Rechtsprechung
| BVerwG, 14.11.1972 - IV C 49.72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulassung einer Revision im Verwaltungsrecht - Aufschiebende Wirkung einer Klage im Verwaltungsrecht - Erteilung einer Baugenehmigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 14.11.1972 - IV C 49.72
- BVerwG, 18.10.1974 - IV C 49.72
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 14.03.1968 - VI C 132.67
Auszug aus BVerwG, 14.11.1972 - IV C 49.72
Wenn sich die Behörde - wie hier - dabei aber auf bereits zwei zu ihren Gunsten ergangene Gerichtsentscheidungen berufen kann, liegt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Kläger ob, Umstände darzutun, die sein Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung als gleichwohl überwiegend erscheinen lassen (Beschlüsse vom 26. März 1962 - BVerWG II C 175.61 -, vom 17. Mai 1962 - BVerwG VI C 33.62 -, vom 8. April 1963 - BVerwG VI C 37.63 - [Buchholz BVerwG 310, § 80 VwGO Nr. 4], vom 14. Oktober 1965 - BVerwG VI C 35.65 - und vom 14. März 1968 - BVerwG VI C 132.67 -).Bei einer solchen Lage steht grundsätzlich einem etwaigen Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung schon hinreichend entgegen, daß nicht abzusehen ist, ob die Revision Erfolg haben wird (Beschlüsse vom 26. März 1962 - BVerwG II C 175.61 -, vom 8. April 1963 - BVerwG VI C 37.63 - und vom 14. März 1968 - BVerwG VI C 132.67 -).
Daß eine grundsätzliche Rechtsfrage - hier die Frage, ob der Ausschluß des Widerspruchsverfahrens in Bausachen durch Art. 10 a Abs. 1 Nr. 1, 2 und Abs. 2 Nr. 1 des bayerischen Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 28. November 1960 (GVBl. S. 266) in der Fassung des § 1 des bayerischen Gesetzes zur Vereinfachung verwaltungsrechtlicher Vorschriften vom 27. Oktober 1970 (GVBl. S. 469) rechtmäßig ist - der Klärung bedarf, besagt allenfalls, daß die Revision weder offensichtlich begründet noch offensichtlich unbegründet ist, es besagt aber nichts über die Erfolgsaussicht des Klagebegehrens und bedeutet nicht, daß schon deshalb ein überwiegendes Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage auch während des Revisionsverfahrens vorliegt (Beschluß vom 14. März 1968 - BVerwG VI C 132.67 -).
- BVerwG, 08.04.1963 - VI C 37.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.11.1972 - IV C 49.72
Wenn sich die Behörde - wie hier - dabei aber auf bereits zwei zu ihren Gunsten ergangene Gerichtsentscheidungen berufen kann, liegt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Kläger ob, Umstände darzutun, die sein Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung als gleichwohl überwiegend erscheinen lassen (Beschlüsse vom 26. März 1962 - BVerWG II C 175.61 -, vom 17. Mai 1962 - BVerwG VI C 33.62 -, vom 8. April 1963 - BVerwG VI C 37.63 - [Buchholz BVerwG 310, § 80 VwGO Nr. 4], vom 14. Oktober 1965 - BVerwG VI C 35.65 - und vom 14. März 1968 - BVerwG VI C 132.67 -).Bei einer solchen Lage steht grundsätzlich einem etwaigen Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung schon hinreichend entgegen, daß nicht abzusehen ist, ob die Revision Erfolg haben wird (Beschlüsse vom 26. März 1962 - BVerwG II C 175.61 -, vom 8. April 1963 - BVerwG VI C 37.63 - und vom 14. März 1968 - BVerwG VI C 132.67 -).
