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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 29.06.1962 | BVerwG, 17.01.1963

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.05.1963 - IV C 56.62   

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https://dejure.org/1963,478
BVerwG, 27.05.1963 - IV C 56.62 (https://dejure.org/1963,478)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1963 - IV C 56.62 (https://dejure.org/1963,478)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1963 - IV C 56.62 (https://dejure.org/1963,478)
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.02.1961 - IV C 327.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1963 - IV C 56.62
    Der Beklagte bedurfte zur Erklärung dieses Verzichtes nicht der Vertretung durch einen der in § 67 Abs. 1 VwGO genannten Postulationsfähigen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 24. Februar 1961 - BVerwG IV C 327.60 - [DVBl. 1961, 518 = JR 1961, 273]).
  • BVerwG, 13.04.1989 - 3 ER 600.89

    Rechtsmittel

    Der Antrag auf Berichtigung des Beschlusses vom 9. März 1989 sowie auf Ergänzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtsvom 27. Mai 1963 - BVerwG 4 C 56.62 - wird abgelehnt.

    Soweit der Antragsteller beantragt, "den übergangenen Gerichtsbestimmungsantrag zu entscheiden aus 4 C 56.62", begehrt er offensichtlich die Ergänzung des unter diesem Aktenzeichen am 27. Mai 1963 ergangenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts.

  • BVerwG, 27.09.1965 - V CB 107.64

    Rechtsmittel

    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1963 - BVerwG IV C 137.62 - und vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - berufen.

    Ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 - Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]).

  • BVerwG, 27.09.1965 - V CB 108.64

    Rechtsmittel

    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 29. Januar 1963 - BVerwG IV C 137.62 - undvom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - berufen.

    Das bedeutet, daß entweder die Revision gegen die angefochtene Entscheidung zugelassen ist oder daß die Voraussetzungen für eine zulassungsfreie Revision nach § 133 VwGO erfüllt sind, ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl.Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 -;Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]).

  • BVerwG, 24.09.1965 - V CB 116.64

    Rechtsmittel

    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 29. Januar 1963 - BVerwG IV C 137.62 - undvom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - berufen.

    Ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl.Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 -;Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]).

  • BVerwG, 24.09.1965 - V CB 117.64

    Rechtsmittel

    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 29. Januar 1963 - BVerwG IV C 137.62 - undvom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - berufen.

    Ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung, (vgl.Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 -, Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]).

  • BVerwG, 24.09.1965 - V CB 112.64

    Unstatthaftigkeit einer eingelegten Revision wegen eines Mangels der …

    Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1963 - BVerwG IV C 137.62 - und vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - berufen.

    Ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CD 36.60 - Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]).

  • BVerwG, 03.01.1966 - V CB 32.65

    Bewilligung eines Armenrechts - Prozessfähigkeit eines Klägers

    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1963 - BVerwG IV C 137.62 - und vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - berufen.

    Ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 - Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]).

  • BVerwG, 27.09.1965 - V CB 109.64

    Unstatthaftigkeit einer eingelegten Revision wegen eines Mangels der …

    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1963 - BVerwG IV C 137.62 - und vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - berufen.

    Ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 - Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]).

  • BVerwG, 27.09.1965 - V CB 110.64

    Unstatthaftigkeit einer eingelegten Revision wegen eines Mangels der …

    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1963 - BVerwG IV C 137.62 - und vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - berufen.

    Ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 - Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]).

  • BVerwG, 24.09.1965 - V CB 113.64

    Unstatthaftigkeit einer eingelegten Revision wegen eines Mangels der …

    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1963 - BVerwG IV C 137.62 - und vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - berufen.

    Ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 - Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]).

  • BVerwG, 24.09.1965 - V CB 114.64

    Unstatthaftigkeit einer eingelegten Revision wegen eines Mangels der …

  • BVerwG, 09.03.1989 - 3 ER 600.89

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.11.1965 - V C 118.63

    Kündigung des Vollmachtvertrages in Anwaltsprozessen - Bestellung eines …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.06.1962 - IV C 56.62   

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https://dejure.org/1962,2234
BVerwG, 29.06.1962 - IV C 56.62 (https://dejure.org/1962,2234)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1962 - IV C 56.62 (https://dejure.org/1962,2234)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1962 - IV C 56.62 (https://dejure.org/1962,2234)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 19.11.1963 - IV C 176.62

    Rechtsmittel

    Zur Begründung hat er nur mit der Behauptung, es handele sich um einen gleichartigen Sachverhalt, Bezug genommen auf den die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährenden Beschluß des entscheidenden Senats vom 29. Juni 1962 in der Verwaltungsstreitsache des Klägers gegen den Beklagten zu 1) wegen der Anrechnung von Einkünften bei der Kriegsschadenrentenberechnung - BVerwG IV C 56.62 -.

    Ein Versehen seines Büros will der Prozeßbevollmächtigte nach dem gesamten Akteninhalt nicht behaupten, wenn er auch auf den Beschluß, in BVerwG IV C 56.62 Bezug nimmt, bei dem die Wiedereinsetzung daraus gerechtfertigt wurde, daß das sonst zuverlässige Büro zweier anderer Rechtsanwälte das Auftragsschreiben des Klägers zur Revisionseinlegung falsch eingeordnet und daher den Rechtsanwälten nicht rechtzeitig genug vorgelegt hatte.

  • BVerwG, 13.05.1964 - IV C 39.64

    Prozessunfähigkeit des Klägers - Armenrecht für eine Revision und eine Beschwerde …

    Zur Begründung hat er nur mit der Behauptung, es handele sich um einen gleichartigen Sachverhalt, Bezug genommen auf den die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährenden Beschluß des entscheidenden Senats vom 29. Juni 1962 in der Verwaltungsstreitsache des Klägers gegen den Beklagten wegen der Anrechnung von Einkünften bei der Kriegsschadenrentenberechnung - BVerwG IV C 56.62 -.

    Ein Versehen seines Büros will der Prozeßbevollmächtigte nach dem gesamten Akteninhalt nicht behaupten, wenn er auch auf den Beschluß in BVerwG IV C 56.62 Bezug nimmt, bei dem die Wiedereinsetzung daraus gerechtfertigt wurde, daß das sonst zuverlässige Büro zweier anderer Rechtsanwälte das Auftragsschreiben des Klägers zur Revisionseinlegung falsch eingeordnet und daher den Rechtsanwälten nicht rechtzeitig genug vorgelegt hatte.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.01.1963 - IV C 56.62   

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https://dejure.org/1963,4508
BVerwG, 17.01.1963 - IV C 56.62 (https://dejure.org/1963,4508)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1963 - IV C 56.62 (https://dejure.org/1963,4508)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.04.1962 - IV ER 207.62

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Prozessunfähigkeit eines …

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1963 - IV C 56.62
    Dem Kläger wird unter Aufhebung des Beschlusses des entscheidenden Senats vom 2. April 1962 - BVerwG IV ER 207.62 - für das Revisionsverfahren das Armenrecht bewilligt und der Rechtsanwalt ... als Prozeßbevollmächtigter beigeordnet.
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