Rechtsprechung
| BVerwG, 15.03.1973 - IV B 96.72 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anfechtungsklage eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung - Gewährung von Nachbarschutz im Baurecht - Baugenehmigung für Erweiterung eines Gewerbebetriebes zur Herstellung von Kunststeinen - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich - Vertiefung der Beeinträchtigung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBauG § 34; GG Art. 14
Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen die Genehmigung der Erweiterung eines Gewerbebetriebs; "Situationsgebundenheit" des Grundeigentums - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 03.03.1972 - 87 I 71
- BVerwG, 15.03.1973 - IV B 96.72
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67
Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1973 - IV B 96.72
Wäre es nicht so, dann wäre nicht verständlich, daß der Senat z.B. in seinen Urteilen vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 81.68 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 22) und vom 19. September 1969 - BVerwG IV C 18.67 - (DVBl. 1970, 62; DÖV 1970, 135; NJW 1970, 263) von der Möglichkeit ausgegangen ist, daß die Erweiterung eines bestehenden lästigen Gewerbebetriebes bzw. einer im Wohngebiet lästigen Schule das Eigentumsrecht der Nachbarn schwer und unerträglich beeinträchtigen und daß ihnen deshalb Nachbarschutz zukommen kann.Zu Unrecht machen die Beigeladenen mit der Beschwerde weiter geltend, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Senats vom 19. September 1969 - BVerwG IV C 18.67 - (…a.a.O.) ab.
- BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65
Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1973 - IV B 96.72
Daß sie, entgegen der Meinung der Beigeladenen, im Sinne des Berufungsurteils zu beantworten ist, ergibt sich aus dem Begriff der "Situationsgebundenheit" des Grundeigentums, wie er der Rechtsprechung des Senats zum Nachbarschutz aus Art. 14 GG zugrunde liegt (vgl. Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - in BVerwGE 32, 173 [178 f.]), demzufolge die Rechtmäßigkeit der von den Nachbarn bekämpften Baugenehmigung auf Grund eines Vergleichs der bei Ausnutzung der Baugenehmigung zu erwartenden Situation mit der Vorgegebenen Situation - diese einschließlich der bereits Vorhandenen lästigen Bauanlagen - zu beurteilen ist. - BVerwG, 13.06.1969 - IV C 81.68
Auszug aus BVerwG, 15.03.1973 - IV B 96.72
Wäre es nicht so, dann wäre nicht verständlich, daß der Senat z.B. in seinen Urteilen vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 81.68 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 22) und vom 19. September 1969 - BVerwG IV C 18.67 - (DVBl. 1970, 62; DÖV 1970, 135; NJW 1970, 263) von der Möglichkeit ausgegangen ist, daß die Erweiterung eines bestehenden lästigen Gewerbebetriebes bzw. einer im Wohngebiet lästigen Schule das Eigentumsrecht der Nachbarn schwer und unerträglich beeinträchtigen und daß ihnen deshalb Nachbarschutz zukommen kann. - BVerwG, 29.12.1969 - VI B 39.69
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anrechnung eines …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1973 - IV B 96.72
Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO läge nur vor, wenn die Rechtsauffassung, die dem Berufungsurteil zugrunde liegt, von der im Urteil des Senats vom 19. September 1969 ausgesprochenen Rechtsauffassung abwiche (vgl. Beschlüsse vom 7. März 1963 - BVerwG VIII B 19.63 - und vom 29. Dezember 1969 - BVerwG VI B 39.69 -). - BVerwG, 07.03.1963 - VIII B 19.63
Berechtigung zur Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen als Vertriebener …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1973 - IV B 96.72
Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO läge nur vor, wenn die Rechtsauffassung, die dem Berufungsurteil zugrunde liegt, von der im Urteil des Senats vom 19. September 1969 ausgesprochenen Rechtsauffassung abwiche (vgl. Beschlüsse vom 7. März 1963 - BVerwG VIII B 19.63 - und vom 29. Dezember 1969 - BVerwG VI B 39.69 -).
- BVerwG, 27.09.1973 - IV B 90.73
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur vor, wenn die Rechtsauffassung, die dem Berufungsurteil zugrunde liegt, von der in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ausgesprochenen Rechtsauffassung abweicht (vgl. Beschlüsse vom 7. März 1963 - BVerwG VIII B 19.63 -, vom 29. Dezember 1969 - BVerwG VI B 39.69 - und vom 15. März 1973 - BVerwG IV B 96.72 -). - BVerwG, 12.07.1974 - IV B 76.74
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bauwerk als privilegierte …
(Zu dieser Voraussetzung einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO vgl. Beschluß vom 15. März 1973 - BVerwG IV B 96.72 - mit weiteren Rechtsprechungshinweisen.) Die Ansicht des Berufungsgerichts, die hier in Rede stehende "Jagdhütte" sei nicht zur Ausübung der Jagd "erforderlich", weil den jagdlichen Erfordernissen angesichts der besonderen Umstände des Falles hier auf andere Weise Genüge getan werden könne, steht nicht im Widerspruch zu der dem Beschluß vom 1. Februar 1971 zugrundeliegenden Rechtsauffassung. - BVerwG, 19.09.1977 - 4 B 11.77
Unterschied zwischen genehmigtem und tatsächlich gebautem Gebäude - Abrisspflicht …
Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO läge nur vor, wenn die Rechtsauffassung, die dem Berufungsurteil zugrunde liegt, von der in den erwähnten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts ausgesprochenen Rechtsauffassung abwiche (vgl. Beschluß vom 15. März 1973 - BVerwG IV B 96.72 -). - BVerwG, 16.09.1977 - 4 B 4.77
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf Grund einer Abweichung von …
Denn eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO läge nur vor, wenn die Rechts auffassung, die dem Berufungsurteil zugrunde liegt, von der im Urteil des Senats vom 3. November 1972 ausgesprochenen Rechtsauffassung abwiche (vgl. Beschlüsse vom 7. März 1963 - BVerwG VIII B 19.63 - , vom 29. Dezember 1969 - BVerwG VI B 39.69 - und vom 15. März 1973 - BVerwG IV B 96.72 -).
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