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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.10.1969 - IV C 57.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,7327
BVerwG, 10.10.1969 - IV C 57.67 (https://dejure.org/1969,7327)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.1969 - IV C 57.67 (https://dejure.org/1969,7327)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 1969 - IV C 57.67 (https://dejure.org/1969,7327)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versagung des rechtlichen Gehörs bei Ausschluss eines Prozeßbevollmächtigten unter Verstoß gegen § 67 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und bei Ablehnung eines Vertagungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 160.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1969 - IV C 57.67
    Dafür genügt - ist aber auch erforderlich - "eine über den aus besonderen Gründen wahrgenommenen Gelegenheitsfall hinausgehende - selbständige - Tätigkeit" (BVerwGE 19, 339 [BVerwG 29.10.1964 - II C 160.62] [343]).
  • BVerwG, 28.10.1965 - VIII C 1.65

    Ergehen eines Beweisbeschlusses nach einem Verzicht auf mündliche Verhandlung - …

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1969 - IV C 57.67
    Dieses ist in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zu gewähren (vgl. BVerwGE 22, 271 [BVerwG 28.10.1965 - VIII C 1.65] [273]).
  • BVerwG, 04.12.1968 - VI C 64.64

    Berufung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Gerichtsassessor - Ersatz des …

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1969 - IV C 57.67
    Allerdings braucht in der Ablehnung eines Terminverlegungsantrages, z.B. wegen Verhinderung des Prozeßbevollmächtigten, noch keine Versagung des rechtlichen Gehörs zu liegen; vielmehr kommt es jeweils auf die besonderen Umstände des Falles an, ob das rechtliche Gehör als verletzt anzusehen ist (vgl. Urteile vom 16. März 1961 - BVerwG II C 107.68 - [Buchholz BVerwG 310, § 108 VwGO Nr. 3] und vom 4. Dezember 1968 - BVerwG VI C 64.64 - [JR 1969, 317]).
  • BVerwG, 30.12.1968 - VI CB 18.68

    Unzulässigkeit einer "hilfsweise" neben einer Verfahrensrevision eingelegten …

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1969 - IV C 57.67
    Es kann keine Rede davon sein, daß ein Beteiligter nicht nach den Vorschriften des Gesetzes "im Verfahren vertreten" ist, wenn ein Prozeßbevollmächtigter einen Verhandlungstermin nicht wahrnimmt oder nicht einmal wahrnehmen kann (vgl. Beschlüsse vom 30. Dezember 1968 - BVerwG VI CB 18.68 - und vom 1. Juni 1962 - BVerwG I CB 50.62 -); gleiches gilt, wenn ein Prozeßbevollmächtigter oder ein Unterbevollmächtigter zu Recht oder zu Unrecht von der Verhandlung ausgeschlossen wird.
  • BVerwG, 30.09.1965 - II C 156.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1969 - IV C 57.67
    Die Selbständigkeit der Tätigkeit als Voraussetzung der geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten wird auch sonst allgemein angenommen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 27.66 - S. 4/5 mit Nachweisen, weiter Urteile vom 30. September 1965 - BVerwG II C 156.62 - und vom 12. Mai 1966 - BVerwG II C 4.63 -, ferner Wieczorek, Zivilprozeßordnung, 1957, C I b 1 zu § 157 mit weiteren Nachweisen;.
  • BVerwG, 01.07.1968 - IV C 27.66

    Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung - Vorschriftsmäßige Besetzung des …

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1969 - IV C 57.67
    Die Selbständigkeit der Tätigkeit als Voraussetzung der geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten wird auch sonst allgemein angenommen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 27.66 - S. 4/5 mit Nachweisen, weiter Urteile vom 30. September 1965 - BVerwG II C 156.62 - und vom 12. Mai 1966 - BVerwG II C 4.63 -, ferner Wieczorek, Zivilprozeßordnung, 1957, C I b 1 zu § 157 mit weiteren Nachweisen;.
  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 4.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1969 - IV C 57.67
    Die Selbständigkeit der Tätigkeit als Voraussetzung der geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten wird auch sonst allgemein angenommen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 27.66 - S. 4/5 mit Nachweisen, weiter Urteile vom 30. September 1965 - BVerwG II C 156.62 - und vom 12. Mai 1966 - BVerwG II C 4.63 -, ferner Wieczorek, Zivilprozeßordnung, 1957, C I b 1 zu § 157 mit weiteren Nachweisen;.
  • BVerwG, 25.02.1972 - VII C 81.70

    Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 - Ablehnung eines Vertagungsantrages …

    Nur danach kann also beurteilt werden, ob der nach Art. 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör durch die Versagung einer derartigen Anordnung, als verletzt anzusehen ist (Urteil vom 16. März 1961 - BVerwG II C 107.58 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 3]; Urteil vom 10. Oktober 1969 - BVerwG IV C 57.67 - [Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 30]; Urteil vom 18. Juni 1970 - BVerwG V C 128.69 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 48]).
  • BVerwG, 27.08.1970 - IV CB 38.70

    Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Fehlens der ordnungsgemäßen Begründung …

    Gleichwohl hält es der Senat für geboten, darauf hinzuweisen, daß die z.T. schweren Vorwürfe gegenüber dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, die in der verspäteten Beschwerdebegründung erhoben werden, nicht berechtigt sind; in der Tat hatte der Senat mit seinem Urteil vom 10. Oktober 1969 - BVerwG IV C 57.67 - das Berufungsurteil vom 14. April 1967, wie es das Berufungsgericht in seinem jetzt angefochtenen Urteil zutreffend formuliert hat, "allein aus prozessualen Gründen aufgehoben".
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