Rechtsprechung
| BVerwG, 12.04.1957 - IV C 169.55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 08.03.1957 - IV C 169.55
- BVerwG, 12.04.1957 - IV C 169.55
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 31.01.1957 - III C 150.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.04.1957 - IV C 169.55
Neben diesen aufklärungsbedürftigen Fragen wird das Vordergericht eine Überprüfung in der Richtung zu erwägen haben, ob die Klägerin nicht neben ihrer auf den Unterhaltsleistungen ihres Ehemannes beruhenden abgeleiteten Existenzgrundlage eine eigene Existenzgrundlage in den wirtschaftlichen Möglichkeiten ihrer Heimat gehabt hat (vgl.Urteil vom 25. August 1955 - BVerwG IV C 53.55 -;Urteil vom 31. Januar 1957 - BVerwG III C 150.55 -). - BVerwG, 22.04.1955 - IV C 44.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.04.1957 - IV C 169.55
Die mit Streitigkeiten aus dem Lastenausgleich befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts haben für den Zeitraum vor dem Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 2 GG am 1. April 1953 die Auffassung vertreten, daß eine Ehefrau, nur einen von dem ihres Mannes abgeleiteten Wohnsitz hatte (vgl.Urteil vom 22. April 1955 - BVerwG IV C 44.54 = MtBl. - BVerwG, 12.10.1955 - III C 67.55
Auszug aus BVerwG, 12.04.1957 - IV C 169.55
BAA 1955 S. 173;Urteil vom 12. Oktober 1955 - BVerwG III C 67.55 - = ZLA 1956 S. 55) und daß sie diesen Wohnsitz auch dann noch teile, wenn sie tatsächlich von ihrem Ehemann getrennt lebte(Urteil vom 5. November 1954 - BVerwG IV A 283.53 = RLA 1955 S. 281). - BVerwG, 22.06.1955 - IV C 53.55
Bewilligung von Armenrecht für ein Revisionsverfahren
Auszug aus BVerwG, 12.04.1957 - IV C 169.55
Neben diesen aufklärungsbedürftigen Fragen wird das Vordergericht eine Überprüfung in der Richtung zu erwägen haben, ob die Klägerin nicht neben ihrer auf den Unterhaltsleistungen ihres Ehemannes beruhenden abgeleiteten Existenzgrundlage eine eigene Existenzgrundlage in den wirtschaftlichen Möglichkeiten ihrer Heimat gehabt hat (vgl.Urteil vom 25. August 1955 - BVerwG IV C 53.55 -;Urteil vom 31. Januar 1957 - BVerwG III C 150.55 -).
- BVerwG, 07.12.1960 - VIII C 260.59
Rechtsmittel
Eine entgegenstehende Vereinbarung unter Eheleuten wäre nach damaligem Recht ehewidrig und daher nichtig gewesen (vgl. RGZ 59, 337; die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Oktober 1955 - BVerwG III C 67.55 -, NJW 1956 S. 684 = MDR 1956 S. 249; vom 12. April 1957 - BVerwG IV C 169.55 -, MLR 1957 S. 572, und vom 19. November 1959 - BVerwG VIII C 283.59 -, JR 1960 S. 315 = NJW 1960 S. 835 = DÖV 1960 S. 346;… Enneccerus-Nipperdey, 14. Aufl., 1. Bd., § 96 11, 2a; Staudinger, 9, Aufl., Anm. 1 und 5 zu § 10 BGB;… Palandt, 16. Aufl., Anm. 1 zu § 10 BGB).
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| BVerwG, 08.03.1957 - IV C 169.55 |
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- Wolters Kluwer
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Verfahrensgang
- BVerwG, 08.03.1957 - IV C 169.55
- BVerwG, 12.04.1957 - IV C 169.55
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