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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.10.1961 - IV C 317.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,355
BVerwG, 13.10.1961 - IV C 317.60 (https://dejure.org/1961,355)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.1961 - IV C 317.60 (https://dejure.org/1961,355)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 1961 - IV C 317.60 (https://dejure.org/1961,355)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 13, 124
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54

    Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1 …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1961 - IV C 317.60
    Obwohl die Rechtsmittelschrift keinen förmlichen Revisionsantrag enthält, mag das in § 139 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) -VwGO- aufgestellte Erfordernis des "bestimmten Antrags" hier als erfüllt angesehen werden, weil es nach der zu § 57 das Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) -BVerwGG- in der grundsätzlichen Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 1, 222) entwickelten, in das neue Verfahrensrecht, trotz einiger Zweifel zu übernehmenden (Urteil BVerwG TV C 188.60 vom 8./22. September 1961) Rechtsprechung genügt, wenn das Ziel der Revision bereits aus der Tatsache der Einlegung erhellt, was hier zutrifft.
  • BVerwG, 10.08.1961 - IV B 286.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1961 - IV C 317.60
    Auf die Beschwerde hat der Senat die Revision zugelassen (Beschluß BVerwG IV B 286.60 vom 10. August 1961).
  • BVerwG, 18.09.1959 - IV C 238.58
    Auszug aus BVerwG, 13.10.1961 - IV C 317.60
    Daß der Senat in seinem Urteil BVerwG IV C 238.58 vom 18. September 1959 ein Umdeuten einer Ruhensanordnung in eine Rücknahme wegen der Wesensverschiedenheit für unstatthaft erklärt und ferner dort abgelehnt hat, das eine als im anderen enthalten anzusehen, konnte das Verwaltungsgericht hier nicht hindern, das wahre Wesen des hier vorgenommenen Verwaltungsaktes herauszuschälen.
  • BVerwG, 29.01.1960 - IV C 415.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1961 - IV C 317.60
    Der Wortlaut (Abs. 1) spricht zwar nur von "Schäden und Verlusten an Vermögens gegenständen ...", und das Lastenausgleichsrecht wird durchweg von der Unterscheidung zwischen "Vermögensschäden" und "Verlust der Existenzgrundlage" durchzogen (insbesondere §§ 12 Abs. 1 Nr. 1-2 und 4, 13 Abs. 1 Nr. 1-2 und 4, 229, 239, 284 LAG; zu vgl. ferner Urteil BVerwG IV C 415.58 zu § 249 LAG: Sparerschäden sind Vermögensschäden).
  • BVerwG, 13.12.1967 - V C 210.65

    Gewährung von Unterhaltshilfe wegen Einkünften aus entzogenem Vermögen - Anspruch …

    Das Bundesverwaltungsgericht wies die Revision durch das Urteil vom 13. Oktober 1961 - BVerwG IV C 317.60 - (BVerwGE 13, 124) zurück.

    Entgegen der Ansicht des Beteiligten kommt es nicht darauf an, ob das Urteil des Verwaltungsgerichts von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 13, 124 abweicht, denn inzwischen hat sich nach der insoweit schlüssigen Behauptung der Klägerin die Rechtslage durch die Erweiterung des § 273 Abs. 5 LAG auf Grund des Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) vom 4. August 1964 (BGBl. I S. 585) geändert, und zwar, wie das Verwaltungsgericht zutreffend erkannt hat, gemäß § 8 in Verbindung mit § 1 Nr. 20 Buchst. a und b des 17. ÄndG LAG mit Wirkung vom 1. Juni 1964.

    Im Ergebnis ist indessen der Rechtszustand für die Klägerin trotzdem so bestehen geblieben, wie er nach dem Urteil BVerwGE 13, 124 vorhanden war.

    Durch die Entscheidung BVerwGE 13, 124 war zwischen den Parteien darüber hinaus rechtskräftig entschieden, daß die Klägerin Unterhaltshilfe auf Grund des § 273 Abs. 5 LAG alter Fassung auch deswegen nicht hatte erhalten können, weil wegen der auf Ausnutzung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft beruhenden Existenzgrundlage eine Feststellung von Durchschnittsjahreseinkünften nicht in Betracht gekommen war.

    Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat bereits in BVerwGE 13, 124 ausgesprochen, daß der auf Ausnutzung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft beruhende Vermögenserwerb der Klägerin einen Entschädigungsanspruch ausschließt und daß gleiches nach dem Sinn des § 359 LAG auch für das mit dem gleichen Makel behaftete Erlangen von existenzgewährenden Einkünften gelten müsse.

