Rechtsprechung
| BVerwG, 26.11.1969 - IV C 22.66 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- ArgeLandentwicklung
Aufhebung; Ausgleich und Auflösung; Immission; Kapitalbetrag, angemessener; Landbereitstellung; Nutzung; Pacht; Umfang, großer; Umfang, verhältnismäßig geringer; Unternehmensverfahren; Verkehrswert; Wertermittlung
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Ungestörter Betrieb einer Geflügelfarm - Vorausgehende Teilnahme am Flurbereinigungsverfahren - Veränderung der Landwirtschaft durch Bau einer Autobahn - Auslegung des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) - Anspruch auf Entschädigung bei Einwirkung auf das Eigentum
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Wertermittlung/Verkehrswert; Unternehmensflurbereinigung/Landbereitstellung; Pacht/Ausgleich und Auflösung; Nutzung/Aufhebung; Landbereitstellung/Umfang, verhältnismäßig geringer; Landbereitstellung/Umfang, großer; Landbereitstellung/Kapitalbetrag, angemessener; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 13.11.1964 - F III 46/63
- BVerwG, 14.01.1966 - IV B 111.65
- BVerwG, 26.11.1969 - IV C 22.66
Papierfundstellen
- BVerwGE 34, 199
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.07.1964 - I CB 43.64
Wegeausbau; Obstbäume/Erstattungspflicht für zu übernehmende Obstbäume; …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - IV C 22.66
Welcher Flächenbedarf insgesamt notwendig ist, hängt von den Umständen und Verhältnissen des Verfahrensgebietes ab (vgl.Urteil vom 9. Juli 1964 - BVerwG I CB 43.64 - [RdL 1964, 328]).
- BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 2.81
Inanspruchnahme ländlicher Grundstücke "in großem Umfang" bei einer …
Für die Frage, ob bei einer Unternehmensflurbereinigung nach FlurbG § 87 Abs. 1 S. 1 ländliche Grundstücke "in großem Umfange" in Anspruch genommen werden, ist in erster Linie auf den räumlichen Umfang des sich aus dem Planfeststellungsbeschluß ergebenden Landbedarfs abzustellen (Bestätigung BVerwG, BVerwGE 34, 199 [BVerwG 26.11.1969 - BVerwG IV C 22.66]).Hierfür ist, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem - vom Flurbereinigungsgericht zitierten - Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG 4 C 22.66 - (BVerwGE 34, 199 [BVerwG 26.11.1969 - BVerwG IV C 22.66] [202]) ausgesprochen hat, in erster Linie auf den räumlichen Umfang des sich aus dem Planfeststellungsbeschluß ergebenden Landbedarfs abzustellen.
Ein Landbedarf von mindestens 5 ha kann aber keine absolute Grenze für eine Unternehmensflurbereinigung sein (vgl. dazu ebenfalls BVerwGE 34, 199 [BVerwG 26.11.1969 - BVerwG IV C 22.66] [202]).
Es ist zwar richtig, daß bei § 40 Satz 1 FlurbG für die Beschränkung der Bereitstellung von Land für öffentliche Anlagen auf einen "verhältnismäßig geringen Umfang" das Verhältnis zwischen dem Wert der bereitzustellenden Fläche und dem Wert der Gesamtfläche des Flurbereinigungsgebiets herzustellen ist (vgl. BVerwGE 34, 199 [BVerwG 26.11.1969 - BVerwG IV C 22.66] [201]).
- BVerwG, 27.02.1993 - 4 B 5.93
Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
Ist die Zulässigkeit der Errichtung von der Nutzungsweise abhängig, so bewahrt die Eigentumsgarantie vorbehaltlich des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit den Eigentümer bei Fortfall dieser Nutzung nicht davor, das Bauwerk wieder zu beseitigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Januar 1971 - BVerwG 4 C 22.66 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 114 …und vom 15. November 1974 - BVerwG 4 C 32.71 -a.a.O.). - VG Arnsberg, 20.12.2010 - 14 K 3355/10
Wann ist Bauvorhaben im Außenbereich zulässig?
