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| BVerwG, 27.01.1956 - IV C 117.54 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Hamburg, 10.03.1954 - VIII a VGL. 69/54
- BVerwG, 25.04.1955 - IV C 117.54
- BVerwG, 27.01.1956 - IV C 117.54
Papierfundstellen
- BVerwGE 3, 116
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.03.1955 - IV C 99.54
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Auszug aus BVerwG, 27.01.1956 - IV C 117.54
Der erkennende Senat hat bereits in einem früheren Urteil vom 11. März 1955 (IV C 99.54), das allerdings dem Landesverwaltungsgericht bei seinem Urteilsspruch noch nicht zugänglich war, ausgesprochen, daß bei der Entscheidung über die Grewährung von Aufbaudarlehen die frühere Lebensgrundlage des Geschädigten nach Möglichkeit zu berücksichtigen ist.Der erkennende Senat hat deshalb in seinem bereits erwähnten Urteil vom 11. März 1955 (IV C 99.54) unter Berücksichtigung, vorstehender Grundsätze weiterhin ausgesprochen, daß der Begriff "notwendiger Lebensbedarf", wie er bei der Unterhaltshilfe sowie im Fürsorgerecht angewandt wird, nicht mit dem Begriff der Lebensgrundlage im Sinne des § 254 Abs. 1 LAG verwechselt werden darf.
- BVerwG, 17.09.1958 - IV B 24.57
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Das Urteil weicht auch nicht von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab, die u.a. erfordert, daß durch die Gewährung eines Aufbaudarlehens die Wiedereingliederung des Geschädigten in eine soziale Stellung bewerkstelligt werden soll, die seiner früheren nahekommt (vgl.Urteil vom 9. März 1956 - BVerwG IV C 233.55 -, veröffentlicht in RLA 1956 S. 270 = IFLA 1957 S. 47) und daß ein soziales Abgleiten nach Möglichkeit vermieden werden soll (vgl.Urteil vom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 117.54 -, veröffentlicht in RLA 1956 S. 205 = MtBl.BAA 1956 S. 456 = MDR 1956 S. 648 = BVerwGE 3, 116 [BVerwG 27.01.1956 - IV C 117/54]).
- BVerwG, 22.02.1967 - V C 149.65
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Die neue Lebensgrundlage muß einmal der verlorengegangenen vergleichbar sein, sie soll also weder zu einem sozialen Abgleiten (Urteil vom 27. Januar 1956 [BVerwGE 3, 116 [BVerwG 27.01.1956 - IV C 117/54]] und die sich ihm anschließende ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts) noch zu einer wesentlichen Besserstellung führen (…Urteil vom 12. Dezember 1962 [a.a.O.]). - BVerwG, 22.08.1962 - V C 6.62
Voraussetzungen der Rüge der ungenügenden Sachaufklärung - Grenzen der eigenen …
Dabei werden die Gesichtspunkte zu beachten sein, die in dem Urteil vom 27. Januar 1956 [BVerwGE 3, 116 [BVerwG 27.01.1956 - IV C 117/54]] angesprochen worden sind.
- VGH Baden-Württemberg, 19.05.2005 - 3 S 324/05
Erfolglose Berufung gegen Entscheidung über Kiesabbauentgelt.
Die Wirksamkeit eines Verwaltungsakts jedoch bleibt hiervon grundsätzlich unberührt (vgl. BVerwGE 1, 11; 3, 116; 13, 1; 89, 357, sowie Beschluss vom 20.4.2004 - 9 B 109.03 - ). - BVerwG, 29.08.1963 - III C 13.62
Bei der Prüfung des Erwerbsfähigkeit nach LAG § 265 braucht der Berechtigte ein …
Dabei braucht der Kläger, wie das Verwaltungsgericht richtig erkannt hat, indem es in erster Linie auf die Tätigkeit eines landwirtschaftlichen Verwalters abstellte, bei der Prüfung seiner Erwerbsfähigkeit nach § 265 LAG ein "soziales Abgleiten" im Rahmen des Vermeidbaren nicht in Kauf zu nehmen (vgl.Urteil vom 2. März 1961 - BVerwG III C 293.59 - [ZLA 61 S. 236] und die zu § 254 LAG ergangene, aber insoweit auch auf § 265 LAG zutreffendeEntscheidung vom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 117.54 - [Buchholz a.a.O. § 254 LAG Nr. 14] undvom 15. Januar 1959 - BVerwG III C 300.57 - [Buchholz a.a.O. § 254 LAG Nr. 43]). - BVerwG, 15.01.1959 - III C 300.57
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Hiervon abzusehen und bei der Entscheidung davon auszugehen, daß die Beigeladene nach dem Wegfall ihrer festen Betriebsstätten Gastspiele und Gastspielreisen habe ausführen können, verstieße überdies gegen den Grundsatz, daß sie ein "soziales Abgleiten" bei ihrer Wiedereingliederung in das Wirtschaftsleben nicht in Kauf zu nehmen brauchte (Urteil des IV. Senatsvom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 117.54 - [Buchholz a.a.O. Nr. 14]). - BVerwG, 27.01.1956 - IV C 13.55
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Zu der Frage der Nachprüfbarkeit der Verwaltungsakte, die von den Verwaltungsbehörden nach § 254 LAG ergehen, hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil - IV C 117.54 - vom gleichen Tage Stellung genommen. - BVerwG, 13.01.1961 - IV C 97.60
Überwindung eines Vertreibungsschadens - Unzulässigkeit einer Verfahrensrüge …
Er trägt vornehmlich vor, das Gericht verkenne, daß ein abhängiger Gutsverwalter nicht einen selbständigen Betriebsleiter gleichstehender eher einer: Gutspächter ähnele; für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft habe das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG IV C 117.54, RLA 1956, 205) bereits entschieden, daß auskömmliches Angestelltengehalt keine Wiedereingliederung eines früher selbständigen Gewerbetreibenden bedeute. - BVerwG, 24.02.1956 - IV C 70.54
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Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. Januar 1956 (IV C 117.54) dargelegt, daß nach § 253 Abs. 1 LAG bei der Bewilligung von Aufbaudarlehen der Zweck der Eingliederung nicht außer acht gelassen werden darf. - BVerwG, 05.12.1963 - III C 78.62 Er will demnach die Erwerbsfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit nicht schlechthin, sondern unter Berücksichtigung des Lebenszuschnitts und der beruflichen Stellung des Geschädigten vor der Vertreibung geprüft wissen und damit, was im Einzelfall zu prüfen ist, ein soziales Abgleiten des Vertriebenen im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren vermeiden (vgl. hierzu dieEntscheidungen vom 8. Juli 1960 - BVerwG IV C 200.58 - undvom 2. März 1961 - BVerwG III C 293.59 - [ZLA 1961 S. 236] sowie die zwar zu § 254 LAG ergangenen, aber insoweit auch auf § 265 LAG zutreffendenEntscheidungen vom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 117.54 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 254 LAG Nr. 14] undvom 15. Januar 1959 - BVerwG III C 300.57 [S. 17] -).
- BVerwG, 12.08.1959 - III B 172.58
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- BVerwG, 04.06.1959 - III B 40.58
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- BVerwG, 27.01.1959 - III C 14.57
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- BVerwG, 08.10.1958 - V C 528.56
Bewilligung eines Darlehens zur Sicherung einer wieder geschaffenen und erneut …
- BVerwG, 30.07.1957 - III B 241.56
Voraussetzungen für das Wiederfinden einer verlorenen Existenzgrundlage für einen …
- BVerwG, 22.03.1957 - IV C 231.56
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