    Damit erweist sich das Urteil BVerwGE 13, 124 im Ergebnis auch nach der Neufassung der 11. LeistungsDV-LA als zutreffend.

  • BVerwG, 24.10.1962 - IV C 25.61

    Überführung "jüdischen" Eigentums in "arische" Hände - Tatbestand der Entziehung …

    Ist dem Erwerber ein solcher Sachverhalt nicht verborgen geblieben und hat er trotzdem die Gelegenheit zum Erwerb benutzt, zu einem Erwerb, der ohne die besondere Zwangslage des Voreigentümers niemals zustande gekommen wäre, dann liegt eine offensichtliche Ausnutzung der Gewaltverhältnisse im Sinne desUrteils vom 13. Oktober 1961 - BVerwG IV C 317.60 - [BVerwGE 13, 124] vor.
  • BVerwG, 23.02.1962 - VII C 62.61

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hält an der für den Anwendungsbereich des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG - ergangenen Entscheidung des Großen Senats vom 8. November 1954 (BVerwGE 1, 222), derzufolge der Formvorschrift des § 57 Abs. 2 Satz 1 BVerwGG über das Erfordernis eines bestimmten Antrages schon dann genügt war, wenn das Ziel der Revision aus der Tatsache der Revisionseinlegung allein oder in Verbindung mit den während der Revisionsfrist abgegebenen Erklärungen erkennbar ist, auch für den Geltungsbereich der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) - VwGO - fest (vgl. hierzu die Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. April 1961 [BVerwGE 12, 189] und die Entscheidungen vom 22. September 1961 - BVerwG IV C 188.60 - und vom 13. Oktober 1961 - BVerwG IV C 317.60 -).
  • BVerwG, 15.01.1962 - VI C 42.59

    Rechtsmittel

    Es steht der Zulässigkeit der Revision nicht entgegen, daß das Telegramm, mit den sie eingelegt worden ist, keinen bestimmten Antrag enthält, da das Ziel der Revision, nämlich die Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückweisung der Berufung, aus der Tatsache der Revisionseinlegung ersichtlich ist (BVerwGE 1, 222; Urteile vom 22. September 1961 - BVerwG IV C 188.60 - und vom 13. Oktober 1961 - BVerwG IV C 317.60 -).
  • BVerwG, 16.12.1964 - IV C 166.64

    Auslegung eines nicht formgerechten Revisionsantrags - Ladung eines Zeugen ohne …

    Daß der Kläger einen förmlichen Revisionsantrag weder in der Revisionsschrift noch in der Revisionsbegründungsschrift gestellt hat, ist unschädlich, weil das Ziel der Revision bereits aus der Tatsache der Einlegung und Begründung des Rechtsmittels ersichtlich ist (BVerwGE 1, 222 sowie Urteile BVerwG IV C 188.60 und BVerwG IV C 317.60).
  • BVerwG, 28.06.1963 - IV ER 227.63

    Rechtsmittel

    Wie die Antragstellerin in ihren neuerlichen Eingaben erklärt, möchte sie eine Wiederaufnahme auch des durch Urteil des Senatsvom 13. Oktober 1961 (BVerwG IV C 317.60) abgeschlossenen Verfahrens betreffend Rücknahme der Gewährung von Kriegsschadenrente erreichen und bittet auch hierfür um Bewilligung des Armenrechts.
  • BVerwG, 13.03.1963 - V C 28.62

    Voraussetzungen für die Gewährung eines Aufbaudarlehens nach dem …

    Aber auch wenn man der Ansicht des IV. Senats in seinem Urteil vom 13. Oktober 1961 [BVerwGE 13, 124] folgt und diese Bestimmung sinngemäß auch auf Ansprüche anwendet, die auf dem Verluste der Existenzgrundlage beruhen, so ergibt sich unter Heranziehung des § 9 der Elften Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz vom 18. Dezember 1956 in der zur Zeit gültigen Fassung (BGBl. 1956 I S. 932; 1957 I S. 1380; 1961 I S. 135) - 11. LeistungsDV-LA -, daß der Ausschluß von den Vergünstigungen des Lastenausgleichsgesetzes nur in Betracht kommen könnte, wenn die Existenzgrundlage auf einem gegen die guten Sitten verstoßenden oder durch Drohung oder durch Zwang veranlaßten Rechtsgeschäft oder auf einer sonstigen unerlaubten Handlung beruhte.
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