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Rechtsprechung
   BFH, 18.03.1999 - IV B 58/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4516
BFH, 18.03.1999 - IV B 58/97 (https://dejure.org/1999,4516)
BFH, Entscheidung vom 18.03.1999 - IV B 58/97 (https://dejure.org/1999,4516)
BFH, Entscheidung vom 18. März 1999 - IV B 58/97 (https://dejure.org/1999,4516)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.07.1992 - IX R 72/90

    Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Verhinderung der Wiedereintragung eines …

    Auszug aus BFH, 18.03.1999 - IV B 58/97
    Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) macht eine Abweichung der Vorentscheidung von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Juli 1992 IX R 72/90 (BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486) und vom 21. Juli 1992 IX R 14/89 (BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484) geltend.

    Dem Urteil in BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486 sei der Rechtssatz zu entnehmen, daß Aufwendungen für die Verhinderung der Eintragung eines Nießbrauchsrechts aufgrund eines möglicherweise gegebenen schuldrechtlichen Anspruchs auf Eintragung des Nießbrauchs an einem Grundstück ebenso nachträgliche Anschaffungskosten darstellten, wie Aufwendungen für die Ablösung eines wirksam entstandenen dinglichen Rechts.

    In dem dem Urteil in BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486 zugrundeliegenden Sachverhalt aber war ein Nießbrauch zugunsten der Mutter im Grundbuch eingetragen und jahrelang ausgeübt worden.

    Der BFH ging daher davon aus, daß die Aufwendungen der Ablösung dieses Rechts unabhängig davon gedient hatten, daß die geschäftsunfähige Mutter zuvor eine Löschung veranlaßt hatte (s. BFH-Urteil in BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486 zu 3. der Entscheidungsgründe); die Aufwendungen dienten daher nicht der Ablösung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Wiedereintragung des Nießbrauchs.

    Wie der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) zu Recht ausgeführt hat, handelt es sich bei den angeführten BFH-Urteilen in BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484 und in BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486 um Fälle, in denen der Steuerpflichtige Grundbesitz erworben hat, der von vornherein mit einem Nutzungsrecht belastet war.

  • BFH, 21.07.1992 - IX R 14/89

    Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Ablösung eines Wohnungsrechts

    Auszug aus BFH, 18.03.1999 - IV B 58/97
    Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) macht eine Abweichung der Vorentscheidung von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Juli 1992 IX R 72/90 (BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486) und vom 21. Juli 1992 IX R 14/89 (BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484) geltend.

    Derselbe Rechtssatz liege dem Urteil in BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484 zugrunde.

    Auch in dem dem Urteil in BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484 zugrundeliegenden Sachverhalt wurde ein Recht an einem Grundstück (Wohnungsrecht) abgelöst, das --wenn auch nur kurze Zeit-- bestanden hatte.

    Wie der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) zu Recht ausgeführt hat, handelt es sich bei den angeführten BFH-Urteilen in BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484 und in BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486 um Fälle, in denen der Steuerpflichtige Grundbesitz erworben hat, der von vornherein mit einem Nutzungsrecht belastet war.

  • BFH, 18.10.1990 - IV R 36/90

    Unentgeltliche Nießbrauchbestellung an Grundstück zugunsten des Kindes und …

    Auszug aus BFH, 18.03.1999 - IV B 58/97
    Solche Ausführungen hätten etwa auch ein Eingehen auf das Urteil des Senats vom 18. Oktober 1990 IV R 36/90 (BFHE 162, 321, BStBl II 1991, 205) erfordert.
  • BFH, 21.08.1986 - V B 46/86

    Befreiung von der Umsatzsteuer bei Vermittlungsleistungen im Reisegewerbe

    Auszug aus BFH, 18.03.1999 - IV B 58/97
    Die schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert aber ein konkretes Eingehen des Beschwerdeführers darauf, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die von ihm aufgeworfene Rechtsfrage umstritten sei (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 21. August 1986 V B 46/86, BFH/NV 1987, 171).
  • BFH, 26.11.1986 - II B 112/86

    Bestimmung der Grunderwerbssteuer

    Auszug aus BFH, 18.03.1999 - IV B 58/97
    Dazu gehört auch, daß der Beschwerdeführer bereits vorhandene Rechtsprechung und Literatur zu der von ihm für klärungsbedürftig gehaltenen Rechtsfrage berücksichtigt und vorträgt, weshalb nach seiner Ansicht eine Klärung bislang noch ausstehe (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 26. November 1986 II B 112/86, BFH/NV 1988, 304).
  • BFH, 30.04.2002 - X B 207/01

    Rechtsschutzbedürfnis - Steuerfestsetzung auf 0 DM; grundsätzliche Bedeutung der …

    Die schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert aber ein konkretes Eingehen des Beschwerdeführers darauf, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die von ihm aufgeworfene Rechtsfrage umstritten sei (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. März 1999 IV B 58/97, BFH/NV 1999, 1208, m.w.N.).

    Dazu gehört auch, dass der Beschwerdeführer bereits vorhandene Rechtsprechung und Literatur zu der von ihm für klärungsbedürftig gehaltenen Rechtsfrage berücksichtigt und vorträgt, weshalb nach seiner Ansicht eine Klärung bislang noch ausstehe (BFH in BFH/NV 1999, 1208).

  • BFH, 27.05.2002 - III B 4/01

    Außergewöhnliche Belastung; Kinderbetreuungskosten nach der Geburt von Drillingen

    Auch haben sie nicht vorgetragen, weshalb die Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 99, 216, BStBl II 1999, 182 keine Klärung herbeigeführt hat und deshalb eine Klärung noch aussteht (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. März 1999 IV B 58/97, BFH/NV 1999, 1208).
  • BFH, 07.06.2000 - III B 24/99

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Dazu gehört auch, dass der Beschwerdeführer bereits vorhandene Rechtssprechung und Literatur zu der von ihm als klärungsbedürftig angesehenen Rechtsfrage berücksichtigt und vorträgt, weshalb nach seiner Ansicht eine Klärung bislang noch ausstehe (Beschluss des BFH vom 18. März 1999 IV B 58/97, BFH/NV 1999, 1208).
  • BFH, 27.06.2000 - III B 24/99
    Dazu gehört auch, dass der Beschwerdeführer bereits vorhandene Rechtssprechung und Literatur zu der von ihm als klärungsbedürftig angesehenen Rechtsfrage berücksichtigt und vorträgt, weshalb nach seiner Ansicht eine Klärung bislang noch ausstehe (Beschluss des BFH vom 18. März 1999 IV B 58/97, BFH/NV 1999, 1208 ).
  • FG Düsseldorf, 27.06.2001 - 16 K 5074/98

    Abgrenzung von abzugsfähiger Versorungsrente und nicht abzugsfähigen …

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