Rechtsprechung
| BVerwG, 05.02.1960 - IV C 357.59, IV B 267.59 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
§ 11a Abs. 1 S. 1 Feststellungsgesetz (FG) als unmittelbar anzuwendendes Recht ohne die in S. 2 vorgesehene Rechtsverordnung - Qualifizierung einer Erlangung "außergewöhnlicher" Vorteile als Ausnutzung
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 26.08.1959 - V/3-699/58
- BVerwG, 05.02.1960 - IV C 357.59, IV B 267.59
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.02.1959 - III C 140.57
Auszug aus BVerwG, 05.02.1960 - IV C 357.59
Diesen Begriff hat das Urteil BVerwG III C 140.57 vom 12. Februar 1959 (BVerwGE 8, 154, MDR 1959, 688 [BVerwG 12.02.1959 - III C 140/57] = Ifla 1959, 162), und zwar aus den Gesetz selbst ohne Heranziehung der inzwischen erlassenen Verordnung, dahin umschrieben, daß schon die Erlangung, "außergewöhnlicher" Vorteile genüge, die Erlangung "übermäßiger" Vorteile, wie bei § 11 Nr. 1 BVFG, also nicht Voraussetzung sei. - BVerwG, 18.12.1959 - IV C 411.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.02.1960 - IV C 357.59
Dieser Auslegung hat der beschließende Senat sich im Urteil BVerwG IV C 411.58 vom 18. Dezember 1959 angeschlossen.
- BVerwG, 24.10.1962 - IV C 25.61
Überführung "jüdischen" Eigentums in "arische" Hände - Tatbestand der Entziehung …
Es genügt auch schon, daß dem Erwerber "außergewöhnliche Vorteile" "zugefallen" sind(Urteile vom 12. Februar 1959 - BVerwG III C 140.57 - [BVerwGE 8, 154];vom 5. Februar 1960 - BVerwG IV C 357.59/IV B 267.59 -, abgedr. - BVerwG, 17.10.1969 - III C 56.68
Feststellung eines kriegsbedingten Schadens - Verlust eines Hausgrundstücks
Dem Erwerber oder dessen Rechtsnachfolger, die nach § 3 Abs. 4 Satz 1 der 7. FeststellungsDV als unmittelbar Geschädigte gelten, kann nicht entgegengehalten werden, sie hätten gemäß der für alle geltenden Vorschrift in § 359 Abs. 1 Satz 1. LAG und § 11 a Abs. 1 Satz 1 FG in Ausnutzung von Maßnahmen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft erworben (vgl. Beschluß vom 5. Februar 1960 - BVerwG IV C 357.59/IV B 267.59 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 359 LAG Nr. 7]; Urteil vom 8. Mai 1969 - BVerwG III C 151.67 -). - BVerwG, 07.09.1967 - III C 67.66
Feststellung von Schäden an im Vertreibungsgebiet entzogenen Wirtschaftsgütern - …
(Vgl. hierzu BVerwGE 8, 154 und Beschluß vom 5. Februar 1960 - BVerwG IV C 357.59/IV B 267.59 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 359 LAG Nr. 7 mit weiteren Zitaten] und Kühne-Wolff, Die Gesetzgebung über den Lastenausgleich, 7. FeststellungsDV § 2 Anm. 1 Abs. 3.) Deshalb hatte der Kläger nicht schon darum einen Anspruch auf Feststellung des Vertreibungsschadens nach den Vorschriften der 7. FeststellungsDV, weil das Grundstück als "entzogenes Vermögen" im Sinne des § 1 der 7. FeststellungsDV gilt. - BVerwG, 18.01.1963 - IV C 174.62
Rechtsmittel
Daß verfassungsrechtliche Bedenken, hergeleitet aus Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG, gegen die lapidare Ermächtigungsformel in § 11 a Abs. 1 Satz 2 FG = § 359 Abs. 1 Satz 2 LAG "Das Nähere wird durch Rechtsverordnung bestimmt", wie sie im Beschluß des Senats BVerwG IV C 357.59/IV B 267.59 vom 5. Februar 1960 anklingen, nicht durchzugreifen brauchen, ist im Urteil BVerwG III C 67.61 vom 30. August 1962 noch kürzlich ausgesprochen. - BVerwG, 06.11.1961 - III B 150.61
Rechtsmittel
Dies gilt auch für eine unanfechtbar gewordene Entscheidung einer Verwaltungsbehörde(Urteil vom 26. Mai 1961 - BVerwG IV C 357.59 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 05.02.1960 - IV B 267.59, IV C 357.59 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 13.12.1967 - V C 210.65
Gewährung von Unterhaltshilfe wegen Einkünften aus entzogenem Vermögen - Anspruch …
Sollte die Klägerin indessen, wie es nach dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Februar 1960 - BVerwG IV C 357, 59/IV B 267.59 - (Buchholz BVerwG 427.3, § 359 LAG Nr. 7) den Anschein hat, die amerikanische Staatsangehörigkeit gehabt haben, so könnte sie nach § 230 a Abs. 1 LAG ohnehin keine Ansprüche geltend machen.Da zwischen den hiesigen Beteiligten rechtskräftig feststeht, daß die Klägerin die fraglichen Vermögensgegenstände unter Ausnutzung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft erworben hat und daß diese damit nicht feststellungsfähig sind (BVerwG IV C 357.59/IV B 267.59), ist dieser Erwerb so zu behandeln, als hätte er nicht stattgefunden.
- BVerwG, 24.10.1962 - IV C 25.61
Überführung "jüdischen" Eigentums in "arische" Hände - Tatbestand der Entziehung …
Es genügt auch schon, daß dem Erwerber "außergewöhnliche Vorteile" "zugefallen" sind(Urteile vom 12. Februar 1959 - BVerwG III C 140.57 - [BVerwGE 8, 154];vom 5. Februar 1960 - BVerwG IV C 357.59/IV B 267.59 -, abgedr. - BVerwG, 18.01.1963 - IV C 174.62
Rechtsmittel
Daß verfassungsrechtliche Bedenken, hergeleitet aus Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG, gegen die lapidare Ermächtigungsformel in § 11 a Abs. 1 Satz 2 FG = § 359 Abs. 1 Satz 2 LAG "Das Nähere wird durch Rechtsverordnung bestimmt", wie sie im Beschluß des Senats BVerwG IV C 357.59/IV B 267.59 vom 5. Februar 1960 anklingen, nicht durchzugreifen brauchen, ist im Urteil BVerwG III C 67.61 vom 30. August 1962 noch kürzlich ausgesprochen. - BVerwG, 28.06.1963 - IV ER 225.63
Rechtsmittel
Was die Antragstellerin mit ihren Eingaben der letzten Wochen und Monate in erster Reihe bezweckt, ist wohl eine Wiederaufnahme des durch den Beschluß des Senats vom 5. Februar 1960 abgeschlossenen Schadensfeststellungsverfahrens (BVerwG IV B 267.59/BVerwG IV C 357.59).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".