Rechtsprechung
| BFH, 16.12.1998 - IV B 94/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
AO 1977 § 42 Abs. 1; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2
- Wolters Kluwer
Darlehenszinsen - Sonderbetriebsausgaben - Zwei-Konten-Modell - Gewinnfeststellungsbescheid - Vollziehung - Aussetzung - Unbillige Härte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schuldzinsenabzug bei Rückzahlung von Vorschüssen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 04.03.1998 - XI R 64/95
Anerkennung von Zweikontenmodellen
Auszug aus BFH, 16.12.1998 - IV B 94/98
Mit der zugelassenen Beschwerde, der das FG nicht abgeholfen hat, machen die Antragsteller geltend, der BFH habe im Anschluß an den Beschluß vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95 (BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193) mit Urteil vom 4. März 1998 XI R 64/95 (BFHE 186, 46, BStBl II 1998, 511) entschieden, daß die Grundsätze des Zwei-Konten-Modells auch für Gesellschafter einer Personengesellschaft Gültigkeit hätten.Es trägt vor, der vorliegende Sachverhalt sei mit dem vom BFH in BFHE 186, 46, BStBl II 1998, 511 entschiedenen Fall nicht vergleichbar.
Werden aus vom Gesellschafter aufgenommenen Darlehen stammende Mittel für betriebliche Zwecke der Personengesellschaft oder für betriebliche Aufwendungen im Sonderbetriebsbereich verwendet, sind die dem Gesellschafter entstehenden Darlehenszinsen als Sonderbetriebsausgaben zu behandeln (BFH-Urteil in BFHE 186, 46, BStBl II 1998, 511).
Die Gesellschafter einer Personengesellschaft können deshalb so verfahren, daß sie auf einem Konto der Gesellschaft aufgelaufene Betriebseinnahmen entnehmen und die auf einem reinen Betriebsausgabenkonto auftretenden Sollsalden mit Kreditmitteln auffüllen oder Verbindlichkeiten der Gesellschaft unmittelbar aus Kreditmitteln begleichen (BFH-Urteil in BFHE 186, 46, BStBl II 1998, 511).
- BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95
Anerkennung des Zwei- oder Dreikontenmodells
Auszug aus BFH, 16.12.1998 - IV B 94/98
Mit der zugelassenen Beschwerde, der das FG nicht abgeholfen hat, machen die Antragsteller geltend, der BFH habe im Anschluß an den Beschluß vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95 (BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193) mit Urteil vom 4. März 1998 XI R 64/95 (BFHE 186, 46, BStBl II 1998, 511) entschieden, daß die Grundsätze des Zwei-Konten-Modells auch für Gesellschafter einer Personengesellschaft Gültigkeit hätten.Entnimmt der Steuerpflichtige die Betriebseinnahmen und finanziert er gleichzeitig die Betriebsausgaben mit Kredit, stellen die anfallenden Kreditzinsen Betriebsausgaben dar (vgl. Beschlüsse des Großen Senats vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817; in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193).
- BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte
Auszug aus BFH, 16.12.1998 - IV B 94/98
Mit der zugelassenen Beschwerde, der das FG nicht abgeholfen hat, machen die Antragsteller geltend, der BFH habe im Anschluß an den Beschluß vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95 (BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193) mit Urteil vom 4. März 1998 XI R 64/95 (BFHE 186, 46, BStBl II 1998, 511) entschieden, daß die Grundsätze des Zwei-Konten-Modells auch für Gesellschafter einer Personengesellschaft Gültigkeit hätten. - BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88
Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche …
Auszug aus BFH, 16.12.1998 - IV B 94/98
Entnimmt der Steuerpflichtige die Betriebseinnahmen und finanziert er gleichzeitig die Betriebsausgaben mit Kredit, stellen die anfallenden Kreditzinsen Betriebsausgaben dar (vgl. Beschlüsse des Großen Senats vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817; in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193).
- BFH, 08.06.2000 - IV R 39/99
Rückzahlung von veruntreuten Betriebseinnahmen
Werden aus vom Gesellschafter aufgenommenen Darlehen stammende Mittel für betriebliche Zwecke der Personengesellschaft oder für betriebliche Aufwendungen im Sonderbetriebsbereich verwendet, sind die dem Gesellschafter entstehenden Darlehenszinsen als Sonderbetriebsausgaben zu behandeln (BFH-Urteil vom 4. März 1998 XI R 64/95, BFHE 186, 46, BStBl II 1998, 511; Senatsbeschluss vom 16. Dezember 1998 IV B 94/98, BFH/NV 1999, 774). - FG Düsseldorf, 01.02.2010 - 11 K 5113/08
Berichtigung nach § 129 AO wegen fehlenden Nachprüfungsvorbehalts; Berichtigung; …
Die Grundsätze des Mehrkontenmodells seien auch auf Gesellschafter von Personengesellschaften anzuwenden (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 1998 IV B 94/98, BFH/NV 1999, 774).
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