Rechtsprechung
| BVerwG, 25.06.1965 - IV C 23.65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bauen im Bauwich - Zulässigkeit eines Kleingaragenbaus im Bauwich - Voraussetzungen der Erteilung einer Baugenehmigung für eine Garage - Reichsgaragenordnung (RGaO) als Regelung des Bauordnungsrechts - RGaO als Regelung des Bauplanungsrechts
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Art. 14 GG; § 13 Abs. 4 RGaO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.1961 - VII A 34/60
- BVerwG, 25.06.1965 - IV C 23.65
Papierfundstellen
- WM 1966, 50
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 12.05.1959 - I B 159.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.06.1965 - IV C 23.65
(Hinweis auf Beschluß vom 12. Mai 1959 - BVerwG I B 159.58).Zur Begründung beruft sich die Klägerin auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 1959 - BVerwG I B 159.58 -.
Der Oberbundesanwalt beteiligt sich am Verfahren, beschränkt jedoch seine Stellungnahme auf den Hinweis auf die Beschlüsse des I. Senats vom 12. Mai 1959 - BVerwG I B 159.58 - und vom 2. November 1961 - BVerwG I B 34.61 -, deren Begründung für richtig gehalten werde.
Darin wird auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 1959 - BVerwG I B 159.58 - verwiesen, dar die Vorschrift des § 13 Abs. 4 a RGaO eindeutig als Bundesrecht bejaht.
Zu Unrecht beruft sich die Klägerin auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wie sie u.a. aus dem Beschluß vom 12. Mai 1959 - BVerwG I B 159.58 - zu entnehmen ist, dafür, daß es im Falle des Beigeladenen eines Dispenses von einer nachbarschützenden Vorschrift bedurft hätte.
Wenn der I. Senat im Beschluß vom 12. Mai 1959 - BVerwG I B 159.58 - zu § 13 Abs. 4 RGaO ausführt, nur im Falle der Kollision mit den Bauwichbestimmungen gehe § 13 Abs. 4 vor, die Bestimmung greife "somit ein, wenn - sonst - die nach der Reichsgaragenordnung gebotene Genehmigung für eine Garage wegen der Vorschriften über den Bauwich versagt werden müßte", so ist dem nicht zu entnehmen, daß die Vorschrift nur dann bodenordnend in bestehende Bauwichbestimmungen eingreife, wenn auf dem Baugrundstück - gleich an welcher Stelle - keine Garage errichtet werden könnte.
- BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59
Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen
Auszug aus BVerwG, 25.06.1965 - IV C 23.65
Die öffentlich-rechtliche Klage des Nachbarn, mit der er sich gegen eine Baugenehmigung zugunsten des Bauherrn wendet, setzt voraus, daß im Genehmigungsverfahren Vorschriften berührt werden, die ausschließlich oder doch zum Teil dem Schutz der Interessen Dritter, insbesondere solcher der Nachbarn, zu dienen bestimmt sind (BVerwGE 1, 83 [BVerwG 25.02.1954 - I B 196/53]; 10, 122 [BVerwG 27.01.1960 - VIII C 87/59]; 11, 95) [BVerwG 17.08.1960 - VI C 371/57]. - BVerwG, 28.05.1963 - I C 247.58
Anspruch auf Erteilung der zur Durchführung des Baues erforderlichen …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1965 - IV C 23.65
Dem Bau einer Kleingarage an der Nachbargrenze stehen keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse entgegen, die eine Dispenserteilung erforderlich gemacht hätten, weil nämlich § 13 Abs. 4 a der Reichsgaragenordnung - RGaO - den Bau von Kleingaragen an der Nachbargrenze allgemein zuläßt, soweit nicht etwa baupolizeiliche Überlegungen dem zwingend entgegenstehen oder eine Eigentumsbeschränkung des Nachbarn in dem Sinne festzustellen ist, daß dadurch die verfassungsmäßige Garantie seines Eigentums (Art. 14 GG) verletzt würde (vgl. Urteil vom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 247.58 - in BVerwGE 16, 116 [129]).
