Rechtsprechung
| BVerwG, 12.02.1964 - IV C 27.62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 17.11.1961 - XV A 71.61
- BVerwG, 28.06.1963 - IV C 27.62
- BVerwG, 12.02.1964 - IV C 27.62
Papierfundstellen
- BVerwGE 18, 49
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 12.07.1963 - IV C 177.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.02.1964 - IV C 27.62
Dabei ist nach dem Vorbild der Streitwertbemessung in BVerwG IV C 177.62 rund die Hälfte des zuerkannten Endgrundbetrages zugrunde gelegt, weil der Streit lediglich um die Reihenfolge bei der Erfüllung der Hauptentschädigung geht. - BVerwG, 12.03.1958 - V C 154.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.02.1964 - IV C 27.62
Es kann deshalb dahinstehen, ob die zu § 26 BVerwGG in Verbindung mit § 91 a ZPO auf den Begriff "Parteien" abgestellten Entscheidungen (BVerwG V C 225.54 vom 5. Dezember 1956, JR 1957, 116; BVerwG I C 200.56 vom 27. Januar 1958; BVerwG V C 299.57 vom 1. März 1958, JR 1958, 396) unter der Herrschaft der Verwaltungsgerichtsordnung, die von "Beteiligten" spricht (§ 63), zu denen auch der Beigeladene (§ 65) zählt, jetzt noch allgemein von Bedeutung sind, wie es das Schrifttum (…Ule, 2. Aufl. 1962, Anm. III zu §§ 65/66, Anm. II zu § 161; Schunck-De Clerck, Anm. 3 c zu § 107, Anm. 2 b zu § 161; Klinger, Anm. D 2 a Abs. 2 zu § 107; Koehler, Anm. III 14 zu § 161; Redeker-von Oertzen, Anm. 22 zu § 107 - unter Hervorhebung, daß dies auch bei notwendiger Beiladung gilt -, Anm. 6 zu § 161 - vorsichtiger: "in der Regel";… vorsichtig wohl auch Eyermann-Fröhler, 3. Aufl. 1962, Randnote 8 zu § 161) anscheinend annimmt. - BVerwG, 10.10.1961 - IV C 149.60
Auszug aus BVerwG, 12.02.1964 - IV C 27.62
Da in Lastenausgleichsstreitigkeiten gegen eine den Ausgleichsfonds beschwerende Entscheidung des Verwaltungsgerichts nur der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds Rechtsmittel einlegen kann (§ 339 LAG), in einer solchen Streitentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts die Kosten also nie dem Beklagten auferlegt werden kennen, sind, wenn sich die Hauptsache durch einen neuen Entscheid der Ausgleichsbehörde erledigt, der den Antragsteller klaglos stellt, die Kosten des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht nach § 161 Abs. 2 VwGO dann dem Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds aufzuerlegen, wie es seit dem Beschluß des Senats vom 10. Oktober 1961 (BVerwG IV C 149.60) ständige Übung beim Bundesverwaltungsgericht ist. - BVerwG, 01.03.1958 - V C 299.57
Auszug aus BVerwG, 12.02.1964 - IV C 27.62
Es kann deshalb dahinstehen, ob die zu § 26 BVerwGG in Verbindung mit § 91 a ZPO auf den Begriff "Parteien" abgestellten Entscheidungen (BVerwG V C 225.54 vom 5. Dezember 1956, JR 1957, 116; BVerwG I C 200.56 vom 27. Januar 1958; BVerwG V C 299.57 vom 1. März 1958, JR 1958, 396) unter der Herrschaft der Verwaltungsgerichtsordnung, die von "Beteiligten" spricht (§ 63), zu denen auch der Beigeladene (§ 65) zählt, jetzt noch allgemein von Bedeutung sind, wie es das Schrifttum (…Ule, 2. Aufl. 1962, Anm. III zu §§ 65/66, Anm. II zu § 161; Schunck-De Clerck, Anm. 3 c zu § 107, Anm. 2 b zu § 161; Klinger, Anm. D 2 a Abs. 2 zu § 107; Koehler, Anm. III 14 zu § 161; Redeker-von Oertzen, Anm. 22 zu § 107 - unter Hervorhebung, daß dies auch bei notwendiger Beiladung gilt -, Anm. 6 zu § 161 - vorsichtiger: "in der Regel";… vorsichtig wohl auch Eyermann-Fröhler, 3. Aufl. 1962, Randnote 8 zu § 161) anscheinend annimmt. - BVerwG, 27.01.1958 - I C 200.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.02.1964 - IV C 27.62
Es kann deshalb dahinstehen, ob die zu § 26 BVerwGG in Verbindung mit § 91 a ZPO auf den Begriff "Parteien" abgestellten Entscheidungen (BVerwG V C 225.54 vom 5. Dezember 1956, JR 1957, 116; BVerwG I C 200.56 vom 27. Januar 1958; BVerwG V C 299.57 vom 1. März 1958, JR 1958, 396) unter der Herrschaft der Verwaltungsgerichtsordnung, die von "Beteiligten" spricht (§ 63), zu denen auch der Beigeladene (§ 65) zählt, jetzt noch allgemein von Bedeutung sind, wie es das Schrifttum (…Ule, 2. Aufl. 1962, Anm. III zu §§ 65/66, Anm. II zu § 161; Schunck-De Clerck, Anm. 3 c zu § 107, Anm. 2 b zu § 161; Klinger, Anm. D 2 a Abs. 2 zu § 107; Koehler, Anm. III 14 zu § 161; Redeker-von Oertzen, Anm. 22 zu § 107 - unter Hervorhebung, daß dies auch bei notwendiger Beiladung gilt -, Anm. 6 zu § 161 - vorsichtiger: "in der Regel";… vorsichtig wohl auch Eyermann-Fröhler, 3. Aufl. 1962, Randnote 8 zu § 161) anscheinend annimmt.
