Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 06.12.1968 - IV C 21.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1557
BVerwG, 06.12.1968 - IV C 21.68 (https://dejure.org/1968,1557)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1968 - IV C 21.68 (https://dejure.org/1968,1557)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1968 - IV C 21.68 (https://dejure.org/1968,1557)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,1557) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Herstellung einer Straße nach Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG) als Voraussetzung für die Anwendung neuen Erschließungsrechts - Zulässigkeit der Anwendung neuer Einheitssätze - Erfordernis der Festlegung eines Abweichungsprozentsatzes hinsichtlich der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1969, 189
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 81.66

    Vorausleistung auf künftige Erschließungsbeiträge für bereits hergestellte …

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1968 - IV C 21.68
    Neue Einheitssätze können für Herstellungsarbeiten, die vor vielen Jahren unter einem anderen Preisgefüge durchgeführt worden sind, nicht ohne weiteres angewendet werden (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 81.66).

    Auf das Urteil vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 81.66 - kann insoweit verwiesen werden.

  • BVerwG, 25.02.1964 - I C 88.63

    Entstehung der Beitragspflicht für die Erschließung - Einfluss von …

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1968 - IV C 21.68
    Zu Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die Anwendung neuen Erschließungsrechtes eine Herstellung der Straße nach dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes voraussetzt (Urteil vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 88.63 - [BVerwGE 18, 80]).
  • BVerwG, 29.05.1968 - IV C 23.66

    Die Beitragspflicht für eine vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erfolgte …

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1968 - IV C 21.68
    Der erkennende Senat hat in diesem Falle nur dann das alte Recht auf eine bereits früher hergestellte Teilanlage in Anwendung gebracht, wenn diese Teilanlage mit einer Kostenspaltung seinerzeit bereits abgerechnet worden ist (Urteil vom 29. Mai 1968 - BVerwG IV C 23.66 - [DWW 1968, 340]).
  • BVerwG, 03.10.1961 - VI B 23.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1968 - IV C 21.68
    Der Kläger konnte den in der Berufungsschrift fehlenden Antrag innerhalb der ihm gesetzten Frist nachholen (Beschluß vom 3. Oktober 1961 - BVerwG VI B 23.61 - [BVerwGE 13, 94]).
  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 58.76

    Anfechtung von Planfeststellungsbeschlüssen hinsichtlich der …

    Adressat einer nach § 17 Abs. 4 FStrG im Planfeststellungsbeschluß erteilten Schutzauflage ist ausschließlich der Träger der Straßenbaulast; ein Dritter kann deshalb im Planfeststellungsbeschluß gegen seinen Willen auch dann nicht zu den durch die Erfüllung der Schutzauflagen entstehenden Kosten herangezogen werden, wenn die Auflage seinem Schutz dient (Ergänzung zum Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - in BVerwGE 41, 178 [BVerwG 17.11.1972 - IV C 21/68]).

    Adressat einer nach § 17 Abs. 4 FStrG im Planfeststellungsbeschluß erteilten Schutzauflage ist ausschließlich der Träger der Straßenbaulast; ein Dritter kann deshalb im Planfeststellungsbeschluß gegen seinen Willen auch dann nicht zu den durch die Erfüllung der Schutzauflagen entstehenden Kosten herangezogen werden, wenn die Auflage seinem Schutz dient (Ergänzung zum Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - in BVerwGE 41, 178 [BVerwG 17.11.1972 - IV C 21/68]).

    Adressat einer nach § 17 Abs. 4 FStrG im Planfeststellungsbeschluß erteilten Schutzauflage ist ausschließlich der Träger der Straßenbaulast; ein Dritter kann deshalb im Planfeststellungsbeschluß gegen seinen Willen auch dann nicht zu den durch die Erfüllung der Schutzauflagen entstehenden Kosten herangezogen werden, wenn die Auflage seinem Schutz dient (Ergänzung zum Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - in BVerwGE 41, 178 [BVerwG 17.11.1972 - IV C 21/68]).

