Rechtsprechung
| BVerwG, 04.04.1975 - IV C 1.73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Vorausleistung eines Erschließungsbeitrages - Heranziehung der Vorausleistung von Erschließungsbeiträge für einen Straßenausbau - Rechtswidrigkeit eines Vorausleistungsbescheides - Baugenehmigung als Grundlage einer Vorausleistungsforderung - Voraussetzungen für die ...
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 133 BBauG.
- rechtsportal.de
BBauG § 133 Abs. 3 S. 1
Voraussetzungen für die Heranziehung zur Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag bei Erlöschen der Baugenehmigung; Vollziehungshindernis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vollstreckung - Vorausleistungsbescheid - Baugenehmigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauGB § 133 Abs. 3
Verfahrensgang
- VG Aachen, 09.04.1970 - 1 K 409/69
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.1972 - III A 763/70
- BVerwG, 04.04.1975 - IV C 1.73
Papierfundstellen
- BVerwGE 48, 117
- NJW 1975, 2220
- MDR 1975, 958
- ZMR 1976, 122
- ZMR 1977, 121
- DÖV 1975, 714
- BauR 1975, 415
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 31.01.1968 - IV C 221.65
Voraussetzungen für einen Anspruch hinsichtlich einer Vorausleistung auf künftige …
Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 1.73
Außerdem rechtfertigt auch erst dieses "Bauendürfen" den Vorausleistungsanspruch der Gemeinde; denn die damit verbundene Erwartung, daß das Bauvorhaben demnächst durchgeführt werde, wie es ja auch in aller Regel der Fall ist, stellt die zur inneren Rechtfertigung der Vorausleistungsforderung gebotene Beziehung zwischen dem Bauvorhaben und der Erschließungsanlage her, dergestalt nämlich, daß einerseits die Erschließungsanlage für das Vorhaben von Bedeutung sein kann und andererseits sich die Gemeinde veranlaßt fühlen kann, die Erschließungsanlage früher als vorher beabsichtigt herzustellen (vgl. Urteil des Senatsvom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 221.65 - BVerwGE 29, 90 [93]).Die Erschließungsanlage bietet jedoch für den Ausbau einer Einliegerwohnung einen potentiellen Vorteil; gleichzeitig ist das neue Vorhaben auch für die Erschließungsanlage von Bedeutung, weil es infolge der dadurch eintretenden Verstärkung des Erschließungsverkehrs eine frühere Herstellung der Straße bewirken kann (so ausdrücklich für den Ausbau einer selbständigen Wohnung: Urteil des Senatsvom 23. August 1968 - BVerwG IV C 16.67 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 26 [S. 97/98], vgl. fernerUrteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 221.65 - BVerwGE 29, 90 [93] sowieUrteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 75.67 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 27 [S. 98]).
- BVerwG, 04.10.1974 - IV C 9.73
Fehlende Auswirkungen eines die Nicht-Bebaubarkeit vorsehenden in Aufstellung …
Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 1.73
Dies gilt z.B. auch für Bescheide, mit denen die Gemeinde den endgültigen Erschließungsbeitrag fordert, etwa in dem Fall, in dem die Bebaubarkeit des Grundstücks - gemäß § 133 Abs. 1 Satz 1 BBauG eine Voraussetzung für die Entstehung der Beitragspflicht - später fortfällt (vgl.Urteil vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 9.73 - BauR 1975, 124 [126]), oder in dem Fall, in dem nach Zustellung des Beitragsbescheides an den Grundstückseigentümer (§ 134 Abs. 1 BBauG) ein Wechsel im Grundstückseigentum eintritt (vgl.Urteil vom 20. September 1974 - BVerwG IV C 32.72 - Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 1 [S. 2 und 5]). - BVerwG, 20.09.1974 - IV C 32.72
Grenzen der Beitragspflicht bei einem Eigentumswechsel nach deren Entstehen
Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 1.73
Dies gilt z.B. auch für Bescheide, mit denen die Gemeinde den endgültigen Erschließungsbeitrag fordert, etwa in dem Fall, in dem die Bebaubarkeit des Grundstücks - gemäß § 133 Abs. 1 Satz 1 BBauG eine Voraussetzung für die Entstehung der Beitragspflicht - später fortfällt (vgl.Urteil vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 9.73 - BauR 1975, 124 [126]), oder in dem Fall, in dem nach Zustellung des Beitragsbescheides an den Grundstückseigentümer (§ 134 Abs. 1 BBauG) ein Wechsel im Grundstückseigentum eintritt (vgl.Urteil vom 20. September 1974 - BVerwG IV C 32.72 - Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 1 [S. 2 und 5]).
