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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.06.1970 - IV B 38.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1867
BVerwG, 03.06.1970 - IV B 38.70 (https://dejure.org/1970,1867)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.1970 - IV B 38.70 (https://dejure.org/1970,1867)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 1970 - IV B 38.70 (https://dejure.org/1970,1867)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensfehler auf Grund Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs - Verhältnis von Genehmigungsversagung und nachfolgender Beseitigungsverfügung - Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsverfügung und Zulässigkeit ihres zwangsweisen Vollzugs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 16.66

    Begriff der Splittersiedlung; Umfang des Bestandsschutzes

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1970 - IV B 38.70
    Da das Urteil insoweit mit der Rechtsprechung des Senats übereinstimmt (vgl. zum Bestandsschutz insbesondere das Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 16.66 - in BVerwGE 25, 161 [162 f.]) und keine klärungsbedürftigen Fragen aufwirft, ist für den Ausgang des Verfahrens (und wäre auch für den Ausgang eines Revisionsverfahrens) unerheblich, wie sich eine Genehmigungsversagung und eine ihr nachfolgende Beseitigungsverfügung zueinander verhalten.
  • BVerwG, 15.12.1969 - IV B 178.69

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Umfang der erforderlichen …

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1970 - IV B 38.70
    Der erkennende Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß - soweit diese Fragestellung überhaupt das Bundesrecht betrifft (vgl. § 137 Abs. 1 VwGO) - die (rechtzeitige) Ausschaltung solcher Rechte, die zivilrechtlich einer Vornahme der Beseitigung entgegenstehen können, nicht die Rechtmäßigkeit der Beseitigungsverfügung berührt, sondern lediglich die Zulässigkeit ihres zwangsweisen Vollzuges (vgl. die Beschlüsse vom 18. März 1969 - BVerwG IV B 70.68 - und vom 15. Dezember 1969 - BVerwG IV B 178.69 -).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV B 127.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1970 - IV B 38.70
    Diese - wie dem Kläger zugegeben werden mag - nicht unbedenkliche Ansicht (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV B 127.69 -) kann zu einer Zulassung der Revision keinen Anlaß geben, weil das angefochtene Urteil auf ihr nicht beruht.
  • BVerwG, 18.03.1969 - IV B 70.68

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im verwaltungsgerichtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1970 - IV B 38.70
    Der erkennende Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß - soweit diese Fragestellung überhaupt das Bundesrecht betrifft (vgl. § 137 Abs. 1 VwGO) - die (rechtzeitige) Ausschaltung solcher Rechte, die zivilrechtlich einer Vornahme der Beseitigung entgegenstehen können, nicht die Rechtmäßigkeit der Beseitigungsverfügung berührt, sondern lediglich die Zulässigkeit ihres zwangsweisen Vollzuges (vgl. die Beschlüsse vom 18. März 1969 - BVerwG IV B 70.68 - und vom 15. Dezember 1969 - BVerwG IV B 178.69 -).
  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 42.69

    Wochenendhaus - Erbengemeinschaft - § 65 LBO, eine evtl. neben einer …

    Dort hat der Senat wiederholt entschieden, daß das Miteigentum oder die sonstige Nebenberechtigung (z.B. Miete) eines Dritten nicht die Rechtmäßigkeit der nicht auch an ihn gerichteten Beseitigungsverfügung berührt, sondern nur ein Vollzugshindernis bildet, das nachträglich durch eine gegen den Dritten gerichtete Verfügung ausgeräumt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 18. März 1969 - BVerwG IV B 70.68 -, vom 15. Dezember 1969 - BVerwG IV B 178.69 -, vom 3. Juni 1970 - BVerwG IV B 38.70 - und vom 21. September 1971 - BVerwG IV B 104.71 -).
  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 22.71

    Auswirkung einer Abbruchanordnung gegen Miteigentümer des betroffenen Grundstücks …

    Dort hat der Senat wiederholt entschieden, daß das Miteigentum oder die sonstige Nebenberechtigung (z.B. Miete oder dergleichen) eines Dritten nicht die Rechtmäßigkeit einer nicht auch an ihn gerichteten Beseitigungsverfügung berührt, sondern nur ein Vollzugshindernis bildet, das nachträglich durch eine gegen den Dritten gerichtete Verfügung ausgeräumt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 18. März 1969 - BVerwG IV B 70.68 -, vom 15. Dezember 1969 - BVerwG IV B 178.69 -, vom 3. Juni 1970 - BVerwG IV B 38.70 - und vom 21. September 1971 - BVerwG IV B 104.71 -).
  • BVerwG, 21.09.1971 - IV B 104.71

    Überleitung eines Fluchtlinienplanes - Notwendige Beiladung von Nebenberechtigten

    Es ist ständige Rechtsprechung des Senats, daß Nebenberechtigte - seien es Miteigentümer, seien es obligatorisch Berechtigte - nicht notwendig beigeladen werden müssen, weil ihre etwa entgegenstehenden Rechte nicht die Zulässigkeit einer Abbruchs- bzw. Änderungsanordnung, sondern allein deren Durchsetzbarkeit berühren (Beschlüsse vom 5. September 1968 - BVerwG IV B 172.67 - [S. 3 f.], vom 18. März 1969 - BVerwG IV B 70.68 - [S. 2 f.], vom 15. Dezember 1969 - BVerwG IV B 178.69 - [S. 5] und vom 3. Juni 1970 - BVerwG IV B 38.70 - [S. 2 f.]).
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