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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.12.1957 - IV C 267.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,58
BVerwG, 18.12.1957 - IV C 267.57 (https://dejure.org/1957,58)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1957 - IV C 267.57 (https://dejure.org/1957,58)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1957 - IV C 267.57 (https://dejure.org/1957,58)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 6, 69
  • NJW 1958, 563
 
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Wird zitiert von ... (50)

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …

    Die schlichte Rüge der Nichtvernehmung mag allenfalls ausreichen, falls sich die Beweismittel und die Beweisfragen aus dem Tatbestand des angefochtenen Urteils ergeben (BVerwGE 6, 69); das ist jedoch hier nicht der Fall.
  • BVerwG, 30.05.1963 - III C 129.61

    Rechtsmittel

    Bestätigung der Rechtsprechung BVerwGE 6, 69.

    Er meint, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1957 - BVerwG IV C 267.57 - (BVerwGE 6, 69 = ZLA 1958 S. 86) ab und verkenne den Umfang der Bindungswirkung des Flüchtlingsausweises, die im übrigen nur für Verwaltungsbehörden, nicht aber für Verwaltungsgerichte gelten könne, da diese stets zu einer vollständigen Aufklärung und Nachprüfung des Sachverhalts verpflichtet seien.

    Dies hat der IV., ebenfalls mit der Bearbeitung von Lastenausgleichssachen befaßte, Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 18. Dezember 1957 - BVerwG IV C 267.57 - (BVerwGE 6, 60 [BVerwG 17.12.1957 - VII P 3/57]) mit eingehender Begründung dargelegt.

  • BVerwG, 17.11.1961 - IV C 339.60

    Rechtsmittel

    So ist die Rechtsprechung beider mit Lastenausgleichsrecht befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts bisher eindeutig davon ausgegangen, daß die Bindungswirkung auch auf dem Gebiete des Lastenausgleiches besteht (BVerwG III C 150.57 in BVerwGE 6, 42; BVerwG IV C 267.57 in BVerwGE 6, 695 BVerwG IV C 306.56 in ZLA 58, 203; BVerwG IV C 149.57 in ZLA 59, 56; BVerwG IV C 38.58 in ZLA 58, 150 sowie BVerwG IV C 149.61 Urteil vom 22. September 1961).

    Gerichte bejaht worden (BVerwG IV C 267.57 und BVerwG IV C 149.61).

    In sachlicher Hinsicht hat der erkennende Senat bereits ausgesprochen, daß die Ausgleichsbehörden an die Vertriebenenausweise nur insoweit gebunden sind, als in ihnen die Eigenschaft des Ausweisinhabers als eines Vertriebenen festgestellt wird, daß jedoch die an Erfüllung bestimmter Stichtagsvoraussetzungen geknüpfte Berechtigung zum Empfange von Ausgleichsleistungen in eigener Zuständigkeit durch die Ausgleichsbehörden geprüft werden kann (BVerwG IV C 267.57; BVerwG IV C 149.61).

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