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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.05.1961 - IV C 337.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,231
BVerwG, 26.05.1961 - IV C 337.59 (https://dejure.org/1961,231)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1961 - IV C 337.59 (https://dejure.org/1961,231)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1961 - IV C 337.59 (https://dejure.org/1961,231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Anfechtbarkeit von Änderungsbescheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    8. ÄndGÄndG LAG; LAG § 343

Papierfundstellen

  • BVerwGE 12, 257
  • MDR 1961, 795
  • JR 1961, 392
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 01.03.1961 - IV B 247.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1961 - IV C 337.59
    Der Kläger, auf dessen Beschwerde der Senat die Revision zugelassen hat (Beschluß BVerwG IV B 247.59 vom 23. September 1960), beantragt mit der Revision, in der er auch Verfahrensmängel rügt,.
  • BVerwG, 27.01.1966 - II C 191.62

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1961 - BVerwG IV C 337.59 - [BVerwGE 12, 257]) seien Änderungsbescheide, die auf Grund eines leistungsändernden Änderungsgesetzes ergingen, nur hinsichtlich der darin vorgenommenen Anwendung der neuen Vorschriften anfechtbar, nicht auch hinsichtlich solcher Vorschriften, die bei der Neuberechnung lediglich mitverwertet seien.

    Zu dem hier angesprochenen Problem der Teilunanfechtbarkeit von Verwaltungsakten, die einen seinem Grunde nach identischen Anspruch regeln, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in dem - von dem Berufungsgericht zutreffend herangezogenen - Urteil vom 26. Mai 1961 - BVerwG IV C 337.59 - (BVerwGE 12, 257) ausgeführt, daß auf Grund eines leistungsändernden Gesetzes ergehende Bescheide anfechtbar nur sind, soweit sie auf der Anwendung der neuen Vorschriften beruhen, nicht dagegen, soweit sie Regelungsbestandteile betreffen, deren rechtliche Grundlagen sich nicht geändert haben und die in den neuen Bescheiden lediglich mitverwendet wurden.

  • BVerwG, 03.06.1966 - V C 230.65

    Rechtsmittel

    Das von der Revision in Bezug genommene Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 1961 - BVerwG IV C 337.59 - ist jedenfalls für das Kriegsgefangenenentschädigungsrecht nicht einschlägig.
  • BVerwG, 08.01.1970 - VI C 97.64

    Anforderungen an die Berechnung des Versorgungsanspruchs eines ursprünglich schon …

    Insoweit entspricht die Auffassung des Berufungsgerichts, daß die Feststellung des BDA des Klägers im Bescheid vom 14. November 1958 als wesentliche Berechnungsgrundlage der Versorgungsbezüge in diesem Bescheid mit ihm unanfechtbar geworden ist, der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Dieses hat im Urteil BVerwGE 12, 257 bereits ausgeführt, daß auf Grund eines leistungsändernden Gesetzes ergehende Bescheide anfechtbar nur sind, soweit sie auf der Anwendung der neuen Vorschriften beruhen, nicht dagegen, soweit sie Regelungsbestandteile betreffen, deren rechtliche Grundlagen sich nicht geändert haben und die in den neuen Bescheiden lediglich mitverwendet worden sind (so auchUrteil vom 22. November 1962 - BVerwG II C 203.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 110 BBG Nr. 8]).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 13.68

    Ende der der Schadensermittlung und der Bemessung der Wiedergutmachung dienenden …

    Diese ausdrückliche Regelung entspricht einem allgemeinen Rechtsgedanken, der in dem zum Lastenausgleichsrecht ergangenen Urteil BVerwGE 12, 257 mit den Worten umschrieben worden ist, auf Grund eines leistungsändernden Gesetzes ergehende Bescheide seien anfechtbar nur, soweit sie auf der Anwendung der neuen Vorschriften beruhen, nicht dagegen, soweit sie Regelungsbestandteile betreffen, deren rechtliche Grundlagen sich nicht verändert haben und die in den neuen Bescheiden lediglich mitverwendet worden sind.
  • BVerwG, 12.10.1967 - VIII C 3.67

    Abschließende Klärung von Ansprüchen durch Wiedergutmachungsentscheidung - …

    Damit wird nur eine Folgerung aus einem allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsatz gezogen, den der erkennende Senatim Urteil vom 7. Juli 1966 - BVerwG VIII C 190.63 -, RiA 1967 S. 56, zusammenfassend wie folgt wiedergegeben und im einzelnen begründet hat: Ein beamtenrechtlicher Versorgungsbescheid ist bezüglich derjenigen Entscheidungskomponenten, die in ihn aus unanfechtbar gewordenen früheren Bescheiden übernommen worden sind und lediglich wiederholt werden, der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung entzogen (vgl. BVerwGE 12, 257, wo die teilweise Bestandskraft unanfechtbar gewordener Verwaltungsakte als allgemeiner Grundsatz der Leistungsverwaltung behandelt wird).
  • BVerwG, 10.03.1966 - II C 8.63

