Rechtsprechung
| BFH, 17.03.1992 - IV B 74/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1; FGO § 115 Abs. 3 S. 3
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde infolge Verfristung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 17.03.1992 - IV B 74/91
- BVerfG, 20.08.1992 - 2 BvR 1000/92
Wird zitiert von ...
- BFH, 06.05.1998 - IV B 156/97
Verfristung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei einer Begründung, die den …
Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auf eine Verfassungsbeschwerde gegen den nicht veröffentlichten Beschluß des Senats vom 17. März 1992 IV B 74/91 entschieden hat, gebietet Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) zwar, daß sowohl die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Ausmaß an rechtlichem Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden, und das den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozeß mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten; die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs ist aber den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen (BVerfG vom 20. August 1992 2 BvR 1000/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1992, 729, Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK --, Grundgesetz, Art. 103, Rechtsspruch 54).
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