Rn. 40 Vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Januar 1971 - BVerwG 4 C 22.66 - Buchholz 11 Nr. 114 und vom 15. November 1974 - BVerwG 4 C 32.71 - a.a.O.).
- BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 110.83
Flurbereinigung - Anlage - Begriff
Von der über die §§ 44 Abs. 1, 47 Abs. 1 FlurbG eröffneten Möglichkeit, die Bereitstellung von Land für Anlagen im öffentlichen Interesse nach § 40 Satz 1 FlurbG nach Grund und Umfang durch das Flurbereinigungsgericht zu überprüfen, wird in mehreren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ausgegangen (Urteil vom 25. Oktober 1962 - BVerwG 1 C 212.58 - [BVerwGE 15, 72]; Beschlüsse vom 9. Oktober 1968 - BVerwG 4 B 145.68 - [RdL 1969, 300] und vom 11. November 1969 - BVerwG 4 B 154.68 - [RDL 1971, 179]; Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG 4 C 22.66 - [BVerwGE 34, 199 = RdL 1970, 180 = Buchholz 424.01 § 40 FlurbG Nr. 1]; Beschlüsse vom 22. Dezember 1970 - BVerwG 4 B 211.69 - [Buchholz 424.01 § 40 FlurbG Nr. 2] und vom 3. März 1978 - BVerwG 5 CB 34.75 - [RzF 40, 21/23]).Ferner, daß hinsichtlich des Landabzugs nach § 47 Abs. 1 FlurbG keine Bedenken aus Art. 14 Abs. 1 GG bestehen, weil der Anteil am Flächenbeitrag nach § 47 Abs. 1 Satz 1 FlurbG bei richtiger Berechnung und sachgerechter Durchführung nach allgemeiner Erfahrung hinter dem Vorteil zurückbleibt, den die Flurbereinigung dem einzelnen Teilnehmer bringt (…Beschluß vom 9. Juli 1964 - BVerwG 1 CB 43.64 - [a.a.O. S. 328/329]); von dieser Auffassung wird auch in der Entscheidung BVerwGE 34, 199 ausgegangen.
- OVG Niedersachsen, 25.02.2015 - 15 KF 5/11
Abfindung; wertgleiche Abfindung; Ausgleichsmaßnahme; naturschutzrechtliche …
Durch den allgemeinen Landabzug ist nur der Verlust an Flächen für die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen von den Teilnehmern aufzubringen, der nicht mehr für eine Abfindung der Teilnehmer zur Verfügung steht (in diesem Sinne auch BVerwG, Urt. v. 26.11.1969 - IV C 22/66 - BVerwGE 34, 199 ff;… juris Rn. 24;… HessVGH, Urt. v. 18.7.1973 - III F 34/69 - RzF 7 zu § 47 Abs. 1 FlurbG und v. 4.4.1974 - III F 163/71 - RzF 2 zu § 47 Abs. 2 FlubG).Andernfalls wird auch die Zuweisung als öffentliche Anlage soweit wie möglich in ihre Abfindung einbezogen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.11.1969 - 4 C 22/66 -, BVerwGE 34, 199 ff.;… juris, Rn. 24: "Bei der Prüfung, ob der Kapitalbetrag der Höhe nach angemessen ist, wird zu berücksichtigen sein, ob der Eigentümer der Anlage etwa selbst Land eingebracht hat. Solches Land müsste der allgemeinen Abfindung mit zur Verfügung stehen und der Kapitalbetrag entsprechend ermäßigt werden.").
