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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.06.1970 - IV C 116.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,717
BVerwG, 26.06.1970 - IV C 116.68 (https://dejure.org/1970,717)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1970 - IV C 116.68 (https://dejure.org/1970,717)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1970 - IV C 116.68 (https://dejure.org/1970,717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 29 Satz 1 BBauG; § 80 Abs. 1 BauONW.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 29 S. 1
    Begriff der "baulichen Anlage"; Wohnwagen; Untersagung einer bestimmten Grundstücksnutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 1970, 638
  • DÖV 1971, 638
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.11.1966 - IV C 36.65

    Rechtswirkungen der Festsetzungen eines Bebauungsplans hinsichtlich "sonstiger" …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1970 - IV C 116.68
    Einer abschließenden Entscheidung, ob auch eine solche Nutzung des Bodens noch als bauliche Anlage mit dem Ergebnis betrachtet werden kann, daß ihre planungsrechtliche Beurteilung den §§ 29 f. BBauG unterstellt ist, bedarf es aber im vorliegenden Fall nicht, weil - wie das angefochtene Urteil im Ergebnis richtig erkannt hat - jedenfalls der Bebauungsplan I 3 der Genehmigungserteilung entgegensteht (vgl. dazu die Urteile vom 4. November 1966 - BVerwG IV C 36.65 - in BVerwGE 25, 243 und vom 16. Februar 1968 - BVerwG IV C 190.65 - in DVBl 1968, 507 ).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV B 47.68

    Bebauungsplan für wenige Grundstücke; Zwingender Grund i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 3 …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1970 - IV C 116.68
    Dabei kann unentschieden bleiben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen auch eine lediglich auf die Regelung der Nutzung eines Grundstücks beschränkte Planung rechtsverbindlich werden kann (vgl. dazu den Beschluß vom 6. November 1968 - BVerwG IV B 47.68 - in DÖV 1969, 644 ).
  • BVerwG, 16.02.1968 - IV C 190.65

    Versagung der Genehmigung für eine Anlage der Außenwerbung; Prüfungsumfang

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1970 - IV C 116.68
    Einer abschließenden Entscheidung, ob auch eine solche Nutzung des Bodens noch als bauliche Anlage mit dem Ergebnis betrachtet werden kann, daß ihre planungsrechtliche Beurteilung den §§ 29 f. BBauG unterstellt ist, bedarf es aber im vorliegenden Fall nicht, weil - wie das angefochtene Urteil im Ergebnis richtig erkannt hat - jedenfalls der Bebauungsplan I 3 der Genehmigungserteilung entgegensteht (vgl. dazu die Urteile vom 4. November 1966 - BVerwG IV C 36.65 - in BVerwGE 25, 243 und vom 16. Februar 1968 - BVerwG IV C 190.65 - in DVBl 1968, 507 ).
  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

    In diesem Sinne hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 116.68 - (Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 9) ausgeführt, daß die Art der Verbindung jedenfalls dann keine Rolle spiele, wenn die von dem Verfügungsberechtigten dem Vorhaben zugewiesene Funktion deutlich mache, daß es an die Stelle eines anderen, üblicherweise mit dem Boden ortsfest verbundenen Vorhabens, etwa eines Wochenendhauses, treten solle (vgl. auch Beschluß vom 13. März 1973 - BVerwG IV B 8.72 -), zumal aus planungsrechtlicher Sicht an die "Ortsfestigkeit" ohnehin keine hohen technischen Anforderungen zu stellen seien.
  • BVerwG, 17.12.1976 - 4 C 6.75

    Begriff der baulichen Anlage

    Für das Verhältnis zwischen einer aufblasbaren und einer festen Schwimmhalle gilt insoweit nichts anderes als für das Verhältnis zwischen Wohnwagen und Wochenendhäusern (vgl. dazu etwa den Beschluß vom 29. Juli 1964 - BVerwG I B 116.64 - (Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 1 S. 1) sowie das Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 116.68 - (Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 9 S. 1)).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als …

    Ziel einer solchen standortbezogenen Darstellung muß es - ebenso wie bei der Festsetzung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Bebauungsplan (vgl. Urteil des Senats vom 26. Juni 1970 - BVerwG C 116.68 - BRS 23 Nr. 129) - sein, gerade die Landwirtschaft wegen besonderer Gegebenheiten zu sichern und zu fördern, nicht aber jegliche andere Nutzung unabhängig von § 35 Abs. 1 und 2 BBauG zu verhindern.
  • BVerwG, 10.12.1971 - IV C 33.69

    Zurückstellung bei Baugesuchen; Begriff der "baulichen Anlage"

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 116.68 - (BRS 23, 202 f.) auf die Zweifel hingewiesen, die dagegen sprechen, bei § 29 Satz 1 BBauG in der Verwendung des Begriffs der baulichen Anlage eine Verweisung auf das Landesrecht zu sehen.
  • BVerwG, 04.03.1997 - 4 B 233.96

    Bauplanungsrecht - Unzulässige im Geltungsbereich eines Bebauungsplans geplante …

    Allerdings trifft es zu, daß die bisher vom erkennenden Senat getroffenen Entscheidungen zur unmittelbaren Ausschlußwirkung von Planfestsetzungen für "sonstige Nutzungen" jeweils solche Nutzungen betrafen, bei denen das Tatbestandsmerkmal der "baulichen Anlage" fehlte oder zumindest zweifelhaft war (vgl. außer den bereits zitierten Entscheidungen: Urteil vom 16. Februar 1968 - BVerwG 4 C 190.65 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 6 = BRS 20 Nr. 123; Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG 4 C 116.68 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 9 = BRS 23 Nr. 129; Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 4 C 59.75 - Buchholz 406.12 § 10 BauNVO Nr. 1 = BRS 33 Nr. 31).

    Entscheidend ist jedoch, daß die städtebauliche Relevanz eines Vorhabens zum Bundesrecht gehört und nicht durch die unterschiedlichen Landesgesetzgeber geregelt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG 4 C 116.68 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 9 - BRS 23 Nr. 129).

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.06.2021 - 1 MB 8/21

    Baurechtliche Beseitigungsverfügung für ortsfestes Hausboot; bauliche Anlage

    Das ist insbesondere anzunehmen, wenn die der eigentlich beweglichen Sache vom Verfügungsberechtigten zugewiesene Funktion deutlich macht, dass sie an die Stelle eines anderen, üblicherweise mit dem Boden ortsfest verbundenen Vorhabens, etwa eines Wochenendhauses, treten soll (BVerwG, Urteil vom 26.06.1970 - IV C 116.68 -, Rn. 11, juris, zu einem Wohnwagen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.1994 - 11 A 3833/91

    Qualifizierung eines Geräteschuppens als Nebenanlage; Zulässigkeit einer …

    Rn. 15 Gegen das ihm am 2. Dezember 1991 zugestellte Urteil hat der Beklagte am 14. Dezember 1991 Berufung eingelegt, zu deren Begründung er auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 1966 - IV C 36.65 -, BRS 17 Nr. 1, und vom 26. Juni 1970 - IV C 116.68 -, BRS 23 Nr. 129, Bezug nimmt.

    Rn. 27 Vgl. zum - bundesrechtlichen - Begriff der "baulichen Anlage" in § 29 Satz 1 BBauG und BauGB BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1970 - IV C 116.68 -, BRS 23 Nr. 129, bzw. vom 3. Dezember 1992 - 4 C 27.91 -, BVerwGE 91, 234 = BRS 54 Nr. 126 m.w.N.; Fickert/Fieseler, BauNVO, 6. Aufl., § 14 Rdnr. 4.

    Rn. 33 vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 4. November 1966 - IV C 36.65 -, BRS 17 Nr. 1 = DVBl 1967, 283, vom 26. Juni 1970 a.a.O. und vom 2. März 1973 - IV C 40.71 -, DVBl. 1973, 636,.

  • BVerwG, 13.03.1973 - IV B 8.72

    Wohnfloß als bauliche Anlage

    Zu den baulichen Anlagen im Sinne von § 29 BBauG gehören jedenfalls solche ortsfesten Vorhaben, bei denen die ihnen "vom Verfügungsberechtigten zugewiesene Funktion deutlich macht, daß" sie "anstelle eines anderen, üblicherweise mit dem Boden ortsfest verbundenen Vorhabens, etwa eines Wochenendhauses, treten" sollen (vgl. Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 116.68 - [Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 9]).

    Dabei sind auch aus planungsrechtlicher Sicht an die "Ortsfestigkeit" des Vorhabens keine hohen technischen Anforderungen zu stellen; es kann z.B. genügen, daß das Vorhaben nur durch seine Schwerkraft mit dem Grundstück verbunden ist (vgl. Urteil vom 26. Juni 1970 a.a.O.).

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 13.73

    Außenbereichsvorhaben; Begriff der baulichen Anlage

    Im gleichen Sinne hatte der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 116.68 - (Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 9) entschieden, daß die Art der Verbindung mit dem Erdboden jedenfalls dann keine Rolle spiele, wenn die von dem Verfügungsberechtigten dem Vorhaben zugewiesene Funktion deutlich mache, daß es an die Stelle eines anderen, üblicherweise mit dem Boden ortsfest verbundenen Vorhabens, etwa eines Wochenendhauses, treten solle, zumal aus planungsrechtlicher Sicht an die Ortsfestigkeit ohnehin keine hohen technischen Anforderungen zu stellen seien.
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2016 - 1 LB 87/14

    Einfriedung; Genehmigungsfreiheit; Sockel

    Zur Herstellung der genannten Verbindung kann es vielmehr sogar ausreichen, dass das Vorhaben kraft seines Eigengewichts auf dem Boden ruht und dadurch der ihm auf Dauer zugedachte Zweck erreicht werden soll, im Außenbereich bestimmten Verwendungszwecken zu dienen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.6.1970 - IV C 116.68 -, DÖV 1971, 638 = BRS 23 Nr. 129, JURIS-Rdnr. 11).
  • OVG Saarland, 22.09.1992 - 2 R 8/92

    Verkaufswagen; Hähnchengrill; Aufstellungsmodalitäten; Bauliche Anlage

  • VG Lüneburg, 23.06.2020 - 2 B 48/20

    Bauwagen; Bestimmtheitsgebot; formelle; materielle Illegalität; …

  • VG Meiningen, 19.11.2008 - 5 K 359/06

    Beseitigungsanordnung; Beseitigung; bauliche Anlage; Ermessen; Gleichbehandlung

  • BVerwG, 01.04.1971 - IV B 215.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Baulichkeiten als …

  • VG Minden, 29.08.2013 - 9 K 2597/11

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten Abstellens von Wohnmobilen zur …

  • VG Schleswig, 29.10.2025 - 8 B 22/25

    Untersagung der Nutzung von Wohnwagen auf einem Privatgrundstück zur Wohnnutzung; …

  • VGH Bayern, 09.12.2015 - 15 CS 14.943

    Beseitigungsanordnung, Wohnnutzung, Beschwerde, vorläufiger Rechtsschutz, …

  • BayObLG, 07.05.2002 - 3 ObOWi 4/02

    Baumschützende Festsetzungen für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in …

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.1990 - 8 S 48/89

    Ausstellungsplatz für Landmaschinen im Außenbereich; Nutzungsänderung; fehlende …

  • BVerwG, 21.06.1995 - 4 B 113.95

    Rechtmäßigkeit einer bauaufsichtlichen Räumungsverfügung - Grundstück (nicht …

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 5 S 3168/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: unzulässige Beschränkung einer Fläche für …

  • BVerwG, 28.09.1981 - 4 B 97.81

    Voraussetzungen für eine Divergenzrüge - Voraussetzungen für eine Grundsatzrüge - …

  • VG Berlin, 18.01.1974 - XIII A 102.73

    Genehmigungsbedürftigkeit einer transportablen Traglufthalle; Einsatz als …

  • BVerwG, 08.02.1971 - IV B 182.68

    Rechtsmittel

  • VG Köln, 21.11.2019 - 8 K 2557/18
  • VG Halle, 11.05.2010 - 2 A 26/09
  • BVerwG, 26.01.1978 - 4 B 11.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 22.03.1971 - IV B 178.68

    Rechtsmittel

  • VG Halle, 15.08.2001 - 2 A 39/99
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