  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast - …

    Für das frühere und für den vorliegenden Rechtsstreit noch maßgebende Recht hat der erkennende Senat eine Kostenbeteiligung Dritter nur in den Fällen für erwägenswert gehalten, in denen der Träger der Straßenbaulast für eine kostenverursachende Maßnahme nicht aufzukommen hat, ihre Aufnahme in den Planfeststellungsbeschluß aber deshalb geboten erscheint, weil sie "aus straßenbautechnischen Gründen ... nur im Zuge der Straßenbaumaßnahmen ausgeführt werden können" (Urteil vom 17. November 1972; hier BVerwGE 41, 186 [BVerwG 17.11.1972 - IV C 21/68]).
  • VG Regensburg, 29.05.1978 - R/N 62 V 78

    Verfahrensfehler wegen unzulässiger Mitwirkung eines befangenen Beamten bei der …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 86.75

    Einheitssätze für Straßenentwässerung bei funktionalem Zusammenhang der …

    Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts vermag auch der erkennende Senat nicht abschließend zu entscheiden, ob § 4 Abs. 2 Nr. 4 EBG mit Bundesrecht vereinbar ist: Zutreffend berücksichtigt das Erschließungsbeitragsgesetz zwar die Unterschiede im Kostenniveau nach dem jeweiligen Zeitpunkt der Herstellung der Entwässerungseinrichtungen (vgl. dazu Urteile des Senats vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 81.66 -, BVerwGE 30, 240 [241], vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 30.67 -, Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 3 S. 7 [S. 9], vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 21.68 -, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 4 S. 9 [10] und vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 92.66 -, Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 28 S. 99 [S. 103]).
  • BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 47.82

    Wasserrecht - Niederschlagswasser - Verkehrsflächen - Kosten

    An den von der Beigeladenen hervorgehobenen Grundsatz der (zeitlichen) Priorität ist der Landesgesetzgeber nicht gebunden (vgl. Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG 4 C 21.69 - BVerwGE 41, 178 [BVerwG 17.11.1972 - IV C 21/68]).
  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 234.88

    Anspruch auf Errichtung einer Lärmschutzanlage bei Inbetriebnahme einer Autobahn …

    Der Senat hat hierzu bereits entschieden, daß ein adäquater Ursachenzusammenhang zu fordern ist, und zwar in dem Sinne, daß einerseits die schädlichen Auswirkungen in typischer Weise mit dem Bau oder der Änderung der Straße, mit der Straßenanlage oder mit dem Betrieb der Straße verbunden sind, und daß andererseits die eingetretenen oder zu erwartenden Schädigungen nach ihrer Art als Folgewirkung der Straße nicht außerhalb aller Erfahrung liegen, insbesondere nicht ganz überwiegend durch andere Umstände bedingt sind (vgl. Urteile vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 3.74 - BVerwGE 52, 226 [BVerwG 15.04.1977 - IV C 3/74] und vom 17. November 1972 - BVerwG 4 C 21.69 - BVerwGE 41, 178 [BVerwG 17.11.1972 - IV C 21/68]).
  • BVerwG, 26.05.1976 - 8 C 35.75

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Feststellung der deutschen …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 26, 344; 37, 38 [BVerwG 10.12.1970 - II C 53/68]; 41, 189) [BVerwG 17.11.1972 - IV C 21/68]ist das Bekenntnis eine Erklärung, die ausdrücklich oder stillschweigend abgegeben sein kann und Erklärungs- und Inhaltswillen voraussetzt.
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 49.74

    Antrag auf Ergänzung eines nach § 17 FStrG ergangenen …

    Diese nachteiligen Wirkungen müssen im Anwendungsbereich des § 17 Abs. 4 FStrG, um einen Anspruch auf Schutzanlagen zu begründen, adäquat-ursächlich auf die Straße und den auf ihr stattfindenden Verkehr zurückgehen (vgl. Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - in BVerwGE 41, 178 [BVerwG 17.11.1972 - IV C 21/68]), und sie müssen im Sinne der soeben angeführten (anderen) planfeststellungsrechtlichen Regelungen 'Rechte anderer' betreffen.
  • BVerwG, 11.02.2002 - 4 B 57.01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Erforderlichkeit der Ergänzung eines …

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, dass solche Einwirkungen, Gefahren oder Nachteile, die ursächlich auf das Straßenbauvorhaben zurückgehen, dessen Ausführung einer Planfeststellung bedarf, für die Abwägungsentscheidung beachtlich sind (vgl. Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG 4 C 21.69 - BVerwGE 41, 178 [BVerwG 17.11.1972 - IV C 21/68]).
  • BVerwG, 03.03.1972 - IV C 49.70

    Grundsatz der Kostendeckung - Ermittlung des Erschließungsaufwandes für die …

    In diesem Falle müssen entweder Abschläge vom Einheitssatz gemacht oder die tatsächlichen Kosten in Ansatz gebracht werden (Weiterführung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 81.66, IV C 92.66, IV C 30.67, IV C 21.68 und IV C 93.69).
  • BVerwG, 20.08.1986 - 5 B 121.84

    Abänderung einer Landabfindung in einem Flurbereinigungsplan - Zuordnung eines …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht