Rechtsprechung
| BVerwG, 26.11.1976 - IV C 36.74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Öffentliche Auslegung eines Bebauungsplans - Positive und negative Regelungen im Bebauungslan für den Anschluss der Grundstücke - Befreiung von der Festsetzung im Bebauungsplan
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BBauG.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerruf einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis wegen Unvereinbarkeit mit einem später in Kraft getretenen Bebauungsplan; Festsetzung eines Zufahrtsverbots zu einer Kreisstraße im Bebauungsplan
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Festsetzung - Grundstück - Anschlußverbot - Höhenlage - Verkehrsfläche
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 30.08.1972 - II A 47/69
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.11.1973 - I A 177/72
- BVerwG, 26.11.1976 - IV C 36.74
Papierfundstellen
- DÖV 1977, 325
- DÖV 1977, 327
- BauR 1977, 107
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 30.01.1976 - IV C 26.74
Art und Zulässigkeit der Ergänzung eines Bebauungsplans; Anforderungen an die und …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1976 - IV C 36.74
Eine andere Handhabung stünde daher auch im Widerspruch zu der in dem Begriff der "Festsetzung" angelegten Tendenz, die im Bebauungsplan zu treffenden planerischen Entscheidungen weniger durch abstrakt-generelle, als vielmehr durch Regelungen "im Angesicht der konkreten Sachlage" zum Ausdruck zu bringen (vgl. Urteil vom 30. Januar 1976 - BVerwG IV C 26.74 - in Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 15). - BVerwG, 02.03.1973 - IV C 40.71
Ausschlusswirkung der Festsetzungen im Bebauungsplan - Pflicht zur Verwirklichung …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1976 - IV C 36.74
Für seine Auffassung, der Anschluß der Grundstücke an die Verkehrsflächen dürfe im Bebauungsplan nur in positiver Weise geregelt werden, beruft sich das Oberverwaltungsgericht Münster zu Unrecht auf das Urteil des erkennenden Senats vom 2. März 1973 - BVerwG IV C 40.71 - (Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 11). - BVerwG, 20.06.1975 - IV C 5.74
Zulässigkeit eines Garagenbaus im beplanten Gebiet; Wesen der Baugrenze; …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1976 - IV C 36.74
Das schließt die Annahme einer "unbeabsichtigten" Härte und damit eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BBauG 1960 aus (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Urteil vom 20. Juni 1975 - BVerwG IV C 5.74 - in Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 11). - BVerwG, 24.04.1970 - IV C 53.67
Festsetzung von Garagenflächen durch Bebauungsplan
Auszug aus BVerwG, 26.11.1976 - IV C 36.74
Die vom Berufungsgericht als Inhalt des Bebauungsplans - demnach zutreffend - festgestellten Festsetzungen, nach denen die im Norden des Plangebiets an die K.straße Nr. ... grenzenden Grundstücke keine Zufahrt zu dieser Straße haben dürfen, sondern über Erschließungswege und -straßen ins Innere des Baugebiets erschlossen werden müssen, finden in formeller Hinsicht ihre - insoweit erforderliche (vgl. Urteil von 24. April 1970 - BVerwG IV C 53.67 - in Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 6 S. 3) - Grundlage in § 9 Abs. 1 Nr. 4 BBauG 1960. - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.1976 - VII A 1097/73
Auszug aus BVerwG, 26.11.1976 - IV C 36.74
Anlaß, auf diesen Fragenbereich im Revisionsverfahren näher einzugehen, besteht allerdings im Hinblick auf die - im rechtlichen Ansatz - gegenteilige Auffassung, die vom Oberverwaltungsgericht Münster zu § 9 Abs. 1 Nr. 4 BBauG vertreten wird: In seinem Urteil vom 9. März 1976 - VII A 1097/73 - (Baurecht 1976 S. 178) hat das Oberverwaltungsgericht Zweifel daran geäußert, ob der Anschluß der Grundstücke an die Verkehrsflächen ohne gleichzeitige Festsetzung der Höhenlage zulässig sei und ferner ausdrücklich entschieden, daß der Anschluß der Grundstücke an die Verkehrsflächen jedenfalls nur durch eine positive Festsetzung über die zugelassene.
- BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89
Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück
Soweit sich das Berufungsgericht auf den Anschluß der Grundstücke an die Siemens-, die Röntgen- und die Jahnstraße stützt, beruht seine - an sich irrevisible - Auslegung des Bebauungsplans "Siemens-Röntgen-Straße" unter Verletzung von Bundesrecht, nämlich des § 9 Abs. 1 BBauG, auf einem so nicht haltbaren Ausgangspunkt: Die ersichtlich an die Differenzierung im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1976 - BVerwG IV C 36.74 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 17 S. 1 anknüpfende Annahme, daß der Bebauungsplan "Siemens-Röntgen-Straße" den Anschluß der Grundstücke an die Siemens-, die Röntgen- und die Jahnstraße "positiv" regele, trifft nicht zu. - BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 24.92
Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein durch eine Anbaustraße bei …
Festsetzungen eines Bebauungsplans über den Anschluß der Grundstücke an die Verkehrsflächen können (auch) negativ durch Anschlußverbote (hier: Zu- und Abfahrverbot zum N.-Weg) getroffen werden (vgl. u. a. Urteil vom 26. November 1976 - BVerwG 4 C 36.74 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 17 S. 1 (3 ff.)). - BVerwG, 03.11.1987 - 8 C 77.86
Erschließung von Grundstücken in Wohngebieten; Maßgeblichkeit des Inhalts eines …
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 26. November 1976 - BVerwG IV C 36.74 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 17 S. 1 ) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß der Bebauungsplan Festsetzungen über "den Anschluß" der Grundstücke "an die Verkehrsflächen" (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BBauG) sowohl positiv durch die Regelung der Art und Weise des Anschlusses als auch - wie hier: ausschließlich - negativ durch Anschlußverbote etwa in Gestalt von Zu- und Abfahrverboten treffen darf.
- BVerwG, 11.03.1977 - 4 C 32.76
Festsetzungen über den Anschluß an Verkehrsflächen im Bebauungsplan
Die Festsetzungen des Bebauungsplans über den Anschluß der Grundstücke an die Verkehrsflächen könne sowohl positiv durch die Regelung der Art und Weise des Anschlusses als auch negativ durch Anschlußverbote getroffen werden (übereinstimmend mit dem Urteil vom 26.11.1976 - BVerwG IV C 36/74).Er hat diese Ansicht in seinem Urteil vom 26. November 1976 - BVerwG IV C 36.74 - (S. 10 ff.) unter Auseinandersetzung mit der im vorliegenden Verfahren angefochtenen Entscheidung des Berufungsgerichts mit folgenden Ausführungen bestätigt:.
- VGH Baden-Württemberg, 20.04.1989 - 2 S 395/87
Erschließungsbeitrag; Erschlossensein bei Zu- und Ausfahrtsverbot
Hat er -- wie hier -- von der ihm eingeräumten Befugnis Gebrauch gemacht, den Anschluß der Baugrundstücke an die Verkehrsflächen sowohl positiv durch die Regelung der Art und Weise des Anschlusses als auch negativ durch Anschlußverbote (Zufahrtsverbote) zu treffen (BVerwG Urteil vom 26.11.1976 -- IV C 36.74 und Urteil vom 11.3.1977 -- IV C 32.76 -- Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 17 und Nr. 19), entspricht es dem so zum Ausdruck gebrachten Willen des Ortsgesetzgebers, die Anforderungen an die plangemäße Erschließung der Baugrundstücke und somit auch an den Grad ihrer Erreichbarkeit allein nach den positiven Regelungen des Anschlusses zu bestimmen. - BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 25.92
Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein durch eine Anbaustraße bei …
Festsetzungen eines Bebauungsplans über den Anschluß der Grundstücke an die Verkehrsflächen können (auch) negativ durch Anschlußverbote (hier: Zu- und Abfahrverbot zum N.weg) getroffen werden (vgl. u.a. Urteil vom 26. November 1976 - BVerwG IV C 36.74 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 17 S. 1 ). - BVerwG, 03.11.1987 - 8 C 78.86
Möglichkeit des Treffens von Festsetzungen im Bebauungsplan über den Anschluss …
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 26. November 1976 - BVerwG IV C 36.74 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 17 S. 1 ) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß der Bebauungsplan Festsetzungen über "den Anschluß" der Grundstücke "an die Verkehrsflächen" (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BBauG) sowohl positiv durch die Regelung der Art und Weise des Anschlusses als auch - wie hier: ausschließlich - negativ durch Anschlußverbote etwa in Gestalt von Zu- und Abfahrverboten treffen darf.
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