- OVG Niedersachsen, 08.11.2017 - 8 LB 59/17
Ablehnung; Auslegung; Bestandskraft; rückwirkende Erteilung; schutzwürdiges …
Dies widerspräche der auch in anderen Rechtsgebieten anzutreffenden Wertung, dass allein eine Personenverschiedenheit die Durchsetzung eines materiell bestehenden Rechts nicht vereiteln soll (vgl. zur Drittschadensliquidation BVerwG, Urt. v. 26.11.1969 - IV C 22.66 -, BVerwGE 34, 199; BVerwG, Beschl. v. 8.12.1994 - 2 B 101/94 -, NJW 1995, 978;… BVerwG, Urt. v. 29.4.2004 - 2 C 2/03 -, BVerwGE 120, 370). - OVG Sachsen, 06.02.2015 - F 7 C 24/12
Unternehmensflurbereinigung, Enteignung Straße, Landbedarf, Verfahrensgebiet, …
Diese Voraussetzung ist in der Regel bei einem Landbedarf ab 5 ha gegeben (BVerwG, Urt. v. 21. Oktober 2009 a. a. O., v. 5. Mai 1983 a. a. O. und v. 26. November 1969, BVerwGE 34, 199).Denn in diesem Fall ist es nicht erforderlich, einen ohnehin bei vielen Betroffenen nur geringfügig entstehenden Landverlust auf einen noch größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. November 1969 a. a. O. …und Urt. v. 5. Mai 1983 a. a. O.).
- BVerwG, 21.03.1974 - I D 1.74 Zur Abgrenzung von innerdienstlichem zu außerdienstlichem Dienstvergehen (im Anschluß an BVerwG 34, 199).
Vielmehr kommt es nicht auf die formelle, sondern auf die materielle Dienstbezogenheit des Verhaltens an, d.h. darauf, ob durch das Fehlverhalten irgendwelche innerdienstlichen Pflichten verletzt werden oder nicht (BVerwG 34, 199 = Dok.Ber. B 69, 3453).
- VGH Bayern, 18.03.1976 - 111 XIII 75
Unternehmensflurbereinigung/Ziel; Unternehmensflurbereinigung/Voraussetzungen; …
Der Begriff "Land in großem Umfang" ist vom Unternehmen aus ohne Bezug auf die Größe des Flurbereinigungsgebietes zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 26.11.1969, RdL 1970, 160).Es kommt hinzu, daß auch dann von einem Landbedarf in großem Umfang gesprochen werden muß, wenn die nachteiligen Auswirkungen des Unternehmens für die allgemeine Landeskultur den Aufwand einer Flurbereinigung gerechtfertigt erscheinen lassen (BVerwG, Urteil vom 26.11.1969, a.a.O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2019 - 8 K 7/16
Landabzug bzw- -abfindung und Unternehmensflurbereinigung
In diesem Fall führt das Unternehmen zu nicht unerheblichen Eingriffen in landwirtschaftliche Betriebe und zu nachteiligen Auswirkungen auf die allgemeine Landeskultur, die den Aufwand eines Flurbereinigungsverfahrens als gerechtfertigt erscheinen lassen (BVerwG, Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG IV C 22.66 -, RzF - 9 - zu § 87 Abs. 1 FlurbG). - BVerwG, 03.06.1987 - 5 B 74.86
Kein Anspruch der Gemeinde auf Zuweisung bestimmter Grundstücksflächen für …
- VGH Bayern, 22.03.2019 - 1 ZB 17.92
Bauaufsichtsrechtliche Beseitigungsanordnung für Scheune im Außenbereich und …
- VGH Bayern, 04.10.2017 - 1 ZB 15.913
Privilegierung von landwirtschaftlichen Altenteilerhäusern im Außenbereich
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 8 K 2/10
Fortführung einer Unternehmensflurbereinigung auf anderer Grundlage
- BVerwG, 11.01.1977 - 4 B 186.76
Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassungsgründe - Teilzulassung der …
- BVerwG, 08.01.1986 - 5 B 76.83
Erneute öffentliche Bekanntmachung einer Gebietskarte im …
- VGH Bayern, 15.12.1977 - 21 XIII 75
Straßenbaulast/Verhältnis zum Grundeigentum; Landbereitstellung/Kapitalbetrag, …
- VGH Bayern, 12.04.2010 - 13 A 09.632
Berücksichtigung eines hohen Pachtzinses als besondere Verwertungsoption in der …
- BVerwG, 22.12.1970 - IV B 211.69
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bereitstellung …
- VGH Hessen, 18.12.1974 - III F 66/70
Landbereitstellung/Entschädigungspflicht; Entschädigung/Höhe
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