Rechtsprechung
| BFH, 27.05.1987 - IV B 78/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für die betriebliche Veranlassung einer Reise
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77
Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die …
Auszug aus BFH, 27.05.1987 - IV B 78/86
Es ging davon aus, daß die Teilnahme an einer Gruppenreise zu Informationszwecken dann keine Betriebsausgaben sind, wenn sie nicht objektiv durch den Betrieb oder die Tätigkeit veranlaßt sind, insbesondere wenn nach dem Programm der Reise ein allgemein-touristisches Interesse befriedigt wird, das nicht von untergeordneter Bedeutung ist (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).Die Revision sei zuzulassen, weil das FG von der Rechtsprechung des BFH, insbesondere von dem Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213, abgewichen sei.
Zur Beurteilung der hier entscheidungserheblichen Frage, ob eine Auslandsreise betrieblich oder privat veranlaßt ist, hat der Große Senat des BFH in seinem Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 unter Bezugnahme auf das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausgeführt, daß eine Reise nur dann betrieblich veranlaßt sei, wenn die Verfolgung privater Interessen sowohl nach dem Programm als auch nach der tatsächlichen Gestaltung der Reise nahezu ausgeschlossen ist; lediglich ein unbedeutendes und nicht ins Gewicht fallendes Mithereinspielen der Lebensführung könne unbeachtet bleiben.
Das FG ist mit dieser Auffassung von dem Beschluß des BFH in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 abgewichen.
Im Streitfall ist anzunehmen, daß das FG möglicherweise zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre, wenn es seiner Entscheidung in folgerichtiger Weise die Auffassung des BFH im Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 zugrunde gelegt hätte.
- FG Niedersachsen, 17.03.1986 - X 379/85
Auszug aus BFH, 27.05.1987 - IV B 78/86
Nach erfolglosem Einspruchsverfahren gab das Finanzgericht (FG) der Klage statt (Urteil vom 17. März 1986 X 379/85, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1986, 483).
- BFH, 08.08.2004 - VII B 26/04
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Divergenz bei mehrfacher Begr. des …
Das ist der Fall, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass das Urteil des FG bei Zugrundelegung der Divergenzentscheidung anders ausgefallen wäre, d.h. wenn sich ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Abweichung und dem Ergebnis der Entscheidung nicht ausschließen lässt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Mai 1987 IV B 78/86, BFH/NV 1988, 161, 162;… vom 30. Juli 1997 II B 37/97, BFH/NV 1998, 436, 437). - BFH, 16.10.2003 - VII B 6/03
NZB: Divergenz
Das ist der Fall, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass das Urteil des FG bei Zugrundelegung der Divergenzentscheidung anders ausgefallen wäre, d.h. wenn sich ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Abweichung und dem Ergebnis der Entscheidung nicht ausschließen lässt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Mai 1987 IV B 78/86, BFH/NV 1988, 161, 162;… vom 30. Juli 1997 II B 37/97, BFH/NV 1998, 436, 437).
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