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Rechtsprechung
   BFH, 16.11.1999 - IV B 63/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4708
BFH, 16.11.1999 - IV B 63/99 (https://dejure.org/1999,4708)
BFH, Entscheidung vom 16.11.1999 - IV B 63/99 (https://dejure.org/1999,4708)
BFH, Entscheidung vom 16. November 1999 - IV B 63/99 (https://dejure.org/1999,4708)
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Volltextveröffentlichungen (6)

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (16)

  • BFH, 11.01.1995 - IV B 104/93
    Auszug aus BFH, 16.11.1999 - IV B 63/99
    Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der Beteiligte bei Anlegung des angeführten objektiven Maßstabes von seinem Standpunkt aus Anlass hat, eine Voreingenommenheit des abgelehnten Richters zu befürchten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, und vom 11. Januar 1995 IV B 104/93, BFH/NV 1995, 629).

    Anders verhält es sich, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür beruht (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. März 1997 XI B 190/96, BFH/NV 1997, 780, und in BFH/NV 1995, 629).

    Der erkennende Senat hat den Verdacht einer unsachlichen Einstellung bei Verfahrensverstößen bejaht, die in der Verfassung wurzelnde elementare Regeln zum Schutz der Grundrechte, insbesondere das Persönlichkeitsrecht, verletzen, bei der Häufung von Verfahrensfehlern oder bei solchen "Missgriffen", die das Vertrauensverhältnis zu den Beteiligten zerstören (Beschluss in BFH/NV 1995, 629;… s. auch BFH-Beschlüsse vom 27. September 1994 VIII B 64-76/94, BFH/NV 1995, 526, …und vom 29. Oktober 1993 XI B 95/92, BFH/NV 1994, 565).

  • BFH, 24.03.1997 - IX B 93/96

    Ablehnungsgesuch gegen einen Richter, der nunmehr laut Geschäftsverteilungsplan …

    Auszug aus BFH, 16.11.1999 - IV B 63/99
    Das Ablehnungsverfahren darf nämlich nicht dazu dienen, die Beteiligten gegen tatsächlich unrichtige --materiell- oder verfahrensrechtliche-- Rechtsauffassungen des Richters zu schützen (BFH-Beschluss vom 24. März 1997 IX B 93/96, BFH/NV 1997, 687, m.w.N.).

    Vielmehr ist eine Besorgnis der Befangenheit erst begründet, wenn die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegen den ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 687, m.w.N.).

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 16.11.1999 - IV B 63/99
    Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der Beteiligte bei Anlegung des angeführten objektiven Maßstabes von seinem Standpunkt aus Anlass hat, eine Voreingenommenheit des abgelehnten Richters zu befürchten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, …und vom 11. Januar 1995 IV B 104/93, BFH/NV 1995, 629).
  • BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91

    Befangenheit von Richtern - Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides zur …

    Auszug aus BFH, 16.11.1999 - IV B 63/99
    Selbst wenn die Annahme unzutreffend gewesen wäre und der Kläger sie als kränkend empfunden haben könnte, müsse einerseits hinzukommen, dass der von V gezogene Schluss auf unsachlichen Erwägungen oder einer unsachlichen Einstellung gegenüber dem Kläger beruhe (BFH-Beschlüsse vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112;… vom 24. November 1994 X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692), und andererseits, dass der Kläger zu diesen Erwägungen keinen Anlass gegeben habe.
  • BFH, 27.03.1997 - XI B 190/96
    Auszug aus BFH, 16.11.1999 - IV B 63/99
    Anders verhält es sich, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür beruht (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. März 1997 XI B 190/96, BFH/NV 1997, 780, und in BFH/NV 1995, 629).
  • BFH, 25.03.1999 - IV B 82/98

    Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 16.11.1999 - IV B 63/99
    Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler eines Richters bilden --selbst wenn sie vorliegen-- grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund (…BFH-Beschlüsse vom 22. Juni 1998 VI B 228/97, BFH/NV 1999, 58, und vom 25. März 1999 IV B 82/98, BFH/NV 1999, 1466, m.w.N.).
  • BFH, 08.12.1998 - VII B 227/98

