH/NV 2011, 1005, Rz 8;… vom 19.06.2013 - IX B 1/13, BFH/NV 2013, 1624, Rz 3;… vom 27.07.2020 - V B 78/18, BFH/NV 2020, 1091, Rz 3) oder das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 08.06.2011 - X B 245/10, BFH/NV 2011, 1710, Rz 7; vom 19.01.2012 - IV B 3/10, BFH/NV 2012, 740, Rz 3;… vom 31.01.2019 - V B 99/16, BFH/NV 2019, 409, Rz 24).
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