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Rechtsprechung
   BFH, 10.01.1995 - IV B 90/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5750
BFH, 10.01.1995 - IV B 90/94 (https://dejure.org/1995,5750)
BFH, Entscheidung vom 10.01.1995 - IV B 90/94 (https://dejure.org/1995,5750)
BFH, Entscheidung vom 10. Januar 1995 - IV B 90/94 (https://dejure.org/1995,5750)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.06.1986 - IX R 152/84

    Verfahrensmangel bei Urteilsentscheidung des Finanzgerichts ohne mündliche …

    Auszug aus BFH, 10.01.1995 - IV B 90/94
    Wie auch zu der Vorgängervorschrift in Art. 3 § 5 VGFGEntlG (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. Juli 1983 VI B 180/82, BFHE 139, 22, BStBl II 1983, 762, und vom 5. Juni 1986 IX R 152/84, BFH/NV 1986, 629) hat der Gesetzgeber dem FG einen solchen Hinweis gerade nicht zur Pflicht gemacht.

    Denn auch eine zulassungsfreie Revision wäre nicht statthaft, weil das FG -- wie bereits ausgeführt -- im Streitfall ohne mündliche Verhandlung entscheiden durfte, weil die Klägerin nicht ausdrücklich auf der Durchführung einer mündlichen Verhandlung bestanden hatte (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1986, 629).

  • BFH, 29.07.1993 - X B 210/92

    Versagung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der Vertagung …

    Auszug aus BFH, 10.01.1995 - IV B 90/94
    Abgesehen davon hat die Klägerin den angeblichen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs auch deshalb nicht schlüssig dargetan und somit nicht ordnungsgemäß bezeichnet, weil sie auch jetzt nicht dargelegt hat, was sie dem FG bei einem entsprechenden Hinweis oder bei Durchführung einer mündlichen Verhandlung vorgetragen hätte (BFH-Beschluß vom 29. Juli 1993 X B 210/92, BFH/NV 1994, 382).
  • BFH, 22.07.1983 - VI B 180/82

    Antrag auf mündliche Verhandlung - Verfahren nach Art. 3 § 5 VGFG-EntlG - …

    Auszug aus BFH, 10.01.1995 - IV B 90/94
    Wie auch zu der Vorgängervorschrift in Art. 3 § 5 VGFGEntlG (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. Juli 1983 VI B 180/82, BFHE 139, 22, BStBl II 1983, 762, …und vom 5. Juni 1986 IX R 152/84, BFH/NV 1986, 629) hat der Gesetzgeber dem FG einen solchen Hinweis gerade nicht zur Pflicht gemacht.
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