Rechtsprechung
| BVerwG, 28.05.1974 - IV B 73.73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Inanspruchnahme eines Grundstücks zur Errichtung einer 110-kV-Doppelfreileitung - Errichtung einer Elektrizitätsfreileitung im Wege der Enteignung - Rechtmäßigkeit eines Eingriffs in Eigentumsrechte - Inanspruchnahme eines Grundstücks zur Errichtung einer ...
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§ 4 Abs. 1, 11 Abs. 1 EnergG.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EnWiG § 4 Abs. 1 S. 1; EnWiG § 11 Abs. 1
Energiewirtschaftsrecht: Rechtsnatur der Freigabe eines Energievorhabens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 20.11.1972 - 51 II 72
- BVerwG, 28.05.1974 - IV B 73.73
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.02.1961 - I B 147.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.05.1974 - IV B 73.73
Denn durch die Entscheidung nach § 11 EnergG wird lediglich darüber befunden, ob der Antragsteller zum Kreise der nach § 11 EnergG Begünstigten gehört und ob auf seiner Seite die sachlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines Enteignungsverfahrens zugunsten des angezeigten Vorhabens vorliegen (vgl. etwa Beschluß vom 20. Februar 1961 - BVerwG I B 147.58 -).Diese, zumal der hier in Betracht kommende Art. 13 GEG, sind irrevisibel (vgl. Beschluß vom 20. Februar 1961 - BVerwG I B 147.58 - nicht veröffentlicht).
- BVerwG, 16.04.1971 - IV C 66.67
Vorbeugende Unterlassungsklage gegen erwartete Baugenehmigungen zugunsten von …
Auszug aus BVerwG, 28.05.1974 - IV B 73.73
Eine Abweichung von dem Urteil des beschließenden Senats vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 66.67 - (Buchholz 406.11 § 35 Nr. 90) liegt ebenfalls nicht vor. - BVerwG, 07.11.1959 - I C 1.58
Anforderungen an die rechtliche Qualifizierung als energieversorgendes …
Auszug aus BVerwG, 28.05.1974 - IV B 73.73
Von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 1959 - BVerwG I C 1.58 - weicht das angefochtene Urteil entgegen der Ansicht der Beschwerde nicht ab.
- BVerwG, 11.07.2002 - 4 C 9.00
Energieversorgung, öffentliche; Errichtung einer 110 kV-Stromfreileitung; …
Dem Enteignungsverfahren verbleibt die Prüfung, ob das so konkretisierte Gemeinwohl den Zugriff auf das einzelne Grundstück erfordert (in diesem Sinne zu § 11 EnWG 1935 bereits BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 1974 - BVerwG 4 B 73.73 - Buchholz 451.17 EnergG Nr. 7; vgl. auch BVerfGE 66, 248 ).Sie ergeht unbeschadet der Rechte Privater und ist ihnen gegenüber nicht unmittelbar rechtsverbindlich (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 28. Mai 1974 a.a.O.).
- OLG Jena, 03.03.2010 - Bl U 687/08
Zur vorzeitigen Besitzeinweisung bei für einen Windpark benötigten Grundstücken
Dem Enteignungsverfahren verbleibt die Prüfung, ob das so konkretisierte Gemeinwohl den Zugriff auf das einzelne Grundstück erfordert (in diesem Sinne zu § 11 EnWG 1935 bereits BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 1974 - BVerwG 4 B 73.73 - Buchholz 451.17 EnergG Nr. 7; vgl. auch BVerfGE 66, 248 ).Sie ergeht unbeschadet der Rechte Privater und ist ihnen gegenüber nicht unmittelbar rechtsverbindlich (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 28. Mai 1974 a. a. O.).
- OVG Schleswig-Holstein, 17.04.1998 - 2 K 2/98
Zur Klagebefugnis bei naturschutzrechtlicher Zulassung einer 380-KV-Leitung
Demgegenüber könnte eingewandt werden, dass das "Fachrecht" für den Stromleitungsbau kein umfassendes Anlagengenehmigungsverfahren vorsieht, sondern lediglich Teilaspekte im Zusammenhang mit der energiewirtschaftlichen ( § 4 EnWiG ) und der raumordnerischen Beurteilung ( § 14 Abs. 3 S. 2 LPlanG-SH ) einer behördlichen Prüfung zuführt, eine Öffentlichkeitsbeteiligung und eine umfassende Abwägung, wie in Planfeststellungsverfahren (vgl. § 140 LVwG-SH ), mithin nicht stattfindet und - weiterhin - Individualrechtsschutz insoweit ausscheidet (zu § 14 LPlanG-SH: OVG Schleswig, U. v. 13.12.1994 - 4 K 2/94 -, NuR 1995, 316, bestätigt durch: BVerwG, B. v. 30.08.1995 - 4 B 86.95 - NVwZ-RR 1996, 67; zu § 4 EnWiG; BVerwG, B. v. 28.05.1974 - 4 B 73.73 -, Buchholz 451.17 Energiewirtschaft Nr. 7, S. 18).Ob und inwieweit ein "Bedarf" für die Stromtrasse zu prüfen ist, ist im Übrigen eine Frage des Energierechts, die Rechte des Klägers nicht berührt (BVerwG, B. v. 28.05.1974 - 4 B 73.73 Buchholz 451.17 Energiewirtschaftsrecht Nr. 7, S. 18).
