Rechtsprechung
| BVerwG, 18.03.1969 - IV B 70.68 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im verwaltungsgerichtlichen Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.1967 - II 341/66
- BVerwG, 18.03.1969 - IV B 70.68
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67
Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge, Bedingung und …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1969 - IV B 70.68
Es mag dahingestellt bleiben, ob die Zulassung der Revision nicht bereits deshalb ausscheidet, weil die Verfügung vom 7. Januar 1963 auf einer landesgesetzlichen Grundlage beruht und sich deshalb auch die Folgen ihrer etwaigen Fehlerhaftigkeit nach dem irrevisiblen Landesrecht bestimmen (vgl. dazu die Urteile vom 4. Oktober 1965 - BVerwG IV C 27.65 - [BBauBl. 1966, 365] und vom 29. März 1968 - BVerwG IV C 27.67 - [NJW 1968, 1842]). - BVerwG, 04.10.1965 - IV C 27.65
Rechtmäßigkeit einer in einer Baugenehmigung auferlegten Verpflichtung zur …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1969 - IV B 70.68
Es mag dahingestellt bleiben, ob die Zulassung der Revision nicht bereits deshalb ausscheidet, weil die Verfügung vom 7. Januar 1963 auf einer landesgesetzlichen Grundlage beruht und sich deshalb auch die Folgen ihrer etwaigen Fehlerhaftigkeit nach dem irrevisiblen Landesrecht bestimmen (vgl. dazu die Urteile vom 4. Oktober 1965 - BVerwG IV C 27.65 - [BBauBl. 1966, 365] und vom 29. März 1968 - BVerwG IV C 27.67 - [NJW 1968, 1842]). - BVerwG, 14.01.1966 - IV C 111.65
Aufforderung zur Beseitigung eines ohne behördliche Genehmigung errichteten …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1969 - IV B 70.68
Auf jeden Fall fehlt es an klärungsbedürftigen Fragen des Bundesrechts deshalb, weil der erkennende Senat insoweit bereits mit seinem Urteil vom 14. Januar 1966 - BVerwG IV C 111.65 - (S. 3) entschieden hat, daß bei der Beseitigung ungenehmigter Bauten das Miteigentum eines Dritten nicht die Rechtmäßigkeit der Beseitigungsverfügung berührt, sondern lediglich ein Vollzugshindernis bildet, das dementsprechend auch nachträglich durch eine gegen den Dritten gerichtete Verfügung ausgeräumt werden kann.
- BVerwG, 28.04.1972 - IV C 42.69
Wochenendhaus - Erbengemeinschaft - § 65 LBO, eine evtl. neben einer …
Dort hat der Senat wiederholt entschieden, daß das Miteigentum oder die sonstige Nebenberechtigung (z.B. Miete) eines Dritten nicht die Rechtmäßigkeit der nicht auch an ihn gerichteten Beseitigungsverfügung berührt, sondern nur ein Vollzugshindernis bildet, das nachträglich durch eine gegen den Dritten gerichtete Verfügung ausgeräumt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 18. März 1969 - BVerwG IV B 70.68 -, vom 15. Dezember 1969 - BVerwG IV B 178.69 -, vom 3. Juni 1970 - BVerwG IV B 38.70 - und vom 21. September 1971 - BVerwG IV B 104.71 -). - BVerwG, 28.04.1972 - IV C 22.71
Auswirkung einer Abbruchanordnung gegen Miteigentümer des betroffenen Grundstücks …
Dort hat der Senat wiederholt entschieden, daß das Miteigentum oder die sonstige Nebenberechtigung (z.B. Miete oder dergleichen) eines Dritten nicht die Rechtmäßigkeit einer nicht auch an ihn gerichteten Beseitigungsverfügung berührt, sondern nur ein Vollzugshindernis bildet, das nachträglich durch eine gegen den Dritten gerichtete Verfügung ausgeräumt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 18. März 1969 - BVerwG IV B 70.68 -, vom 15. Dezember 1969 - BVerwG IV B 178.69 -, vom 3. Juni 1970 - BVerwG IV B 38.70 - und vom 21. September 1971 - BVerwG IV B 104.71 -). - BVerwG, 21.09.1971 - IV B 104.71
Überleitung eines Fluchtlinienplanes - Notwendige Beiladung von Nebenberechtigten
Es ist ständige Rechtsprechung des Senats, daß Nebenberechtigte - seien es Miteigentümer, seien es obligatorisch Berechtigte - nicht notwendig beigeladen werden müssen, weil ihre etwa entgegenstehenden Rechte nicht die Zulässigkeit einer Abbruchs- bzw. Änderungsanordnung, sondern allein deren Durchsetzbarkeit berühren (Beschlüsse vom 5. September 1968 - BVerwG IV B 172.67 - [S. 3 f.], vom 18. März 1969 - BVerwG IV B 70.68 - [S. 2 f.], vom 15. Dezember 1969 - BVerwG IV B 178.69 - [S. 5] und vom 3. Juni 1970 - BVerwG IV B 38.70 - [S. 2 f.]). - BVerwG, 15.12.1969 - IV B 178.69
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Umfang der erforderlichen …
Das Miteigentum der Ehefrau des Klägers berührt nicht die Rechtmäßigkeit der an den Kläger gerichteten Verfügung, sondern kann allenfalls - was nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist - ein Hindernis für den Vollzug der angefochtenen Verfügung sein (vgl. die Beschlüsse vom 14. Januar 1966 - BVerwG IV C 111.65 - [S. 3] und vom 18. März 1969 - BVerwG IV B 70.68 - [S. 2 f.]). - BVerwG, 03.06.1970 - IV B 38.70
Verfahrensfehler auf Grund Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs - Verhältnis von …
Der erkennende Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß - soweit diese Fragestellung überhaupt das Bundesrecht betrifft (vgl. § 137 Abs. 1 VwGO) - die (rechtzeitige) Ausschaltung solcher Rechte, die zivilrechtlich einer Vornahme der Beseitigung entgegenstehen können, nicht die Rechtmäßigkeit der Beseitigungsverfügung berührt, sondern lediglich die Zulässigkeit ihres zwangsweisen Vollzuges (vgl. die Beschlüsse vom 18. März 1969 - BVerwG IV B 70.68 - und vom 15. Dezember 1969 - BVerwG IV B 178.69 -).
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