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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.04.1975 - IV C 37.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,178
BVerwG, 25.04.1975 - IV C 37.73 (https://dejure.org/1975,178)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1975 - IV C 37.73 (https://dejure.org/1975,178)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1975 - IV C 37.73 (https://dejure.org/1975,178)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für eine Grünanlage - Begriffsbeschreibung des Erschließungsbereichs und Berechnung der Grenzen eines Abrechnungsgebietes - Durch einen Erschließungsbeitrag für eine Grünanlage auszugleichender Vorteil in der Verbesserung der ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    §§ 127, 129, 131 BBauG.

  • rechtsportal.de

    Erschlossensein von Grundstücken durch eine Grünanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grünflächen - Beitragsfähig - Erschließung - Luftlinienentfernung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 127 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 48, 205
  • ZMR 1976, 118
  • BauR 1975, 338
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 72.69

    Erschließungsbeitragspflicht für Grünanlagen

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1975 - IV C 37.73
    Durch eine Grünanlage erschlossen sind Grundstücke, die nicht weiter als eine Wegstrecke von etwa 200 Metern von der Anlage entfernt sind (Fortsetzung der Rechtsprechung in BVerwG IV C 72.69).

    Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision rügt der Kläger die Verletzung materiellen Rechts und in diesem Zusammenhang die Abweichung des angefochtenen Urteils von der Entscheidung BVerwG IV C 72.69.

    Dazu hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 72.69 - (BVerwGE 36, 155 [BVerwG 21.10.1970 - IV C 72/69]) ausgeführt, daß die Anlegung ausreichender Grünanlagen nicht nur der Auflockerung eines Baugebietes in optischer Hinsicht, sondern auch der physischen und psychischen Erholung des Menschen durch Luftverbesserung, Lärmschutz und Aufenthalt im Freien dient, Grünanlagen gehören daher heute zu einer geordneten Erschließung im Sinne der vom, Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 3, 407) gegebenen Begriffsbestimmung, wonach als Erschließung alle Maßnahmen anzusehen sind, die eine bauliche Nutzung des Baulandes durch Herstellung der für die Allgemeinheit bestimmten Verkehrs- und Erholungsflächen sowie Versorgungsanlagen ermöglichen.

  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1975 - IV C 37.73
    Dazu hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 72.69 - (BVerwGE 36, 155 [BVerwG 21.10.1970 - IV C 72/69]) ausgeführt, daß die Anlegung ausreichender Grünanlagen nicht nur der Auflockerung eines Baugebietes in optischer Hinsicht, sondern auch der physischen und psychischen Erholung des Menschen durch Luftverbesserung, Lärmschutz und Aufenthalt im Freien dient, Grünanlagen gehören daher heute zu einer geordneten Erschließung im Sinne der vom, Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 3, 407) gegebenen Begriffsbestimmung, wonach als Erschließung alle Maßnahmen anzusehen sind, die eine bauliche Nutzung des Baulandes durch Herstellung der für die Allgemeinheit bestimmten Verkehrs- und Erholungsflächen sowie Versorgungsanlagen ermöglichen.
  • VG Köln, 15.05.2018 - 17 K 4264/16
    Rn. 81 Vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 21.10.1970 - IV C 72.69 -, juris, Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 25.04.1975 - IV C 37.73 -, juris, Rn. 7; VG Köln, Urteil vom 25.04.2006 - 17 K 7572/04 -, S. 6 f. des amtlichen Umdrucks.

    Rn. 95 Vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.1975 - IV C 37.73 -, juris, Rn. 7 (zu der gleichlautenden Vorgängerregelung in § 127 Abs. 2 Nr. 3 BBauG).

    Rn. 106 Vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.1975 - IV C 37.73 -, juris, Rn. 7.