- BVerwG, 25.02.1954 - I B 196.53
Rechtsstellung des Nachbarn bei baurechtlichen Dispensen - Zweckbestimmung einer …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1965 - IV C 23.65
Die öffentlich-rechtliche Klage des Nachbarn, mit der er sich gegen eine Baugenehmigung zugunsten des Bauherrn wendet, setzt voraus, daß im Genehmigungsverfahren Vorschriften berührt werden, die ausschließlich oder doch zum Teil dem Schutz der Interessen Dritter, insbesondere solcher der Nachbarn, zu dienen bestimmt sind (BVerwGE 1, 83 [BVerwG 25.02.1954 - I B 196/53]; 10, 122 [BVerwG 27.01.1960 - VIII C 87/59]; 11, 95) [BVerwG 17.08.1960 - VI C 371/57]. - BVerwG, 28.01.1960 - I A 17.57
Anforderungen an die Klagebefugnis - Schutz gegen die Zulassung von …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1965 - IV C 23.65
Die öffentlich-rechtliche Klage des Nachbarn, mit der er sich gegen eine Baugenehmigung zugunsten des Bauherrn wendet, setzt voraus, daß im Genehmigungsverfahren Vorschriften berührt werden, die ausschließlich oder doch zum Teil dem Schutz der Interessen Dritter, insbesondere solcher der Nachbarn, zu dienen bestimmt sind (BVerwGE 1, 83 [BVerwG 25.02.1954 - I B 196/53]; 10, 122 [BVerwG 27.01.1960 - VIII C 87/59]; 11, 95) [BVerwG 17.08.1960 - VI C 371/57]. - BVerwG, 17.08.1960 - VI C 371.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.06.1965 - IV C 23.65
Die öffentlich-rechtliche Klage des Nachbarn, mit der er sich gegen eine Baugenehmigung zugunsten des Bauherrn wendet, setzt voraus, daß im Genehmigungsverfahren Vorschriften berührt werden, die ausschließlich oder doch zum Teil dem Schutz der Interessen Dritter, insbesondere solcher der Nachbarn, zu dienen bestimmt sind (BVerwGE 1, 83 [BVerwG 25.02.1954 - I B 196/53]; 10, 122 [BVerwG 27.01.1960 - VIII C 87/59]; 11, 95) [BVerwG 17.08.1960 - VI C 371/57]. - BVerwG, 27.01.1960 - VIII C 87.59
Auszug aus BVerwG, 25.06.1965 - IV C 23.65
Die öffentlich-rechtliche Klage des Nachbarn, mit der er sich gegen eine Baugenehmigung zugunsten des Bauherrn wendet, setzt voraus, daß im Genehmigungsverfahren Vorschriften berührt werden, die ausschließlich oder doch zum Teil dem Schutz der Interessen Dritter, insbesondere solcher der Nachbarn, zu dienen bestimmt sind (BVerwGE 1, 83 [BVerwG 25.02.1954 - I B 196/53]; 10, 122 [BVerwG 27.01.1960 - VIII C 87/59]; 11, 95) [BVerwG 17.08.1960 - VI C 371/57]. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.1961 - VII A 423/60
Auszug aus BVerwG, 25.06.1965 - IV C 23.65
Die Auseinandersetzung des Oberverwaltungsgerichts mit diesem Beschluß bezieht sich lediglich darauf, nach welchen Gesichtspunkten die Baubehörde bei Anwendung des § 13 Abs. 4 a RGaO zu entscheiden hat (vgl. OVG Münster, Urteil vom 10. Januar 1961 [DÖV 1961 S. 627]). - BVerwG, 30.10.1958 - I C 104.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.06.1965 - IV C 23.65
Die mit der Vorschrift angestrebte Zielsetzung, "die durch die fortschreitende Motorisierung entstandene Belastung des fließenden Straßenverkehrs durch Schaffung von Einstellplätzen und Garagen zu mindern" (Urteil vom 30. Oktober 1958 - BVerwG I C 104.57 -), ist Sinn dieser baurechtlichen Sonderregelung für den Garagenbau. - BVerwG, 02.11.1961 - I B 34.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.06.1965 - IV C 23.65
Der Oberbundesanwalt beteiligt sich am Verfahren, beschränkt jedoch seine Stellungnahme auf den Hinweis auf die Beschlüsse des I. Senats vom 12. Mai 1959 - BVerwG I B 159.58 - und vom 2. November 1961 - BVerwG I B 34.61 -, deren Begründung für richtig gehalten werde.
- BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende …
Sofern eine fehlerhafte Berücksichtigung nachbarlicher Interessen bei Erteilung einer Befreiung zu einer Verletzung von Rechten des Nachbarn führt, gilt dies ebenso, wenn die Baugenehmigung bei gleicher Sachlage entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans ohne die erforderliche Befreiung erteilt wird (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1965 - BVerwG 4 C 23.65 - Buchholz 406.42 § 13 RGaO Nr. 2). - BGH, 23.10.1975 - II ZR 90/73
Zweimann-Ausschüsse des Aufsichtsrats
§ 107 Abs. 3 AktG bezeichnet nunmehr ausdrücklich eine Reihe von Aufgaben, die einem Ausschuß nicht überwiesen werden können; darunter fallen unter anderem, wie die Verweisung auf § 84 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 AktG ergibt, Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern, nicht aber Abschluß und Kündigung von Anstellungsverträgen mit ihnen (Kuhn, WM 1966, 50, 55;… Mertens a.a.O. § 84 Anm. 30, § 107 Anm. 98, 102 m.w.N.). - BVerwG, 31.01.1969 - IV C 21.65
Unzumutbarkeit eines Garagenbaus
Unter diesen Umständen durfte hier nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 25. Juni 1965 - BVerwG IV C 23.65 - und vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 3.65 -.Ebensowenig sind Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß die von der geplanten Garage ausgehenden Beeinträchtigungen für die Klägerinnen unzumutbar wären oder enteignend wirken könnten und deshalb zur Ablehnung der Bauwichgarage zwingen würden (vgl. Urteile vom 25. Juni 1965 - BVerwG IV C 23.65 - und vom 14. Juni 1968 - BVerwG IV C 13.66 -).
- BVerwG, 31.05.1978 - 4 B 95.78
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Der bundesrechtliche Charakter des § 13 Abs. 4 Buchst. b RGaO ist aus eben den Gründen zu bejahen, die Anlaß waren, auch den § 13 Abs. 4 Buchst. a RGaO - mit Ausnahme des letzten Halbsatzes - als eine Vorschrift des Bundesrechts anzusehen (vgl. dazu Beschluß vom 12. Mai 1959 - BVerwG I B 159.58 - Buchholz 406.42 § 13 RGaO Nr. 1 S. 1 [S. 2], Urteil vom 25. Juni 1965 - BVerwG IV C 23.65 - Buchholz 406.42 § 13 RGaO Nr. 2 S. 5 [S. 7/8], Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 3.65 - BVerwGE 22, 129 [134/135] und Urteil vom 14. Juli 1971 - BVerwG IV C 6.69 - Buchholz 406.42 § 13 RGaO Nr. 12 S. 5 [S. 6/7]). - BVerwG, 14.10.1982 - 4 B 199.82
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Die Entscheidung des Berufungsgerichts weicht nicht von dem Urteil des Senats vom 25. Juni 1965 - BVerwG 4 C 23.65 - Buchholz 406.42 § 13 RGaO Nr. 2 = BBauBl. - BVerwG, 03.02.1983 - 4 B 10.83
Rechtsmittel
ImUrteil vom 25. Juni 1965 - BVerwG IV C 23.65 - hat der Senat zum Ausdruck gebracht, der Bau einer Garage an der Nachbargrenze dürfe für den Nachbarn keine unzumutbare Beeinträchtigung zur Folge haben; dies ergebe sich aus Art. 14 GG. - BVerwG, 30.06.1982 - 4 B 137.82
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bestimmung des …
Das angefochtene Urteil weicht nicht vom Urteil des Senats vom 25. Juni 1965 - BVerwG 4 C 23.65 - (Bundesbaublatt 1966, 75) ab: Abgesehen davon, daß es in jenem Urteil um eine Vorschrift des Bundesrechts - nämlich um § 13 Abs. 4 a RGaO - ging, ist nicht ersichtlich, wieso das Berufungsgericht die in jenem Urteil aufgestellten Grundsätze verkannt haben sollte. - BVerwG, 16.12.1968 - IV CB 113.68
Rechtsmittel
Inwiefern das Berufungsurteil von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 3.65 - undvom 25. Juni 1965 - BVerwG IV C 23.65 - abweichen soll, ist in der Beschwerde nicht dargetan; es ist auch nichts dafür erkennbar.
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