Rechtsprechung
| BVerwG, 22.06.1956 - IV C 0162.55 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,1138) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1954 - VII A 932/54
- BVerwG, 09.11.1955 - IV B 09.55
- BVerwG, 22.06.1956 - IV C 0162.55
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.06.1956 - IV C 052.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.06.1956 - IV C 0162.55
Wie in dem Urteil des erkennenden Senats vom selben Tage - BVerwG IV C 052.55 - ausführlich dargelegt ist, kann die in Polen betriebene Minderheitenpolitik wohl zu den Ursachen, nicht aber zu den Ereignissen des zweiten Weltkrieges gerechnet werden. - BVerwG, 09.11.1955 - IV B 09.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.06.1956 - IV C 0162.55
Nachdem der erkennende Senat durchBeschluß vom 9. November 1955 - BVerwG IV B 09.55 - die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen hatte, hat der Kläger gegen das die Berufung zurückweisende Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18. Dezember 1954 Revision eingelegt. - RG, 31.07.1936 - VII 7/36
1. Ist auf die Tilgung einer in Südwestafrika unter der Herrschaft deutschen …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1956 - IV C 0162.55
In diesem Sinne hat das Reichsgericht bereits in seinem Urteil vom 31. Juli 1936 - RGZ 152, 53 - entschieden.
- BVerwG, 29.05.1957 - V C 407.56
Rechtsmittel
BAA 1956 S. 143 = ZLA 1956 3.55], vom 22. Juni 1956 - BVerwG IV C 0162.55 - undvom 29. Mai 1957 - BVerwG V C 327.56 -). - BVerwG, 29.05.1957 - V C 327.56
Qualifizierung des Begriffes Wohnsitz i.S.d. §§ 1 und 2 Gesetz über die …
BAA 1956 S. 143 = ZLA 1956 S. 55]; vom 22. Juni 1956 - BVerwG IV C 0162.55 - und die Beschlüsse vom 9. Februar 1954 - BVerwG I B 108.53 - vom 14. Juni 1956 - BVerwG IV C 039.55 -). - BVerwG, 06.03.1958 - II B 51.57
Rechtsmittel
Insbesondere ist weiterhin bereits geklärt, daß zwar einerseits die Absicht, die Niederlassung an einen bestimmten Ort später wieder aufzugeben und an den alten Wohnsitz zurückzukehren (oder einen Wohnsitz an einem anderen Ort zu begründen) der Begründung eines neuen Wohnsitzes nicht entgegensteht (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1956 - BVerwG IV C 0162.55 -;Beschluß vom 3. September 1953 - BVerwG I B 57.53 - MDR 1954 S. 15), daß aber andererseits durch den Domizilwillen allein, dessen Umsetzung in die Tat mangels einer tatsächlichen Niederlassung am erstrebten Wohnsitz nicht ausführbar ist, kein Wohnsitz begründet werden kann (BVerwG, Beschluß vom 13. März 1957 - BVerwG V B 399.56 - S. 2/3).
- BVerwG, 31.05.1960 - II ER 200.60
Rechtsmittel
Lediglich durch den sogenannten Domizilwillen, dessen Umsetzung in die Tat mangels einer tatsächlichen Niederlassung nicht durchführbar ist, kann kein Wohnsitz begründet werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. März 1957 - BVerwG V B 399.56 - undUrteil vom 22. Juni 1956 - BVerwG IV C 0162.55 -). - BVerwG, 04.10.1958 - II CB 159.57
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Es ist bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die Begründung eines Wohnsitzes neben dem Domizilwillen die tatsächliche Niederlassung fordert (Urteil vom 22. Juni 1956 - BVerwG IV C 0162.55 -), und diese hat der Kläger unstreitig nicht in der ihm nach seiner Darstellung zur Verfügung stehenden Wohnung seiner Schwägerin in Westberlin. - BVerwG, 15.01.1958 - V C 319.56
Bestimmung des Wohnsitzes im Vertriebenenrecht nach den Vorschriften der §§ 7 ff. …
Es steht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 22. Juni 1956 - BVerwG IV C 0162.55 - und vom 29. Mai 1957 - BVerwGE 5, 104, 108 [BVerwG 29.05.1957 - BVerwG V C 327.56] und 110 -) im Einklang, daß der Begriff des Wohnsitzes in den §§ 1 und 2 BVFG nach den Bestimmungen der §§ 7 ff. BGB auszulegen und anzuwenden ist. - BVerwG, 26.07.1957 - V CB 543.56
Erteilung eines Flüchtlingsausweises - Nichtzulassung der Revision mangels …
In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht durchUrteil vom 22. Juni 1956 - BVerwG IV C 0162.55 - entschieden, daß der nach § 7 Abs. 3 BGB zur Aufgabe des Wohnsitzes notwendige rechtsgeschäftliche Wille durch eine Zwangsmaßnahme - z.B. eine Ausweisung aus den nach dem 1. Weltkrieg an Polen abgetretenen Ostgebieten - gebrochen und der Wohnsitz mit dem Zeitpunkt des endgültigen Inkrafttretens der Zwangsmaßnahme in Verlust geraten ist.
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.