Rechtsprechung
| BFH, 15.07.2002 - IV B 56/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 3; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2
- Wolters Kluwer
Fristversäumnis - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden - Prozessbevollmächtigter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 56 Abs. 1
Wiedereinsetzung; fehlerhafte Fristberechnung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.12.1991 - VIII ZB 38/91
Eigenveranrwortung des Rechtsanwalts bei der Fristenprüfung
Auszug aus BFH, 15.07.2002 - IV B 56/01
In Anbetracht dessen kann es dahinstehen, ob der Prozessbevollmächtigte nicht zusätzlich verpflichtet gewesen wäre, anlässlich der Wiedervorlage und der Fertigung eines Entwurfs zur Beschwerdebegründung am 29. März 2001 seine Fristberechnung erneut zu überprüfen (offen lassend auch BGH-Beschluss vom 11. Dezember 1991 VIII ZB 38/91, Betriebs-Berater 1992, 393). - BFH, 28.01.1997 - VII R 33/96
Angabe einer ladungsfähige Anschrift des Klägers als Erfordernis für eine …
Auszug aus BFH, 15.07.2002 - IV B 56/01
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) kann bei der Beteiligung von rechtskundigen Prozessbevollmächtigten die Fristversäumung nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Beschluss vom 23. Mai 1989 VII R 67/88, BFH/NV 1990, 244, und BFH-Urteil vom 28. Januar 1997 VII R 33/96, BFH/NV 1997, 585). - BGH, 21.02.1983 - VIII ZR 343/81
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …
Auszug aus BFH, 15.07.2002 - IV B 56/01
Im Zweifel ist eine Wiedereinsetzung zu versagen (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 21. Februar 1983 VIII ZR 343/81, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1984, 26). - BFH, 23.05.1989 - VII R 67/88
Unzulässigkeit einer Revision mangels fristgerechter Revisionsbegründung
Auszug aus BFH, 15.07.2002 - IV B 56/01
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) kann bei der Beteiligung von rechtskundigen Prozessbevollmächtigten die Fristversäumung nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Beschluss vom 23. Mai 1989 VII R 67/88, BFH/NV 1990, 244, und BFH-Urteil vom 28. Januar 1997 VII R 33/96, BFH/NV 1997, 585).
- BFH, 26.02.2014 - IX R 41/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden …
Im Zweifel ist eine Wiedereinsetzung jedoch zu versagen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Juli 2002 IV B 56/01, BFH/NV 2002, 1484, …und vom 31. Januar 2011 III B 98/09, BFH/NV 2011, 823). - BFH, 29.03.2007 - VIII R 52/06
Wiedereinsetzung; Nichtbeachtung von Rechtsmittelbelehrungen
Wer Rechtsmittelbelehrungen nicht beachtet, handelt regelmäßig schuldhaft (…BFH-Beschluss vom 28. September 1995 X B 114/95, BFH/NV 1996, 241); Gleiches gilt, wenn --wie hier-- der Prozessbevollmächtigte selbst Rechtsmittelbelehrungen nicht beachtet oder bei der Fristberechnung Fehler macht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Juli 2002 IV B 56/01, BFH/NV 2002, 1484;… vom 4. Dezember 2003 XI B 181/01, BFH/NV 2004, 526, …und vom 26. Juli 2004 V B 188/03, BFH/NV 2004, 1663). - BFH, 20.01.2004 - V B 151/03
Keine Wiedereinsetzung bei falscher Fristennotierung durch den …
Die Voraussetzungen des § 56 FGO sind regelmäßig nicht erfüllt, wenn der Prozessbevollmächtigte die Frist für die Beschwerdebegründung falsch notiert (BFH-Beschluss vom 15. Juli 2002 IV B 56/01, BFH/NV 2002, 1484).Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann bei der Beteiligung von rechtskundigen Prozessbevollmächtigten die Fristversäumung nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH in BFH/NV 2002, 1484, m.w.N.).
- BFH, 26.11.2008 - VIII B 207/07
Wiedereinsetzung: Antrag auf Ergänzung eines Urteils ohne Einfluss auf die Frist …
Daran fehlt es regelmäßig schon dann, wenn der Rechtsbehelfsführer selbst oder sein Bevollmächtigter Rechtsmittelbelehrungen nicht beachtet (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. September 1995 X B 114/95, BFH/NV 1996, 241; vom 15. Juli 2002 IV B 56/01, BFH/NV 2002, 1484;… vom 4. Dezember 2003 XI B 181/01, BFH/NV 2004, 526;… vom 26. Juli 2004 V B 188/03, BFH/NV 2004, 1663;… vom 29. März 2007 VIII R 52/06, BFH/NV 2007, 1515). - BFH, 31.01.2011 - III B 98/09
Wiedereinsetzung bei "Platten-Crash" der Computeranlage und fehlerhafter …
Im Zweifel ist eine Wiedereinsetzung zu versagen (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Juli 2002 IV B 56/01, BFH/NV 2002, 1484). - BFH, 24.01.2005 - III B 34/04
Versäumung der Beschwerdefrist; Wiedereinsetzung
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann bei Beteiligung rechtskundiger Prozessvertreter die Fristversäumung nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Beschlüsse vom 15. Juli 2002 IV B 56/01, BFH/NV 2002, 1484, 1485;… vom 24. Juni 2002 X B 190/01, BFH/NV 2002, 1554, jeweils m.w.N.). - FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - 2 K 2122/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Adressierung der Klageschrift an das …
Zwar kann nach ständiger Rechtsprechung des BFH bei Beteiligung rechtskundiger Prozessvertreter die Fristversäumung als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Beschlüsse vom 15.7.2002 IV B 56/01, BFH/NV 2002, 1484, 1485;… vom 24.6.2002 X B 190/01, BFH/NV 2002, 1594, jeweils m. w. N.).
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