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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.09.1957 - IV C 198.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,857
BVerwG, 27.09.1957 - IV C 198.56 (https://dejure.org/1957,857)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.1957 - IV C 198.56 (https://dejure.org/1957,857)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 1957 - IV C 198.56 (https://dejure.org/1957,857)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1506 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 12.03.1980 - 3 B 70.78

    Vorläufig festgestellter Einheitswertbescheid - Reparationsschadenberechnung - …

    Zu Recht hat sich das, Verwaltungsgericht deshalb für seine Auffassung, daß die erst 1946 erklärte Endgültigkeit der vorläufigen Einheitswertfestsetzung nicht entgegenstehe, diesen Einheitswert der Schadensberechnung zugrunde zu legen, auf das Urteil vom 27. September 1957 - BVerwG 4 C 198.56 - (Buchholz 427.2 § 13 Nr. 1) des früher ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts bezogen.

    Die gemäß § 225 AO vorgenommene Berichtigung ist aber, ebenso wie die Berichtigung gemäß § 222 AO, auf den Zeitpunkt der zu berichtigenden Wertfestsetzung zurückzubeziehen (vgl. Urteil vom 27. September 1957, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.10.1963 - III C 221.60

    Rechtsmittel

    § 22 Abs. 2 FG hat, wie das Bundesverwaltungsgericht schon früher ausgesprochen hat (Urteil vom 2. Oktober 1959 - BVerwG IV C 54.58 -), überwiegend einen steuerethischen Hintergrund; er soll vor allem sicherstellen, daß der Geschädigte, der durch Nichtabgabe einer Vermögenserklärung in der Vergangenheit steuerliche Vorteile genossen hat, die Folgen seines Verhaltens auch gegen sich gelten lassen muß, wenn sich sein Verhalten in anderem Zusammenhang zu seinen Ungunsten auswirkt (Urteile vom 27. September 1957 - BVerwG IV C 198.56 -, vom 2. Oktober 1959 - BVerwG IV C 54.58 - sowie Kühne-Wolff, Die Gesetzgebung über den Lastenausgleich, § 22 FG Anm. 1).
  • BVerwG, 14.03.1968 - III C 136.66

    Ermittlung eines Schadens durch Kriegseinwirkungen - Ermittlung des …

    Eine solche Berichtigung müßte in jedem Falle berücksichtigt werden (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1957 - BVerwG IV C 198.56 - [RLA 1957, 378 = ZLA 1958, 218 = Buchholz BVerwG 427.2, § 13 FG Nr. 1]).
  • BVerwG, 08.02.1962 - IV ER 201.62

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in Form der Grundsatzrüge - …

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß bei der Schadensfeststellung die Steuerwarte nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 FG für die Ausgleichsbehörden bindend sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1957 - BVerwG IV C 198.56 - = ZLA 1958, 218).
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