    Richterablehnung; Äußerung des Richters zur Sach- und Rechtslage

    Auszug aus BFH, 16.11.1999 - IV B 63/99
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine besonders freimütige Ausdrucksweise nicht Anlass für eine objektiv begründete Besorgnis der Befangenheit sein muss; etwas anderes gilt allerdings dann, wenn sich der Richter dabei einer evident unsachlichen, unangemessenen oder beleidigenden Sprache bedient hat (BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1998 VII B 227/98, BFH/NV 1999, 661, m.w.N.).
  • BFH, 27.09.1994 - VIII B 64/94
    Auszug aus BFH, 16.11.1999 - IV B 63/99
    Der erkennende Senat hat den Verdacht einer unsachlichen Einstellung bei Verfahrensverstößen bejaht, die in der Verfassung wurzelnde elementare Regeln zum Schutz der Grundrechte, insbesondere das Persönlichkeitsrecht, verletzen, bei der Häufung von Verfahrensfehlern oder bei solchen "Missgriffen", die das Vertrauensverhältnis zu den Beteiligten zerstören (…Beschluss in BFH/NV 1995, 629; s. auch BFH-Beschlüsse vom 27. September 1994 VIII B 64-76/94, BFH/NV 1995, 526, …und vom 29. Oktober 1993 XI B 95/92, BFH/NV 1994, 565).
  • BFH, 30.01.1997 - I B 79/96

    Ablehnung eines Richters wegen Befagenheit

    Auszug aus BFH, 16.11.1999 - IV B 63/99
    Dass die Äußerungen von V am Telefon barsch, unhöflich, absurd oder ähnlich unangemessen im Ton gewesen wären (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Januar 1997 I B 79/96, BFH/NV 1997, 671), behauptet der Kläger nicht.
  • BFH, 24.11.1994 - X B 146/94
    Auszug aus BFH, 16.11.1999 - IV B 63/99
    Selbst wenn die Annahme unzutreffend gewesen wäre und der Kläger sie als kränkend empfunden haben könnte, müsse einerseits hinzukommen, dass der von V gezogene Schluss auf unsachlichen Erwägungen oder einer unsachlichen Einstellung gegenüber dem Kläger beruhe (…BFH-Beschlüsse vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112; vom 24. November 1994 X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692), und andererseits, dass der Kläger zu diesen Erwägungen keinen Anlass gegeben habe.
  • BFH, 22.06.1998 - VI B 228/97

    Erlaß von Einkommensteuerbescheiden - Ablehnungsverfügung - Besorgnis der …

  • BFH, 29.10.1993 - XI B 95/92

    Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden - Ablehnung eines Richters wegen …

  • BFH, 23.07.1996 - VIII B 22/96
  • BFH, 27.05.1997 - VII B 253/96

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BFH, 08.05.1989 - IX B 238/88

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit - Eindruck der …

  • BFH, 03.05.1975 - III B 32/84

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BFH, 13.01.2003 - III B 51/02

    NZB - Verfahrensmängel, Übergehen von Beweisanträgen

    Auch in einer besonders freimütigen Ausdrucksweise sieht die Rechtsprechung erst dann einen Anlass für eine objektiv begründete Besorgnis der Befangenheit, wenn sich der Richter einer evident unsachlichen, unangemessenen oder beleidigenden Sprache bedient hat (vgl. BFH-Beschluss vom 16. November 1999 IV B 63/99, BFH/NV 2000, 724, 725, m.w.N.).
  • BFH, 29.10.2008 - V B 110/07

    Richterablehnung als Verfahrensfehler

    Im Übrigen gibt auch eine besonders freimütige Ausdrucksweise eines Richters erst dann einen Anlass für eine objektiv begründete Besorgnis der Befangenheit, wenn sich der Richter einer evident unsachlichen, unangemessenen oder beleidigenden Sprache bedient hat (vgl. BFH-Beschluss vom 16. November 1999 IV B 63/99, BFH/NV 2000, 724, 725, m.w.N.).
  • BFH, 15.09.2000 - IV B 59/00

    Früherer Tätigkeit als Rechtsanwalt - Verlustabzug - Nachträgliche …

    Dies ist der Fall, wenn ein am Verfahren Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei objektiver und vernünftiger Betrachtung davon ausgehen darf, dass der Richter nicht unvoreingenommen entscheiden werde (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, und vom 16. November 1999 IV B 63/99, BFH/NV 2000, 724, m.w.N.).
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