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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.07.1956 - IV C 285.55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,1294
BVerwG, 03.07.1956 - IV C 285.55 (https://dejure.org/1956,1294)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.1956 - IV C 285.55 (https://dejure.org/1956,1294)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 1956 - IV C 285.55 (https://dejure.org/1956,1294)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 4, 19
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 12.05.1960 - III C 83.58

    Rechtsmittel

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, durfte das Verwaltungsgericht die für eine Sachentscheidung erforderlichen tatsächlichen Feststellungen nicht den Ausgleichsbehörden überlassen (vgl. BVerwGE 2, 135; 4, 20 [BVerwG 03.07.1956 - IV C 285/55]; 7, 100) [BVerwG 07.06.1958 - V C 272/57].
  • BVerwG, 08.06.1959 - VI CB 68.58

    Rechtsmittel

    Es ist nicht fraglich, sondern eindeutig dem Gesetz zu entnehmen, daß die Tatsacheninstanzen den Sachverhalt in dem für die Entscheidung erforderlichen Umfang aufzuklären haben und hierbei an Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden sind (vgl. §§ 63, 64, 75 VGG; BVerwGE 2, 135; 4, 20 [BVerwG 03.07.1956 - IV C 285/55][22]).
  • BVerwG, 13.10.1961 - II CB 122.59

    Rechtsmittel

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits grundsätzlich geklärt, unter welchen Voraussetzungen das rechtliche Gehör als versagt und die Aufklärungspflicht als verletzt anzusehen sind (vgl. u.a. BVerwGE 2, 343; 4, 158 [BVerwG 15.11.1956 - I C 150/54]; 2, 135 [BVerwG 26.05.1955 - III C 82/54]; 4, 20 [BVerwG 03.07.1956 - IV C 285/55]und 8, 20).
  • BVerwG, 21.08.1959 - VI C 123.58

    Rechtsmittel

    Soweit der Anfechtungskläger geltend macht, daß das Berufungsgericht die von ihm aus der Aussage des Zeugen Dr. B... gezogenen Folgerungen überhaupt nicht berücksichtigt habe, ist eine klärungsbedürftige Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung nicht zu erkennen, denn es ist nicht fraglich, sondern eindeutig dem Gesetz zu entnehmen, daß die Tatsacheninstanzen den Sachverhalt in dem für die Entscheidung erforderlichen Umfang aufzuklären haben (vgl. §§ 63, 64, 75 VGG; BVerwGE 2, 135; 4, 20 [BVerwG 03.07.1956 - IV C 285/55][22]).
  • BVerwG, 14.10.1959 - VI CB 207.58

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Voraussetzungen …

    Denn es bedarf keiner Klärung, daß das Gericht den Sachverhalt in dem für die Entscheidung erforderlichen Umfange von Amts wegen aufzuklären hat (vgl. BVerwGE 2, 135; 4, 20 [BVerwG 03.07.1956 - IV C 285/55][22]).
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