Rechtsprechung
| BVerwG, 22.03.1963 - IV C 41.62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtliche Ausgestaltung der richterlichen Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung - Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Ersatz von Vertreibungsschäden - Anforderungen an die Feststellung des Vorliegens von Vertreibungsschäden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 30.11.1961 - 7 K 186/60
- VG Schleswig, 30.11.1961 - 7 K 188/60
- BVerwG, 04.09.1962 - IV CB 41.62
- BVerwG, 22.03.1963 - IV C 41.62
Papierfundstellen
- BVerwGE 16, 9
- NJW 1963, 1641 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.05.1962 - IV C 267.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.03.1963 - IV C 41.62
Zu b): Für die weiterhin zu entscheidende Frage der Glaubhaftmachung der Höhe dieser Einlagen hat das Bundesverwaltungsgericht sich bisher grundsätzlich lediglich dahin geäußert (BVerwG IV C 267.61), daß es einer bis ins einzelne gehenden, genaue Beträge bezeichnenden, sogenannten "spitzen" Glaubhaftmachung nicht bedarf, sondern daß es genügt, wenn der Schaden in einer Mindesthöhe zu ermitteln ist. - BVerwG, 17.03.1961 - IV B 280.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung eines …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1963 - IV C 41.62
Den gleichen Grundsatz hat der Senat auch schon bei der Ermittlung des zuletzt festgestellten Einheitswertes ausgesprochen, der auch auf Grund anderer Beweise als Urkunden des zuständigen Finanzamts als "bekannt" im Sinne von § 12 Abs. 2 FG angesehen werden kann (BVerwG IV B 280.60). - BVerwG, 13.10.1961 - IV C 30.60
Auszug aus BVerwG, 22.03.1963 - IV C 41.62
Auch bei der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes hat sich der Senat auf diesen Standpunkt gestellt (BVerwG IV C 30.60).
- BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79
Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung …
Allerdings hat der erkennende Senat in einem Urteil vom 22. März 1963 - BVerwG IV C 41.62 - (BVerwGE 16, 9) entschieden, daß es einer Benachrichtigung der Parteien von einer Anordnung nach § 87 Satz 1 VwGO ausnahmsweise dann nicht bedürfe, wenn es für die Wahrnehmung der Rechte der Partei völlig unwesentlich sei, daß sie vor dem Termin von der Anordnung Kenntnis erlangt.Dementsprechend war auch schon unter der Geltung des § 272 b Abs. 4 Satz 1 ZPO anerkannt, daß die gemäß § 87 Satz 1 VwGO getroffene Anordnung einer Beweiserhebung für die Wahrnehmung der Rechte der Parteien von maßgeblicher Bedeutung war und eine Ausnahme von der Pflicht des Gerichts, die Verfahrensbeteiligten von der Anordnung zu benachrichtigen, nicht zuließ (vgl. neben dem bereits erwähnten Urteil vom 22. März 1963 - BVerwG IV C 41.62 - das Urteil vom 22. September 1966 - BVerwG III C 11.66 - in BVerwGE 25, 88 sowie Urteil vom 8. Oktober 1969 - BVerwG V C 94.66 - in BVerwGE 34, 77).
- BVerwG, 17.01.1969 - VII P 6.67
Freisstellung eines Personalratsmitglieds vom Dienst - Rechtswidrigkeit eines …
Über die Grenzen des Ermessens des Personalrats bei Freistellungsvorschlägen (Weiterentwicklung zu BVerwGE 5, 263; 16, 12) [BVerwG 22.03.1963 - IV C 41/62]. - BVerwG, 24.03.1965 - III CB 210.64
Voraussetzungen der Geltendmachung eines Vertreibungsschadens - Voraussetzungen …
Auf die Gründe des Revisionsurteils vom 22. März 1963 - BVerwG IV C 41.62 - wird verwiesen.Die in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1963 - BVerwG IV C 41.62 - gemäß § 144 Abs. 3 Nr. 2 VwGO angeordnete anderweitige Verhandlung und Entscheidung führte zu einem neuen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, das seiner nunmehr von den Klägern angegriffenen Entscheidung neue Erkenntnisse tatsächlicher Art zugrunde legen durfte (…Koehler, a.a.O., § 144, Anm. VIII 3).
- BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 1.75
Personalrat - Vorstandsmitglied - Gruppenvorstandsmitglied - Mitvertretung
Aus dieser Rechtsprechung, die in dem Beschluß vom 15. Mai 1966 - BVerwG VII P 4.66 - (PersV 1966, 181 = Buchholz 238.3 § 31 PersVG Nr. 10) zusammengefaßt ist, ergibt sich, daß das Gruppenprinzip verlangt, die von den Gruppen gewählten Repräsentanten in erster Linie für die im Rahmen der gemeinsamen Arbeit auszuübenden Funktionen heranzuziehen, was letztlich auch für die Frage der Freistellung von Bedeutung ist (BVerwGE 5, 263; 16, 12 [BVerwG 22.03.1963 - IV C 41/62]; 31, 192) [BVerwG 17.01.1969 - VII C 77/67]. - BVerwG, 23.02.1966 - V C 66.65
Antrag auf Unterhaltshilfe von Vertriebenen - Gewährung einer Kriegsschadenrente …
- BVerwG, 28.11.1975 - 7 P 20.75
Erfordernisse der Darlegung einer Divergenz - Freistellung von …
Die Rechtsbeschwerde macht geltend, der angefochtene Beschluß weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab, die in BVerwGE 5, 263; 16, 12 [BVerwG 22.03.1963 - IV C 41/62] und 31, 192 veröffentlicht sind, sowie vom Beschluß des beschließenden Senats vom 16. Juli 1975 - VII P 2.75 -. - BVerwG, 27.09.1988 - 3 CB 23.88
Voraussetzungen für die Geltendmachung der etwaigen Unrichtigkeit des …
Die Rüge, das angefochtene Urteil weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1962 - BVerwG 4 C 267.61 - (Buchholz 427.3 § 12 Nr. 54 = Mtbl. BAA 1964, 122) und vom 22. März 1963 - BVerwG 4 C 41.62 - (Buchholz 427.2 § 35 Nr. 2) ab, greift nicht durch. - BVerwG, 24.05.1965 - V C 066.65
Rechtsmittel
Die beabsichtigte Revision der Klägerin verspricht hinreichende Aussicht auf Erfolg, weil das Verfahren der Vorinstanz an wesentlichen Mängeln zu leiden scheint, wie sie das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 22. März 1963 - BVerwGE 16, 9 - sowie in den Urteilen vom 18. November 1955 - BVerwG IV C 62.55 - (MtBl. BAA 1956 S. 152) und vom 25. November 1960 - BVerwGE 11, 268 - aufgezeigt hat. - BVerwG, 30.04.1969 - IV C 29.66
Gewährung von Nachsicht hinsichtlich einer anderweitigen Abfindung in Land im …
Ein etwaiger Verfahrensmangel, der darin liegen könnte, daß die Klägerin nicht von dem Inhalt der Verfügung des Berichterstatters vom 18. November 1965 und dem Vermerk vom 26. November 1965 sowie dem Schreiben des Landratsamts Ingolstadt vom 2. Dezember 1965 nebst Anlagen vor dem Termin Kenntnis erlangt hat, weil es nach BVerwGE 16, 9 für die Klägerin nicht völlig unwesentlich gewesen sein kann, nicht von diesen Tatsachen vor dem Termin Kenntnis erlangt zu haben, ist inzwischen geheilt. - BVerwG, 24.10.1968 - V B 177.67
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
In BVerwGE 16, 9 (11) [BVerwG 22.03.1963 - IV C 41/62] hat das Bundesverwaltungsgericht zwar ausgesprochen:. - BVerwG, 01.03.1979 - 7 B 98.78
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Wohnbauabgabe - Grundsatz der …
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