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| BVerwG, 28.12.1957 - IV B 80.56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.11.1955 - IV C 132.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.12.1957 - IV B 80.56
Soweit sie einen Anspruch auf Unterhalt aus Eherecht hatte, kann dessen vertreibungsbedingter Verlust zwar eine Kriegsschadenrente begründen, wenn dadurch die Existenzgrundlage der Klägerin verloren ging (BVerwGE 3, S. 13).
- BVerwG, 07.07.1966 - III C 44.65 Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß ein Rentenanspruch, der auf einer gesetzlichen Unterhaltspflicht beruht (§ 68 Ziff. 5 Buchst. a BewG), kein privatrechtlicher geldwerter Anspruch im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG ist, und zwar auch dann nicht, wenn der Anspruch privatrechtlich oder durch Prozeßvergleich auf bestimmte Geldleistungen festgelegt ist (Beschluß vom 28. Dezember 1957 - BVerwG IV B 80.56 - [RLA 1958, 59]; Urteile vom 19 ... Juni 1963 - BVerwG IV C 190.62 - [ZLA 1963, 315] und vom 12. März 1964 - BVerwG III C 24.63 - [BVerwGE 18, 129]).
- BVerwG, 12.03.1964 - III C 24.63
Rechtsmittel
Wie der IV. Senat in seinem Beschluß vom 28. Dezember 1957 - BVerwG IV B 80.56 - (ZLA 1958 S. 52 = IFLA 1958 S. 121) mit Recht ausgeführt hat, entspricht, der im Lastenausgleichsgesetz verwendete Begriff des Wirtschaftsguts dem gleichen Begriff des Bewertungsrechts. - BVerwG, 07.11.1963 - III C 278.61
Anforderungen an die Gewährung eines Lastenausgleichs wegen des Verlustes eines …
Dem Gesetz kann nicht entnommen werden, es habe im § 12 Abs. 1 Nr. 2 LAG mit der Verwendung des Wortes "Wirtschaftsgut" einen neuen, dem Lastenausgleichsrecht eigentümlichen Begriff einführen wollen, weil es bei seiner Verwendung nicht zugleich auf das Bewertungsgesetz verwiesen hat (so schon BVerwG IV B 80.56, Beschluß vom 28. Dezember 1957 - [ZLA 1958 S. 52 = RLA 1958 S. 59 = IFLA 1958 S. 121/122]). - BVerwG, 28.01.1965 - III C 133.63 Der Beteiligten ist zwar darin zuzustimmen, daß ein Rentenanspruch, der auf einer gesetzlichen Unterhaltspflicht beruht, kein privatrechtlicher geldwerter Anspruch im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG ist, und zwar auch dann nicht; wenn der Anspruch privatrechtlich oder durch Prozeßvergleich auf bestimmte Geldleistungen festgelegt worden ist (vgl. hierzu Beschluß vom 28. Dezember 1957 - BVerwG IV B 80.56 - [ZLA 1958 S. 52 = RLA 1958 S. 59] , Urteile vom 19. Juni 1963 - BVerwG IV C 190.62 - [NJW 1963 S. 2139 = ZLA 1963 S. 315] und vom 12. März 1964 - BVerwG III C 24.63 - [BVerwGE 18, 129]).
- BVerwG, 07.11.1963 - III C 167.61
Rechtsmittel
Dem Gesetz kann nicht entnommen werden, es habe im § 12 Abs. 1 Nr. 2 LAG mit der Verwendung des Wortes "Wirtschaftsgut" einen neuen, dem Lastenausgleichsrecht eigentümlichen Begriff einführen wollen, weil es bei seiner Verwendung nicht zugleich auf das Bewertungsgesetz verwiesen hat (so schon BVerwG IV B 80.56, Beschluß vom 28. Dezember 1957 [ZLA 1958 S. 52 = RLA 1958 S. 59 - IFLA 1958 S. 121/122]).
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