    Rn. 110 Vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25.04.1975 - IV C 37.73 -, juris, Rn. 7 zu einer 9.652 qm großen Grünanlage; s. auch zu noch größeren, von der Rechtsprechung als insoweit "notwendig" erachteten Grünanlagen BVerwG, Urteil vom 11.11.1988 - 8 C 71.87 -, juris, Rn. 13 (11.028 qm); VG Münster, Beschluss vom 09.02.2007 - 3 L 922/06 -, juris, Rn. 20 (18.388 qm); BVerwG, Urteil vom 13.08.1993 - 8 C 47.91 -, juris, Rn. 14, 16 (78.000 und ca. 120.000 qm).

    Rn. 112 Vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.1975 - IV C 37.73 -, juris, Rn. 7 (9.652 qm); vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21.10.1970 - IV C 72.69 - juris, Rn. 11, wobei dies für eine ca. 6000 qm große Grünfläche nicht problematisiert wurde; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.1994 - 2 S 2142/93 -, juris, Rn. 17 wonach eine 2.000 bis 3.000 qm große Grünanlage nicht zu klein sei, um erholungssuchende Bewohner der ihr zuzurechnenden Baugebiete aufnehmen zu können; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 30.08.1989 - 3 A 2015/87 -, juris, Rn. 29 (3.850 qm).

    Rn. 116 Vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.1975 - IV C 37.73 -, juris, Rn. 7.

    Rn. 119 Vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.1975 - IV C 37.73 -, juris, Rn. 7.

    Rn. 150 Vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.1975 - IV C 37.73 -, juris, Rn. 8.

  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 6.88

    Vereinbarkeit eines Straßenausbaus mit dem Bebauungsplan; Planunterschreitung; …

    Das zeigt die - jedenfalls prinzipielle - Vergleichbarkeit mit Einwänden etwa des Inhalts, daß eine zusätzliche Fahrspur außer Ansatz bleiben müsse, weil sie wegen des Durchgangsverkehrs gebaut worden sei (vgl. Urteile vom 8. August 1975 - BVerwG IV C 74.73 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 22 S. 6 und vom 24. November 1978 - BVerwG 4 C 18.76 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 11 S. 14 ), oder daß - bei einer Grünanlage - nicht sämtliche Kosten auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt werden dürften, weil die Anlage z.B. auch als Schulhof oder für Erholungssuchende diene, die außerhalb des erschlossenen Bereichs wohnen (vgl. Urteile vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 21 S. 1 und vom 11. November 1988 - BVerwG 8 C 71.87 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 56 S. 43 ).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer …

    Vor diesem Hintergrund hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bei selbständigen Grünanlagen (§ 127 Abs. 2 Nr. 3 BBauG) im Hinblick auf deren Funktion als "Gartenersatz" für die Beantwortung der Frage, welche Grundstücke durch eine solche Anlage erschlossen werden, maßgebend auf die räumliche Entfernung der Grundstücke von der Erschließungsanlage abgehoben (vgl. u.a. Urteile vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 72.69 - BVerwGE 36, 155 und vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - BVerwGE 48, 205 ).

    Ausgehend von der Überlegung, daß es die Rechtsordnung jedem Eigentümer freistellt, auf seinem Grundstück eine hinreichende Möglichkeit zur psychischen und physischen Erholung im Freien zu schaffen, sind Grünanlagen vom Grundsatz her dazu bestimmt, für die Bewohner von Grundstücken, die eine solche Erholungsmöglichkeit nicht bieten, vornehmlich für Kinder und ältere Menschen, an die Stelle eines privaten Gartens zu treten (vgl. Urteil vom 25. April 1975, a.a.O. S. 208).

  • BVerwG, 10.05.1985 - 8 C 17.84

    Beitragsfähigkeit einer Grünanlage

    Diese Würdigung entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 72.69 - BVerwGE 36, 155 [157] und vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - BVerwGE 48, 205 [208]); dazu sind weitere Ausführungen nicht veranlaßt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erschließt eine Grünanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 3 2. Alternative BBauG räumlich solche Grundstücke, die von ihr nicht weiter als 200 m entfernt sind (…Urteile vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 72.69 - a.a.O. und vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - a.a.O.).