- BVerwG, 13.12.1974 - IV C 26.73
Rückerstattung einer Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Verjährung
Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 1.73
In Fällen dieser Art, in denen eine Beitragspflicht in Zukunft nicht entstehen kann, wird auch der Vorausleistung schlechterdings jede Grundlage entzogen, wird der Vorausleistungsbescheid damit rechtswidrig (vgl.Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG IV C 26.73 - BauR 1975, 127). - BVerwG, 07.05.1965 - IV C 38.65
Heranziehung zu öffentlichen Abgaben - Eingriff in das Eigentum - Erhaltung und …
Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 1.73
Darüber hinaus wird das Berufungsgericht in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht klären müssen, ob trotz Beseitigung der Bestimmungen über die Förderung von Kleinsiedlungen durch das II. Wohnungsbaugesetz(Urteil vom 7. Mai 1965 - BVerwG IV C 38.65 - BVerwGE 21, 98) die hier getroffenen Vereinbarungen oder sonstige Umstände dem Entstehen einer Beitragspflicht entgegenstehen können. - BVerwG, 23.08.1968 - IV C 16.67
Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge; …
Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 1.73
Die Erschließungsanlage bietet jedoch für den Ausbau einer Einliegerwohnung einen potentiellen Vorteil; gleichzeitig ist das neue Vorhaben auch für die Erschließungsanlage von Bedeutung, weil es infolge der dadurch eintretenden Verstärkung des Erschließungsverkehrs eine frühere Herstellung der Straße bewirken kann (so ausdrücklich für den Ausbau einer selbständigen Wohnung: Urteil des Senatsvom 23. August 1968 - BVerwG IV C 16.67 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 26 [S. 97/98], vgl. fernerUrteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 221.65 - BVerwGE 29, 90 [93] sowieUrteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 75.67 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 27 [S. 98]). - BVerwG, 06.11.1968 - IV C 75.67
Voraussetzungen für die Erhebung einer Vorausleistung auf den …
Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 1.73
Die Erschließungsanlage bietet jedoch für den Ausbau einer Einliegerwohnung einen potentiellen Vorteil; gleichzeitig ist das neue Vorhaben auch für die Erschließungsanlage von Bedeutung, weil es infolge der dadurch eintretenden Verstärkung des Erschließungsverkehrs eine frühere Herstellung der Straße bewirken kann (so ausdrücklich für den Ausbau einer selbständigen Wohnung: Urteil des Senatsvom 23. August 1968 - BVerwG IV C 16.67 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 26 [S. 97/98], vgl. fernerUrteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 221.65 - BVerwGE 29, 90 [93] sowieUrteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 75.67 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 27 [S. 98]).
- BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81
Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht
Eine Vorausleistung kann nur verlangt werden, wenn die Erschließungsanlage einerseits für das genehmigte Gebäude von potentiellem Nutzen sein kann, und andererseits sich die Gemeinde dadurch veranlaßt fühlen kann, die Erschließungsanlage früher als ohnedies beabsichtigt herzustellen (vgl.Urteile vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 221.65 - BVerwGE 29, 90 [93 f.] undvom 4. April 1975 - BVerwG IV C 1.73 - BVerwGE 48, 117 [120]).Ist der Bescheid rechtmäßig ergangen, so zieht das Überschreiten der (Vier-Jahres-)Grenze keine Rückzahlungspflicht der Gemeinde nach sich, solange diese nur an der Absicht festhält, die Straße endgültig herzustellen (vgl. Urteile vom 4. April 1975 - a.a.O. - S. 122 …und vom 26. November 1976 - a.a.O. - S. 26 f.).
- VG Köln, 03.12.2019 - 17 K 10842/17
Keine Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge für die 1987 fertiggestellte …
Rn. 53 Vgl. schon BVerwG, Urteile vom 13.12.1974 - IV C 26.73 - beck-online, und vom 04.04.1975 - IV C 1.73 -, juris, Rn. 13 ff.; OVG NRW, Beschlüsse vom 24.05.2013 - 15 A 530/08 -, juris, Rn. 29 m.w.N., und vom 30.06.2009 - 15 B 524/09 -, juris, Rn. 16.Rn. 144 Vgl. schon BVerwG, Urteile vom 13.12.1974 - IV C 26.73 - beck-online, und vom 04.04.1975 - IV C 1.73 -, juris, Rn. 13 ff.; OVG NRW, Beschlüsse vom 24.05.2013 - 15 A 530/08 -, juris, Rn. 29 m.w.N., und vom 30.06.2009 - 15 B 524/09 -, juris, Rn. 16.
Rn. 147 St. Rspr., vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 04.07.2006 - 5 B 90.05 -, juris, Rn. 6; s. auch BVerwG, Urteil vom 04.04.1975 - IV C 1.73 -, juris, Rn. 14 bzgl. eines Vorausleistungsbescheides; OVG NRW, Beschluss vom 25.11.2019 - 4 A 2626/16 -, juris, Rn. 11 f.
Rn. 151 So wohl auch BVerwG, Urteil vom 04.04.1975 - IV C 1.73 -, juris, Rn. 14 f.
- BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 11.15
Erschließungsbeitrag; Erschließungseinheit; Erschließungsaufwand; …
Das Vollzugshindernis entfällt, sobald sich die Gemeinde wieder zum alsbaldigen Straßenausbau entschließt (BVerwG, Urteil vom 4. April 1975 - 4 C 1.73 - BVerwGE 48, 117 ;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 21 Rn. 21).
- BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 1.81
Verpflichtung der Gemeinde zur Rückzahlung von Vorausleistungen auf …
Die endgültige Beitragspflicht eines Vorausleistenden kann z.B. dann nicht (mehr) entstehen, wenn das betroffene Grundstück seine Bebaubarkeit im Sinne des § 133 Abs. 1 BBauG endgültig einbüßt, wenn die Gemeinde endgültig von der Herstellung der Straße Abstand nimmt (Urteile vom 13. Dezember 1974 - BVerwG IV C 26.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 50 S. 51 [52] und vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 1.73 - BVerwGE 48, 117 [121 f.]) oder wenn sich nachträglich herausstellt, daß es sich bei der Erschließungsanlage um eine beitragsfreie - weil beispielsweise "vorhandene" im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG - handelt. - BVerwG, 05.09.1975 - IV CB 75.73
Tilgende Wirkung der Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Merkmale der …
In Fällen dieser Art wird mangels einer Beitragspflicht auch der Vorausleistung die Rechtsgrundlage entzogen und wird deshalb der Vorausleistungsbescheid rechtswidrig (so Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 1.73 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen). - VGH Bayern, 16.11.2018 - 6 BV 18.445
Vorleistungen auf den Erschließungsbeitrag
Rn. 32 Mit Blick auf diese gesetzliche Zweckbestimmung einer Vorausleistung entfällt ihr Rechtfertigungsgrund, wenn eine Beitragspflicht endgültig nicht mehr entstehen kann (BVerwG, U.v. 4.4.1975 - IV C 1.73 - BVerwGE 48, 117/121). - BVerwG, 26.11.1976 - IV C 79.74
Voraussetzungen für die Rückerstattung der Vorausleistung
So hat der Senat entschieden, daß der Vorausleistung "schlechterdings jede Grundlage entzogen" und der Vorausleistungsbescheid damit rechtswidrig wird, wenn eine endgültige Beitragspflicht nach § 133 Abs. 2 BBauG deshalb nicht entstehen kann, weil das Grundstück entweder seine Bebaubarkeit im Sinne des § 133 Abs. 1 BBauG endgültig einbüßt oder die Gemeinde endgültig von der Herstellung der Straße Abstand nimmt (Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG IV C 26.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 50 [S. 52]; Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 1.73 - BVerwGE 48, 117 [121 f.]).Dem hat er hinzugefügt, daß nichts anderes beispielsweise gelten würde, wenn die Gemeinde nach Erhebung der Vorausleistung den geplanten Straßenausbau auf einen späteren, nicht mehr "absehbaren" Zeitpunkt verschiebe; solange es an der zeitlichen "Absehbarkeit" des Straßenausbaues fehle, dauere auch das Vollzugshindernis an; es entfalle, wenn sich die Gemeinde zum alsbaldigen Straßenausbau entschließe (BVerwGE 48, 122 [BVerwG 04.04.1975 - IV C 1/73]).
- BVerwG, 08.11.1991 - 8 C 89.89
Erschließungsbeitragsrecht: Merkmale "Genehmigung" und "Bauvorhaben" in § 133 …
Das Berufungsgericht stützt sich zur Begründung seiner Ansicht auf die Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts und dabei namentlich auf das Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 1.73 - (BVerwGE 48, 117 ff.). - BVerwG, 16.09.1977 - IV C 99.74
Neue Beitragssatzung während des Revisionsverfahrens; Begriff der vorhandenen …
Ob der Beklagte - zumindest - noch an seinen Ausbauabsichten festhält und ob der Ausbau der in Rede stehenden Straße inzwischen eingeleitet worden ist, wird das, Berufungsgericht aufzuklären haben; denn davon wird abhängen, ob der Vorausleistungsbescheid nachträglich rechtswidrig geworden oder ob allenfalls ein Vollzugshindernis eingetreten ist (vgl. dazu Urteil des Senats vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 1.73 - BVerwGE 48, 117). - OVG Schleswig-Holstein, 16.09.1997 - 2 L 198/96 Was die Möglichkeit einer nachträglichen Beeinflussung ergangener Bescheide anbelangt, deutet das sie kennzeichnende Merkmal der Vorläufigkeit darauf hin, daß sie Auswirkungen von Änderungen der Sach- und Rechtslage eher zugänglich sind, als es für "endgültige" Heranziehungen zutrifft (so auch BVerwG, Urt. v. 04.04.1975 - 4 C 1.73 -, BVerwGE 47, 117, 121 für das Erschließungsbeitragsrecht).
- OVG Niedersachsen, 03.05.1995 - 3 L 1428/91
Außenbereich; Biotop; Grünland; Teil; Genehmigung; Naturschutz
- BVerwG, 21.07.1982 - 8 B 63.82
Verlust des Eigentums auf Seiten des Adressaten aufgrund einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2003 - 3 A 3417/99
- BVerwG, 06.06.1978 - 4 B 79.78
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
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