- BVerwG, 26.03.1962 - II C 175.61
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage i.R.e. …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1972 - IV C 49.72
Wenn sich die Behörde - wie hier - dabei aber auf bereits zwei zu ihren Gunsten ergangene Gerichtsentscheidungen berufen kann, liegt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Kläger ob, Umstände darzutun, die sein Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung als gleichwohl überwiegend erscheinen lassen (Beschlüsse vom 26. März 1962 - BVerWG II C 175.61 -, vom 17. Mai 1962 - BVerwG VI C 33.62 -, vom 8. April 1963 - BVerwG VI C 37.63 - [Buchholz BVerwG 310, § 80 VwGO Nr. 4], vom 14. Oktober 1965 - BVerwG VI C 35.65 - und vom 14. März 1968 - BVerwG VI C 132.67 -).Bei einer solchen Lage steht grundsätzlich einem etwaigen Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung schon hinreichend entgegen, daß nicht abzusehen ist, ob die Revision Erfolg haben wird (Beschlüsse vom 26. März 1962 - BVerwG II C 175.61 -, vom 8. April 1963 - BVerwG VI C 37.63 - und vom 14. März 1968 - BVerwG VI C 132.67 -).
- BVerwG, 22.11.1965 - IV CB 224.65
Anordnung der sofortigen Vollziehung wegen überwiegenden Interesses eines …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1972 - IV C 49.72
Danach ist eine Abwägung des Interesses der Beigeladenen zu 1) an der alsbaldigen Vollziehung der Baugenehmigung und des Interesses des Klägers an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage erforderlich (vgl. Beschluß vom 22. November 1965 - BVerwG IV CB 224.65 -). - BVerwG, 14.10.1965 - VI C 35.65
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage - Widerruf des …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1972 - IV C 49.72
Wenn sich die Behörde - wie hier - dabei aber auf bereits zwei zu ihren Gunsten ergangene Gerichtsentscheidungen berufen kann, liegt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Kläger ob, Umstände darzutun, die sein Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung als gleichwohl überwiegend erscheinen lassen (Beschlüsse vom 26. März 1962 - BVerWG II C 175.61 -, vom 17. Mai 1962 - BVerwG VI C 33.62 -, vom 8. April 1963 - BVerwG VI C 37.63 - [Buchholz BVerwG 310, § 80 VwGO Nr. 4], vom 14. Oktober 1965 - BVerwG VI C 35.65 - und vom 14. März 1968 - BVerwG VI C 132.67 -).
- BVerwG, 29.04.1974 - IV C 21.74
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Schaffung von …
Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, daß es dann, wenn sich die Verwaltungsbehörde - wie hier - bereits auf zwei zu ihren Gunsten ergangene Gerichtsentscheidungen berufen kann, auch bei offenem Verfahrensausgang Angelegenheit des Klägers ist, diejenigen Umstände darzutun, die sein überwiegendes Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen können (vgl. Beschluß vom 14. November 1972 - BVerwG IV C 49.72 - [Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 21]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.1994 - 18 B 1171/94
Schriftliche Begründung; Vollziehungsanordnung
Ebenso wie dort die nachträgliche Rechtskontrolle durch das Gericht auf die materielle Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses abzustellen (vgl. § 46 VwVfG und die Tragfähigkeit der von der Behörde angestellten Überlegungen nur mittelbar zum Gegenstand hat, kommt es auch für die Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO grundsätzlich allein darauf an, ob der Sofortvollzug bei Abwägung der einander widerstreitenden Interessen im Ergebnis gerechtfertigt ist. Dem Gericht obliegt dabei keine auf die Überlegungen der Behörde beschränkte Schlüssigkeitsprüfung; es trifft vielmehr eine in Würdigung aller einschlägigen Gesichtspunkte, - einschließlich der oftmals im Vordergrund stehenden Erfolgsaussichten des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs (vgl. z. B. BVerwG, Beschl. v. 8.4.1963 - VI C 37.63 -, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 4, v. 25.4.1972 -VI A 4.72 -, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 20, v. 14.11.1972 - IV C 49.72 -, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 21, v. 29.4.1974 - IV C 21.74 -, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 24, und v. 14.1.1975 - VI C 233/238.73 -, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 25) - vorzunehmende eigenständige Entscheidung (vgl. Finkelnburg/ Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl. 1986, Rdnrn. 650, 651 und 661), die deshalb gelegentlich - in freilich mißverständlicher, dennoch aber aussagekräftiger Formulierung - nicht zu Unrecht als "originäre Ermessensentscheidung" bezeichnet wird (so z. B. BayVGH, Beschl. v. 16.2.1981 - 22 CS 80 A 1973 -, GewArch 1981, 228, und v. 19.10.1982 - 22 CS 82 A.1154 -, GewArch 1983, 170; ähnlich OVG NW, Beschl. v. 7.6.1974 - XIII B 849/73 -, OVGE 30, 1 [2]). - VGH Bayern, 02.05.2013 - 20 AS 13.700
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Untersagung einer …
Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, dass es dann, wenn sich die Verwaltungsbehörde - wie hier - bereits auf eine zu ihren Gunsten ergangene Gerichtsentscheidung berufen kann, auch bei offenem Verfahrensausgang Angelegenheit der Antragstellerin ist, diejenigen Umstände darzutun, die ihr überwiegendes Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen können (vgl. B.v. 14.11.1972 - IV C 49.72 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 21).
