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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.10.1975 - IV B 95.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1119
BVerwG, 22.10.1975 - IV B 95.75 (https://dejure.org/1975,1119)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1975 - IV B 95.75 (https://dejure.org/1975,1119)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1975 - IV B 95.75 (https://dejure.org/1975,1119)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Berechtigung des Käufers eines abzuteilenden Grundstücks zur Beantragung einer bodenverkehrsrechtlichen Teilungsgenehmigung - Teilungsgenehmigung als Wirksamkeitserfordernis eines ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 19 BBauG.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1975, 407
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1975 - 4 B 95.75
    Im übrigen ist es selbst in Fällen (nicht der Teilungs-, sondern) der Auflassungsgenehmigung nach geltendem Recht so, daß die Genehmigungsbedürftigkeit, die Genehmigungserteilung und die Genehmigungsversagung nicht die Wirksamkeit das Verpflichtungsgeschäfts, sondern lediglich seine Erfüllbarkeit berühren (vgl. dazu Beschluß vom 7. März 1972 - BVerwG IV B 167.71 - [S. 3] sowie BGH, Urteil vom 20. Juni 1962 - V ZR 219/60 - BGHZ 37, 233 [BGH 20.06.1962 - V ZR 219/60] [240]).
  • BVerwG, 21.01.1971 - IV B 114.70

    Teilung eines Grundstücks im Außenbereich "zum Zwecke der Bebauung" - …

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1975 - 4 B 95.75
    Das angefochtene Urteil weicht nicht von dem dafür in der Beschwerdeschrift genannten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1971 - BVerwG IV B 114.70 - (BauR 1971, 90) ab.
  • BVerwG, 07.03.1972 - IV B 167.71

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1975 - 4 B 95.75
    Im übrigen ist es selbst in Fällen (nicht der Teilungs-, sondern) der Auflassungsgenehmigung nach geltendem Recht so, daß die Genehmigungsbedürftigkeit, die Genehmigungserteilung und die Genehmigungsversagung nicht die Wirksamkeit das Verpflichtungsgeschäfts, sondern lediglich seine Erfüllbarkeit berühren (vgl. dazu Beschluß vom 7. März 1972 - BVerwG IV B 167.71 - [S. 3] sowie BGH, Urteil vom 20. Juni 1962 - V ZR 219/60 - BGHZ 37, 233 [BGH 20.06.1962 - V ZR 219/60] [240]).
  • BVerwG, 31.01.1969 - IV B 56.68

    Antrag auf Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung für eine Teilung von einem …

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1975 - 4 B 95.75
    Dabei kann zugunsten der Klägerin unterstellt werden, daß die Frage, ob der Käufer eines abzuteilenden Grundstücks berechtigt ist, die bodenverkehrsrechtliche Teilungsgenehmigung zu beantragen, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bisher noch keine Klärung gefunden hat (siehe Beschluß vom 31. Januar 1969 - BVerwG IV B 56.68 - [S. 61]).
  • BGH, 29.10.1993 - V ZR 136/92

    Erfüllung der Mitteilungspflicht des Vorkaufsverpflichteten

    Entgegen der Ansicht von Mayer-Maly (…Staudinger, BGB, 12. Aufl., § 510 Rdn. 5) ist die Teilungsgenehmigung keine Wirksamkeitsvoraussetzung des schuldrechtlichen Geschäfts (vgl. auch BVerwG, BauR 1975, 407).
  • BVerwG, 09.04.1976 - IV C 75.74

    Antrags- und Klagebefugnis der Käufers auf Bodenverkehrsgenehmigung;

    Denn solange es am "abschließenden" Genehmigungsverfahren fehlt, gleicht der mit der Teilungserklärung herbeigeführte Zustand dem einer schwebenden Unwirksamkeit (vgl. Beschluß vom 22. Oktober 1975 - BVerwG IV B 95.75 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 34 S. 19); von ihm geht eine prinzipielle Gefährdung der Rechtssicherheit aus.
  • BVerwG, 09.04.1976 - 4 C 21.75

    Teilungsvorgang einer Bodenverkehrsgenehmigung - Haftung für die Bebaubarkeit …

    Denn solange es am 'abschließenden' Genehmigungsverfahren fehlt, gleicht der mit der Teilungserklärung herbeigeführte Zustand dem einer schwebenden Unwirksamkeit (vgl. Beschluß vom 22. Oktober 1975 - BVerwG IV B 95.75 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 34 S. 19); von ihm geht eine prinzipielle Gefährdung der Rechtssicherheit aus.
  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 75.82

    Grundstücksteilung als Voraussetzung für eine Steuerbegünstigung nach dem II. …

    Genehmigungspflichtig ist nach § 19 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Abs. 3 BBauG 1960 nicht erst die grundbuchrechtliche Teilung selbst, sondern eine dieser Teilung vorausgehende einseitige Absichtserklärung des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers, die sich nicht mit der sachenrechtlichen, dem Grundbuchamt gegenüber in der Form des § 29 GBO abzugebenden Teilungserklärung oder dem Teilungsantrag deckt (vgl. Urteile vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 79.63 - BVerwGE 19, 82 und vom 9. April 1976 - BVerwG IV C 75.74 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 35 S. 20 ; Beschluß vom 22. Oktober 1975 - BVerwG IV B 95.75 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 34 S. 19; BayObLG, Beschluß vom 13. August 1981 - …
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