  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 6.93

    Erschließungsvorteil für Gewerbegrundstück durch Grünanlage

    Überdies ist ihre Anlegung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten als eine nach städtebaulichen Gesichtspunkten vernünftige und in diesem Sinne gebotene Lösung zu qualifizieren (vgl. BVerwGE 48, 205 (207 f.)).

    Selbständige Grünanlagen sind dazu bestimmt, der physischen und psychischen Erholung von Menschen zu dienen; ihnen kommt die Funktion eines "Gartenersatzes" zu (vgl. u. a. BVerwGE 48, 205 (208)).

  • VG Münster, 13.12.2019 - 3 K 54/18

    Grünanlage Notwendigkeit notwendig Erschließungsanlage

    Rn. 43 Vgl. BVerwG, Urteil vom 25.4.1975 - IV C 37.73 -, juris, Rdn. 7; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl., 2018, § 12, Rdn. 96.

    Rn. 49 Vgl. BVerwG, Urteil vom 25.4.1975 - IV C 37.73 -, juris, Rdn. 7.

    Rn. 63 Vgl. BVerwG, Urteile vom 10.5.1985 - 8 C 17-20.84 -, juris, Rdn. 15, und 25.4.1975 - IV C 37.73 -, juris, Rdn. 7.

    Rn. 76 Vgl. BVerwG, Urteil vom 25.4.1975 - IV C 37.73 -, juris, Rdn. 8; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl., 2018, § 17, Rdn. 130.

  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 6.03

    Erschließungsbeitrag; zum Anbau bestimmte Straße; einseitige Anbaubarkeit; …

    Vielmehr würde sich der Kreis der durch die Grünanlagen erschlossenen und deshalb auch vom dortigen Gehweg profitierenden Grundstücke keineswegs mit dem Kreis jener Grundstücke decken, die durch die Stendaler Straße erschlossen sind, sondern weit darüber hinausgehen (vgl. BVerwGE 36, 155 ; 48, 205 ; 97, 195 ff.; Urteil vom 10. Mai 1985 - BVerwG 8 C 17. - 20.84 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 46 S. 34).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 71.87

    Erforderlichkeit einer selbständigen öffentlichen Grünanlage; Erhöhung des …

    Zutreffend ist ferner, daß es an der Notwendigkeit im Sinne dieser Vorschrift vor allem bei besonders großen Anlagen fehlen kann (vgl. etwaUrteil vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - BVerwGE 48, 205 ).

    Handelt es sich dagegen um eine Grünanlage, die in ihrer durch den Flächenumfang gekennzeichneten Bedeutung zwar nicht mit einer Anlage der vorbezeichneten Art vergleichbar ist, gleichwohl aber als für die ordnungsgemäße Erschließung der Grundstücke ihres Abrechnungsgebiets reichlich groß bemessen zu sein scheint, kann sich allenfalls die Frage stellen, ob die Anlage in vollem Umfang erforderlich im Sinne des § 129 Abs. 1 Satz 1 BBauG ist (vgl. im einzelnenUrteil vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - a.a.O. S. 210).

    Bereitsim Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - (…a.a.O. S. 210 f.) hat das Bundesverwaltungsgericht erkannt, es gebe Grünanlagen, die aus besonderen Gründen eindeutig vorwiegend von Personen besucht würden, die nicht auf den Grundstücken wohnen, die zum Kreis der durch diese Anlagen im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossenen Grundstücke gehören.

  • VG Köln, 09.12.2019 - 17 L 349/19
    Rn. 14 Vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 21.10.1970 - IV C 72.69 -, juris, Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 25.04.1975 - IV C 37.73 -, juris, Rn. 7; VG Köln, Urteil vom 25.04.2006 - 17 K 7572/04 -, S. 6 f. des amtlichen Umdrucks.