- BVerwG, 06.09.1979 - 5 C 42.78
Zinsen aus Kapitalvermögen als nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) anrechenbare …
Von den Kosten des erledigten Teils des Verfahrens waren ohne abschließende Erörterung aller für den mutmaßlichen Ausgang des Rechtsstreits erheblichen Fragen dem Beteiligten die Kosten der Revisionsinstanz und der Beklagten die Kosten der ersten Instanz aufzuerlegen (vgl. BVerwGE 18, 49), weil die Kläger insoweit klaglos gestellt wurden. - BVerwG, 15.01.1979 - 5 B 66.78
Nichtzulassung einer Revision
Unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes (§ 161 Abs. 2 VwGO) waren die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten aufzuerlegen mit Ausnahme der Kosten des Beschwerdeverfahrens, die der Beteiligte zu tragen hat (vgl. BVerwGE 18, 49). - BVerwG, 14.10.1977 - 5 CB 42.76
Voraussetzungen für die Gewährung eines Aufbaudarlehns nach dem …
Unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes (§ 161 Abs. 2 VwGO) waren die Kosten des Rechtsstreits der Beklagten aufzuerlegen mit Ausnahme der Kosten des Beschwerde- und des Revisionsverfahrens, die der Beteiligte zu tragen hat (vgl. BVerwGE 18, 49).
- BVerwG, 11.11.1974 - V B 14.74
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des …
Unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes (§ 161 Abs. 2 VwGO) waren die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten aufzuerlegen mit Ausnahme der Kosten des Beschwerdeverfahrens, die der Beteiligte zu tragen hat (vgl. Beschluß vom 12. Februar 1964 [BVerwGE 18, 49]). - BVerwG, 23.01.1974 - V B 107.72
Rechtsmittel
Unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes waren nach billigem Ermessen die Kosten des gesamten Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen mit Ausnahme der Kosten des Beschwerde Verfahrens, die der Beteiligte zu tragen hat (vgl. Beschluß vom 12. Februar 1964 [BVerwGE 18, 49]). - BVerwG, 06.09.1973 - III C 6.68
Erledigung des Rechtsstreits auf Grund eines außergerichtlichen Vergleichs - …
Aus der schon oben erwähnten verfahrensrechtlichen Stellung des Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung gefolgert, daß der Beklagte im Revisionsverfahren von Kosten freigestellt werden muß, und zwar selbst dann, wenn er selbst die Erledigung verursacht hat (Beschluß vom 10. Oktober 1961 - BVerwG IV C 149.60 - Beschluß vom 12. Februar 1964 - BVerwG IV C 27.62 - [BVerwG 18, 49]; Beschluß vom 19. Dezember 1961 - BVerwG III C 117.60 - [Buchholz 427.3 § 339 Nr. 138]). - BVerwG, 30.08.1971 - V B 1.71
Verfahrenseinstellung nach Erklärung des Rechtsstreits in der Hauptsache für …
Die Kosten des Revisionsverfahrens waren dem Beteiligten aufzuerlegen (vgl. Beschluß, vom 12. Februar 1964 [BVerwGE 18, 49]). - BVerwG, 06.01.1971 - V C 110.69
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des …
Unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes (§ 161 Abs. 2 VwGO) waren die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten aufzuerlegen mit Ausnahme der Kosten des Revisionsverfahrens, die der Beteiligte zu tragen hat (vgl. Beschluß vom 12. Februar 1964 [BVerwGE 18, 49]). - BVerwG, 24.06.1970 - V C 110.68
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des …
Die Kosten des Revisionsverfahrens waren dem Beteiligten aufzuerlegen (vgl. Beschluß vom 12. Februar 1964 - BVerwG IV C 27.62 -). - BVerwG, 08.06.1970 - V C 19.69
Rechtsmittel
Unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes waren nach billigem Ermessen die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten des Revisionsverfahrens dem Beklagten, die Kosten des Revisionsverfahrens dagegen dem Beteiligten aufzuerlegen (vgl. Beschluß vom 12. Februar 1964 - BVerwG IV C 27.62 -). - BVerwG, 08.05.1970 - V B 70.69
Anrechnung eines freien Wohnrechts auf Unterhaltshilfe nach dem …
- BVerwG, 25.07.1969 - V C 5.69
Rechtsmittel
- BVerwG, 27.06.1969 - V C 73.68
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Einstellung des Verfahrens - …
- BVerwG, 17.04.1969 - V C 92.68
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des …
- BVerwG, 03.03.1967 - V C 74.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 15.09.1966 - V C 73.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 16.12.1964 - IV C 106.64
Gewährung von Unterhaltshilfe auf Lebenszeit - Rückforderung zuviel gezahlter …
- BVerwG, 14.05.1974 - V B 89.72
Rechtsmittel
- BVerwG, 02.02.1973 - V B 64.70
Einstellung eines Verfahrens
- BVerwG, 13.06.1969 - V C 31.67
Verfahrenseinstellung nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - …
- BVerwG, 06.09.1968 - V C 102.67
Einstellung eines Verfahrens - Erledigung eines Verfahrens in der Hauptsache
- BVerwG, 13.09.1967 - V C 123.66
Verfahrenseinstellung nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - …
- BVerwG, 28.07.1966 - V C 35.66
Rechtsmittel
- BVerwG, 18.04.1966 - V C 163.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 28.01.1966 - V B 103.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 06.08.1971 - V C 82.70
Kosten - Streitwert - Verfahren - Partei
- BVerwG, 10.10.1977 - 4 C 44.75
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des …
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