- BVerwG, 31.10.1995 - 1 B 126.95
Umweltinformationsgesetz - Eine Gemeinde hat keinen Informationsanspruch auf der …
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluß vom 28. Mai 1974 - BVerwG 4 B 73.73 - (Buchholz 451.17 EnergG Nr. 7) entschieden, daß die Erklärung der Behörde, sie habe das nach § 4 Abs. 1 EnWG angezeigte Vorhaben geprüft und nicht beanstandet, gegenüber (privaten) Dritten nichts verbindlich regelt und deshalb nicht geeignet ist, sie im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG in ihren Rechten zu verletzen. - BVerwG, 31.10.1995 - 1 B 26.95
Zur verwaltungsgerichtlichen Beurteilung einer Gewerbeuntersagungsverfügung - …
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluß vom 28. Mai 1974 - BVerwG 4 B 73.73 - (Buchholz 451.17 EnergG Nr. 7) entschieden, daß die Erklärung der Behörde, sie habe das nach § 4 Abs. 1 EnWG angezeigte Vorhaben geprüft und nicht beanstandet, gegenüber (privaten) Dritten nichts verbindlich regelt und deshalb nicht geeignet ist, sie im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG in ihren Rechten zu verletzen. - VGH Hessen, 26.11.1997 - 14 UE 4076/97
Rücknahmefiktion nach VwGO § 126 Abs 2 wegen Nichtbetreibens des …
Rn. 26 Daß der Gesetzgeber an die Möglichkeit, daß Nachbarn von Stromfreileitungen mittelbar in schutzwürdigen Rechten betroffen werden könnten, nicht gedacht hat, ergibt sich schon daraus, daß die Rechte Privatbetroffener bei der behördlichen Entscheidung über die Errichtung von Hochspannungsfreileitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz und nach den landesrechtlichen Planungsgesetzen nicht Prüfungsgegenstand sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28.05.1974 - IV B 73.73 - Buchholz 451.17 Nr. 7 und Beschluß vom 09.09.1988 - 4 B 37.88 - DVBl. 1988 S. 1176; Daiber, DÖV 1990 S. 961 ff.; und aus neuerer Zeit: BVerwG, Beschluß vom 30.08.1995 - 4 B 86.95 - UPR 1995 S. 448 f., in dem u. a. eingeräumt wird, "daß auf der Ebene der Vorhabenzulassung Defizite zu verzeichnen sein mögen"). - OVG Schleswig-Holstein, 13.12.1994 - 4 K 1/94 Der Senat teilt insoweit die vom Beklagten und der Beigeladenen vorgetragene Rechtsauffassung, wonach die Entscheidung über die Beanstandung oder Nichtbeanstandung des Baus von Energieanlagen gemäß § 4 EnWG eine spezifische Handhabe der Energieaufsicht darstellt, die sich darin erschöpft, das angezeigte Vorhaben im Verhältnis zum Energieversorgungsunternehmen aus energiewirtschaftlichen Gründen zu beanstanden oder zu untersagen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28.05.1974 - IV B 73.73 -, Buchholz 451.17 Nr. 7), und die insbesondere nicht geeignet ist, verletzend in Rechte Dritter - hier der Stadt S. - einzugreifen.
- BVerwG, 29.06.1994 - 1 B 189.93
Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Beschluß vom 28. Mai 1974 - BVerwG 4 B 73.73 - (Buchholz 451.17 EnergG Nr. 7) entschieden, daß die Erklärung der Behörde, sie habe das nach § 4 Abs. 1 EnWG angezeigte Vorhaben geprüft und nicht beanstandet, gegenüber Dritten nichts verbindlich regelt und deshalb nicht geeignet ist, sie im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG in ihren Rechten zu verletzen.
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