Rechtsprechung
| BVerwG, 14.01.1966 - IV C 111.65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Aufforderung zur Beseitigung eines ohne behördliche Genehmigung errichteten Wochenendhauses - Notwendige Beiladung der Miteigentümerin des Grundstückes
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 65 Abs. 2 VwGO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 20.01.1964 - 178 I 63
- BVerwG, 04.11.1965 - IV CB 111.65
- BVerwG, 22.11.1965 - IV C 111.65
- BVerwG, 14.01.1966 - IV C 111.65
Papierfundstellen
- NJW 1966, 610
- ZMR 1966, 122
- DVBl 1966, 792
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 10.03.1964 - II C 97.61
ständiger Vertreter des Verwaltungsgerichtspräsidenten - § 65 Abs. 2 VwGO, …
Auszug aus BVerwG, 14.01.1966 - IV C 111.65
Unterläßt das Verwaltungsgericht der letzten Tatsacheninstanz eine notwendige Beiladung, so hat das Revisionsgericht diesen Mangel von Amts wegen zu beachten und die Sache zurückzuverweisen (vgl. u.a. BVerwG II C 97.61 - BVerwGE 18, 124).Hat das Verwaltungsgericht der letzten Tatsacheninstanz eine notwendige Beiladung unterlassen, so hat das Revisionsgericht diesen Mangel von Amts wegen zu beachten und die Sache zurückzuverweisen (vgl. u.a. BVerwG II C 97.61 in BVerwGE 18, 124).
- BVerwG, 28.04.1972 - IV C 42.69
Wochenendhaus - Erbengemeinschaft - § 65 LBO, eine evtl. neben einer …
Die dadurch bedingte Fehlerhaftigkeit der Abbruchverfügung könne entgegen der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 14. Januar 1966 - BVerwG IV C 111.65 - (DVBl. 1966, 792) durch die Beiladung des beteiligten Eigentümers im Verwaltungsstreitverfahren nicht ausgeräumt werden.Insoweit hat auch das vom Beklagten angeführte Urteil des Senats vom 14. Januar 1966 - BVerwG IV C 111.65 - (DVBl. 1966, 792) nichts anderes zum Ausdruck gebracht.
- BVerwG, 28.04.1972 - IV C 22.71
Auswirkung einer Abbruchanordnung gegen Miteigentümer des betroffenen Grundstücks …
Der dem offenbar entgegenstehenden Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 14. Januar 1966 - BVerwG IV C 111.65 - (DVBl. 1966, 792) könne nicht gefolgt werden.Insofern hat auch das vom Berufungsgericht angeführte Urteil des Senats vom 14. Januar 1966 - BVerwG IV C 111.65 - (DVBl. 1966, 792) nichts anderes zum Ausdruck gebracht.
- BVerwG, 05.09.1968 - IV B 172.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Abbruchsverfügung betreffend …
Der Kläger ist der Auffassung, das Berufungsurteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Januar 1966 - BVerwG IV C 111.65 - ab und beruhe auf dieser Abweichung.Das Berufungsurteil weicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Januar 1966 - BVerwG IV C 111.65 - entscheidungserheblich nicht ab.
- VGH Hessen, 13.12.1968 - IV OE 108/67 Wird die Verfügung von dem Adressaten angefochten, so wird der ihr anhaftende Mangel durch die Beiladung des Grundstückseigentümers im Verwaltungsstreitverfahren nicht ausgeräumt (abw. von BVerwG, Urt. v. 14.01.1966, NJW 1966, 610 = DVBl 1966, 792 [BVerwG 14.01.1966 - BVerwG IV C 111.65] ).
- BVerwG, 15.12.1969 - IV B 178.69
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Umfang der erforderlichen …
Das Miteigentum der Ehefrau des Klägers berührt nicht die Rechtmäßigkeit der an den Kläger gerichteten Verfügung, sondern kann allenfalls - was nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist - ein Hindernis für den Vollzug der angefochtenen Verfügung sein (vgl. die Beschlüsse vom 14. Januar 1966 - BVerwG IV C 111.65 - [S. 3] und vom 18. März 1969 - BVerwG IV B 70.68 - [S. 2 f.]). - BVerwG, 12.01.1973 - IV B 146.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Baugenehmigung für ein …
Was die weitere von der Beschwerde angesprochene Frage der Beiladung der dritten Miteigentümer angeht, so hat der Senat in dem Urteil vom 28. April 1972 (…a.a.O.) unter Aufgabe seiner im Urteil vom 14. Januar 1966 - BVerwG IV C 111.65 - (DVBl. 1966, 792; NJW 1966, 610) anklingenden Auffassung folgendes klargestellt: Wenn die Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsverfügung dadurch beeinträchtigt würde, daß diese Verfügung nicht gegen sämtliche Miteigentümer ergangen ist, so könnte dieser Mangel nicht durch Beiladung der übergangenen Miteigentümer zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren geheilt werden. - BVerwG, 18.03.1969 - IV B 70.68
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im verwaltungsgerichtlichen …
Auf jeden Fall fehlt es an klärungsbedürftigen Fragen des Bundesrechts deshalb, weil der erkennende Senat insoweit bereits mit seinem Urteil vom 14. Januar 1966 - BVerwG IV C 111.65 - (S. 3) entschieden hat, daß bei der Beseitigung ungenehmigter Bauten das Miteigentum eines Dritten nicht die Rechtmäßigkeit der Beseitigungsverfügung berührt, sondern lediglich ein Vollzugshindernis bildet, das dementsprechend auch nachträglich durch eine gegen den Dritten gerichtete Verfügung ausgeräumt werden kann. - BVerwG, 18.05.1967 - IV CB 93.66
Zulässigkeit einer Revision wegen Nichteinhaltung der Revisionsbegründungsfrist - …
Der Umstand, daß die Abbruchsverfügung nur gegen den Kläger, der das Haus errichtet hat und damit Verhaltensstörer und Zustandsstörer ist, nicht aber gegen die beigeladene Ehefrau ergangen ist, gibt dem Bundesverwaltungsgericht entgegen der Kritik B... ... an dem Urteil des erkennenden Senats vom 14. Januar 1966 - BVerwG IV C 111.65 - (DVBl. 1966, 792 [793 zu 2.]) keinen Anlaß zu Bedenken.
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| BVerwG, 22.11.1965 - IV C 111.65 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beseitigung eines Wochenendhauses - Begründung einer Anordnung des sofortigen Vollzugs
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 20.01.1964 - 178 I 63
- BVerwG, 04.11.1965 - IV CB 111.65
- BVerwG, 22.11.1965 - IV C 111.65
- BVerwG, 14.01.1966 - IV C 111.65
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