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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.01.1956 - IV C 130.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,1290
BVerwG, 27.01.1956 - IV C 130.54 (https://dejure.org/1956,1290)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1956 - IV C 130.54 (https://dejure.org/1956,1290)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1956 - IV C 130.54 (https://dejure.org/1956,1290)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 31.03.1955 - IV C 22.54
    Auszug aus BVerwG, 27.01.1956 - IV C 130.54
    Nach denim Urteil des erkennenden Senats vom 31. März 1955 - BVerwG IV C 22.54 - ausgesprochenen Grundsätzen ist bei der Feststellung von der Gesamtheit aller Hausratschäden auszugehen.
  • BVerwG, 25.01.1957 - IV C 204.56

    Rechtsmittel

    Zu über 50 % ausgeglichene Schäden können daher im Hinblick auf § 8 Abs. 2 Ziff. 4 FG nicht berücksichtigt werden (vgl. Urteil vom 27. Januar 1956 [IV C 130.54] zu § 254 Abs. 3 LAG).

    Der erkennende Senat hat diesen Grundsatz bereits in seinemUrteil vom 27. Januar 1956 (BVerwG IV C 130.54) ausgesprochen, das ein Aufbaudarlehen für den Wohnungsbau nach § 254 Abs. 3 LAG zum Gegenstand hatte.

  • BVerwG, 21.02.1958 - IV C 340.57

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat in den Urteilenvom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 130.54 - (Mtbl.BAA 1957, 499) undvom 25. Januar 1957 - BVerwG IV C 204.56 - (RLA 1957, 151) entschieden, daß ein Geschädigter nur dann ein Aufbaudarlehen nach § 254 des Gesetzes über den Lastenausgleich vom 14. August 1952 (BGBl. I S. 446) - LAG - erhalten kann, wenn er einen "feststellbaren" Schaden erlitten hat.

    Dabei ist zwar in der Sache BVerwG IV C 130.54 zum Ausdruck gekommen, daß nicht eine Feststellbarkeit des Schadens nach dem Feststellungsgesetz vom 14. August 1952 (BGBl. I S. 534) - FG - erforderlich ist, sondern daß auch die Möglichkeit einer Feststellung nach § 237 LAG genügt, wie sie für Schäden durch Verlust der Existenzgrundlage vorgesehen ist.

  • BVerwG, 22.03.1957 - IV C 280.56

    Rechtsmittel

    "Geltend machen" kann ein Antragsteller einen Schaden nur, wenn dieser feststellungsfähig ist (Urteil des erkennenden Senats - BVerwG IV C 130.54 - vom 27. Januar 1956).
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