- BVerwG, 09.12.1981 - 7 C 54.79
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage - Rechtsmittel gegen …
Soweit sein Antrag auch den Teil seiner Klage umfaßt, den das Berufungsgericht - insoweit in Übereinstimmung mit dem erstinstanzlichen Gericht - für unbegründet gehalten hat, können sich die beklagten Behörden inzwischen auf zwei zu ihren Gunsten ergangene Gerichtsentscheidungen in der Hauptsache stützen; dieser Umstand hätte den Kläger zu 3) besondere Veranlassung geben müssen darzutun, weshalb gleichwohl sein Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Standortbescheides überwiegt (vgl. Beschluß vom 14. November 1972 - BVerwG 4 C 49.72 - [Buchholz 310 § 80 Nr. 21]); hierzu reichen in aller Regel bloße Angriffe auf die Rechtsfindung des Berufungsgerichts nicht aus (vgl. Beschluß vom 14. März 1968 - BVerwG 4 C 132.67 - [Buchholz 310 § 80 Nr. 11 S. 5]). - VGH Bayern, 02.05.2013 - 20 AS 13.771
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Untersagung einer …
Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, dass es dann, wenn sich die Verwaltungsbehörde - wie hier - bereits auf eine zu ihren Gunsten ergangene Gerichtsentscheidung berufen kann, auch bei offenem Verfahrensausgang Angelegenheit der Antragstellerin ist, diejenigen Umstände darzutun, die ihr überwiegendes Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen können (vgl. B.v. 14.11.1972 - IV C 49.72 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 21). - LSG Baden-Württemberg, 28.04.2008 - L 13 AL 486/08 Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, dass es dann, wenn sich die Verwaltungsbehörde bereits auf zwei zu ihren Gunsten ergangene Gerichtsentscheidungen berufen kann, auch bei offenem Verfahrensausgang Angelegenheit des Klägers ist, diejenigen Umstände darzutun, die sein überwiegendes Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. November 1972 - BVerwG IV C 49.72 - (Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 21)).
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2008 - 11 S 30.08
Betretungsrecht der Öffentlichkeit für den Kolonnenweg am Südufer des …
Lassen sich danach die voraussichtlichen Erfolgsaussichten des entsprechenden Hauptsacheverfahrens nicht hinreichend beurteilen, so sind die widerstreitenden Interessen unabhängig vom voraussichtlichen Ergebnis des Hauptsacheverfahrens gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2005 - 4 VR 1004/04 - u.a.; Beschluss vom 14. November 1972, - IV C 49.72 -, beide bei Juris). - VGH Baden-Württemberg, 06.11.1975 - VII 1246/75
Vorläufige Anordnung/Voraussetzungen; Vorausbau/Vorausbau; Sofortige Vollziehung; …
Nachdem der erkennende Senat - als letzte Tatsacheninstanz - ihre Klage jedoch mit am 6.11.1975 verkündetem Urteil als unbegründet abgewiesen und die Revision nicht zugelassen hat, dieses Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig ist, steht einem etwaigen Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung schon hinreichend entgegen, daß nicht abzusehen ist, ob eine etwaige Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision und gegebenenfalls die Revision Erfolg haben werden (BVerwG, Beschluß vom 14.11.1972 - IV C 49.72 = Buchholz, 310, § 80 VwGO Nr. 21).
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Verfahrensgang
- BVerwG, 14.11.1972 - IV C 49.72
- BVerwG, 18.10.1974 - IV C 49.72
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