    Rn. 19 Vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.1975 - IV C 37.73 -, juris, Rn. 7 (zu der gleichlautenden Vorgängerregelung in § 127 Abs. 2 Nr. 3 BBauG).

    Rn. 107 Vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.1975 - IV C 37.73 -, juris, Rn. 8.

  • VGH Bayern, 21.03.2007 - 6 BV 04.2161

    Erschließungsbeitragsrecht: Ausreichende Größe von selbständigen Grünanlagen // …

    Vor dem Hintergrund, dass Grünanlagen neben der optischen Auflockerung der Baugebiete insbesondere die Aufgabe haben, die physische und psychische Erholung der Menschen durch Luftverbesserung und Aufenthalt im Freien zu fördern (vgl. BVerwG vom 25.4.1975 BVerwGE 48, 205/207 = KStZ 1975, 231/232: "Gartenersatz"), scheiden kleine Anlagen aus, die für eine Erholung ungeeignet sind; die Funktion bedingt vielmehr Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit eines Naturgenusses, die mit einer gewissen Weiträumigkeit verbunden ist (BVerwG vom 13.8.1993 KStZ 94, 139/140).

    Unfähig, eine Beitragspflicht auszulösen, sind solche Anlagen ferner, wenn bereits genügend andere Grünflächen in erreichbarer Nähe bestehen oder wenn sich in dem von ihnen erschlossenen Gebiet nur eine Bebauung geringerer Dichte mit Hausgärten befindet, die eine (weitere) öffentliche Erholungseinrichtung entbehrlich machen (BVerwG vom 25.4.1975 a.a.O. S. 208;… vom 13.8.1993 a.a.O. S. 139).

    Was die Fläche bestehender Grünanlagen anbelangt, galt vor der Neuregelung, dass die Notwendigkeit einer weiteren Anlage entfällt, wenn "bereits genügend andere Grünanlagen in erreichbarer Nähe" angelegt sind (BVerwG vom 25.4.1975 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2425/09

    Landesrechtlicher Erschließungsbeitrag; Beteiligung der Gemeinde an den …

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 2 S 2052/09

    Zur Frage des gemeindlichen Eigenanteils an den Kosten für die Herstellung von …

  • VGH Bayern, 17.10.2008 - 6 B 06.1138

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und …

  • BVerwG, 13.08.1993 - 8 C 47.91

    Erschließungsbeitragsrecht; Notwendigkeit einer Grünanlage

  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 28.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Unselbständige Kinderspielplätze als Bestandteile von …

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1147

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und …

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1141

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und …

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1153

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und …

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1143

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und …

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1139

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und …

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1155

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und …

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1145

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und …

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1140

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und …

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1144

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbstständige Grünanlage; Aufenthalts- …

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1146

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und …

  • VGH Bayern, 04.04.1977 - 183 VI 73

    Erschließungsbeitragsrecht: Erforderlichkeit von Grünanlagen, Grenzziehung des …

  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 16.81

    Bindung an die Zulassung der Revision; Voraussetzungen für eine Sammelstraße als …

  • VG Ansbach, 18.07.2022 - AN 3 S 22.00309

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Erschließungsbeitragsbescheid

  • OVG Niedersachsen, 01.07.2024 - 9 LA 156/22

    Grünfläche als Teileinrichtung der Straße oder selbständige Grünanlage im …

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1994 - 2 S 2142/93

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags für eine selbständige öffentliche Grünanlage

  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 7.88

    Festsetzung von Verkehrsanlagen im Bebauungsplan - Vereinbarkeit eines …

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1990 - 2 S 1660/88

    Zur Erschließungsbeitragspflicht bei begrünten Kinderspielplätzen

  • VG Münster, 09.02.2007 - 3 L 922/06

    "Notwendigkeit" einer Grünanlage zur Erschließung eines Baugebiets; Sprengung der …

  • BVerwG, 11.03.1977 - 4 B 214.76

    Grünanlage von 395,21 qm Größe als selbstständige Erschließungsanlage - …

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