    Rechtsmittel

    Zu dem hier angesprochenen Problem der Teilunanfechtbarkeit von Verwaltungsakten, die einen seinem (Rechts-)Grunde nach identischen Anspruch regeln, hat der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits in dem Urteil vom 26. Mai 1961 - BVerwG IV C 337.59 - (BVerwGE 12, 257) ausgeführt, daß auf Grund eines leistungsändernden Gesetzes ergehende Bescheide nur anfechtbar sind, soweit sie auf der Anwendung der neuen Vorschriften beruhen, nicht dagegen, soweit sie Regelungsbestandteile betreffen, deren rechtliche Grundlagen sich nicht geändert haben und die in den neuen Bescheiden lediglich mitverwendet werden.
  • BVerwG, 06.11.1964 - IV C 57.64

    Gesetzliche Vermutung zugunsten der Vertriebenen für den Verlust einer …

    Es liegt hier ähnlich wie bei einem Änderungsbescheid, z.B. nach § 343 LAG oder nach Änderungsgesetzen; für solche hat der Senat in BVerwGE 12, 257 ausgesprochen: Verwertet ein auf Grund eines leistungsändernden Gesetzes ergehender Änderungsbescheid Umstände, die in einem vorangegangenen unanfechtbar gewordenen Bescheid bereits abgetan waren, wieder, so ist er insoweit nicht anfechtbar.
  • BVerwG, 22.11.1962 - II C 203.60

    Wiederverwendung ehemaliger, mit lebenslänglicher Dienstzeitversorgung …

    Die aufgrund einer Gesetzesänderung ergehenden Bescheide sind nur anfechtbar, soweit sie auf der Anwendung der neuen Vorschriften beruhen, nicht dagegen, soweit sie Punkte betreffen, deren rechtliche Grundlagen sich nicht geändert haben und die lediglich in den neuen Bescheiden mitverwendet wurden (so schon BVerwGE 12, 257 für Bescheide, die aufgrund leistungsändernder Gesetze ergangen sind).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.1992 - 19 A 2742/88
    Rn. 37 Vgl. einerseits etwa die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Teil­barkeit eines Versorgungsfestsetzungsbescheides (Urteil vom 26. Mai 1961 - IV C 337.59 - BVerwGE 12, 257, und Urteil vom 22. November 1962 - II C203.60 - Buchholz, Semmel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bun­desverwaltungsgerichts, 232 § 110 BBG Nr. 8), andererseits die herrschende Meinung im Steuerrecht zur Unteilbar­keit eines Steuerbescheides (vgl. Bun­desfinanzhof, Urteil vom 22. November 1968 - VI R 52/67 -, NJW 1969, 1872, sowie Beschluß des Großen Senats vom 17. Juli 1967 - 1/66 - BFH 91, 393 = NJW 1968, 1948); zu allem: Söhn, Teil­barkeit von Verwaltungsakten, die auf eine Geldleistung gerichtet sind, Ver­waltungsarchiv Bd. 60 (1969), 64 ff.
  • BVerwG, 28.08.1968 - VI C 41.64

    Eintritt in den Ruhestand eines Beamten mit Eintritt der Dienstunfähigkeit - …

    Im Urteil BVerwGE 12, 257 [BVerwG 26.05.1961 - IV C 337/59] hatte der IV. Senat bereits ausgeführt, daß auf Grund eines leistungsändernden Gesetzes ergehende Bescheide anfechtbar nur sind, soweit sie auf der Anwendung der neuen Vorschriften beruhen, nicht dagegen, soweit sie Regelungsbestandteile betreffen, deren rechtliche Grundlagen sich nicht geändert haben und die in den neuen Bescheiden lediglich mitverwendet worden sind (so auch Urteil vom 22. November 1962 - BVerwG II C 203.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 110 BBG Nr. 8]).
  • VGH Hessen, 16.07.1968 - OS I 57/65
  • BVerwG, 23.01.1970 - II B 79.69

    Einordnung einer behördlichen Mitteilung als verbindliche Regelung eines …

  • BVerwG, 22.02.1968 - V C 124.67

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …

  • BVerwG, 08.09.1964 - II C 159.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.12.1971 - V CB 19.71

    Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Beschwerdefrist

  • BDH, 05.12.1961 - I D 72/61

    Rechtsmittel

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