Rechtsprechung
| BVerwG, 05.11.1965 - IV C 59.65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erhaltung der Übereinstimmung zwischen dem Grundbuch und dem Reichskataster - Veränderungsnachweis der Vermessungsbehörde als Verwaltungsakt - Begriff des Verwaltungsaktes - Angabe eines Eigentümers eines neu vermessenen Grundstückes durch die Vermessungsbehörde ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1966, 609
- DNotZ 1966, 606
- ZMR 1966, 119
- DÖV 1966, 569
- Rpfleger 1966, 108
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 03.05.1956 - I C 89.55
Alte württembergische Bebauungspläne sind Rechtsnormen
Auszug aus BVerwG, 05.11.1965 - IV C 59.65
Als Verwaltungsakt stellt sich eine Maßnahme dar, die von einer Verwaltungsbehörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiete des öffentlichen Rechtes getroffen wird (Urteil vom 3. Mai 1956 - BVerwG I C 89.55 - in BBauBl. 1956, 531). - BVerwG, 08.12.1953 - I C 4.53
Rechtsschutzbedürfnis als Zulässigkeitsvoraussetzung einer gegen die Festsetzung …
Auszug aus BVerwG, 05.11.1965 - IV C 59.65
Ob im angefochtenen Urteil der Begriff des Verwaltungsaktes verkannt ist, kann das Revisionsgericht ohne Rücksicht darauf überprüfen, ob der angefochtene Bescheid nach Landes- oder Bundesrecht ergangen ist (BVerwG I C 4.53 in BVerwGE 1, 39).
- BGH, 20.07.2017 - V ZB 47/16
Grundbuchberichtigung: Vollzug eines Fortführungsnachweises der …
Rn. 13 (2) Ein solcher Fortführungsnachweis der Vermessungsbehörde ist kein behördliches Eintragungsersuchen gemäß § 38 GBO, sondern ein feststellender Verwaltungsakt, der die Grundlage für die von dem Grundbuchamt zu treffende Entscheidung über die Aufnahme der Veränderung in das Grundbuch bildet (vgl. BVerwG, NJW 1966, 609 f.).Keine Bindung erzeugt ein Fortführungsnachweis dagegen im Hinblick auf Verfügungen und Eintragungen, die zugleich eine Berichtigung rechtlicher Art oder eine Berichtigung eines Irrtums über das Eigentum betreffen (vgl. § 12c Abs. 2 Nr. 2 GBO); hierüber entscheidet in eigener Zuständigkeit das Grundbuchamt (vgl. BVerwG, NJW 1966, 609 f.) durch den Rechtspfleger (§ 3 Nr. 1h RpflG).
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - 12 B 12.06
Liegenschaftskataster - Eintragung einer tatsächlichen Nutzungsart
Diesem Ergebnis steht auch nicht die von dem Kläger als Beleg für seine Ansicht angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG NJW 1966, 609 ff.) entgegen. - BVerwG, 01.04.1971 - IV B 59.70 Das ergibt sich aus folgendem: Mit Recht sieht das Oberverwaltungsgericht in Anlehnung an das Urteil des beschließenden Senats vom 5. November 1965 - BVerwG IV C 59.65 - (NJW 1966, 609 = DÖV 1966, 569) und in Übereinstimmung mit dem Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Oktober 1959 (BayVBl. 1960, 22) in dem Setzen eines Grenzsteins und der damit verbundenen örtlichen Vermarkung von Grenzen eines Grundstücks einen Verwaltungsakt.
- BGH, 31.01.1997 - V ZR 209/95
Rechte des unberechtigten Besitzers eines Hausgrundstücks wegen vor dem Beitritt …
Insbesondere hat es - entgegen der Auffassung der Revision - nicht verkannt, daß der auf der Neuvermessung beruhende Veränderungsnachweis als Verwaltungsakt (vgl. BVerwG, NJW 1966, 609 f) im Zeitpunkt der Entscheidung weder bestandskräftig war noch Eingang in das Grundbuch gefunden hatte. - VG München, 19.02.2020 - M 23 K 19.2885
Erfolglose Klage gegen einen auf einem Grenzfeststellungsvertrag beruhenden …
Mit der Aufhebung der FNe begehrt die Klägerin nämlich die Aufhebung von Verwaltungsakten (BVerwG, U.v. 5.11.1965 - IV C 59.65, juris Rn. 10;… BGH, B.v. 20.7.2017 - V ZB 47/16 - juris Rn. 13;… BayVGH, U.v. 12.1.2010 - 19 B 08.1694 - juris Rn. 17;… OVG LSA, U.v. 15.9.2015 - 2 L 138/18 - juris Rn. 25;… Bengel/Simmerding, Grundbuch Grundstück Grenze Handbuch zur Grundbuchordnung unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Fragen, 5. Aufl. 2000, Rn. 94). - VG Leipzig, 26.09.2012 - 4 K 1018/10
Klagebefugnis bei Änderung von Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters von Amts …
Vor diesem Hintergrund ergibt sich eine andere Bewertung der Rechtsnatur der streitigen, im Fortführungsnachweis Nr. 7879-89 dokumentierten Änderungen auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5.11.1965 (DÖV 1966, 569 [BVerwG 05.11.1965 - BVerwG IV C 59.65] ). - OLG Oldenburg, 11.12.1991 - 5 W 129/91
Grundbuch, öffentl. glaube des, Angaben, tatsächliche, Fortführungsmitteilung, …
Zur Erhaltung der übereinstimmung zwischen dem Grundbuch und dem Liegenschaftskataster hat das Grundbuchamt die in den Fortführungsmitteilungen des Kastasteramtes enthaltenen Berichtigungen tatsächlicher Art zwar grundsätzlich als Berichtigung der Bestandsangaben in das Bestandsverzeichnis zu übernehmen; dabei ist es im Regelfall an die einen Verwaltungsakt darstellenden Fortführungsnachweise gebunden (…Bay0bLG, Rechtspfleger 1982, S. 19; BVerwG NJW 1966, S. 609;… Bengel/Simmerding, Handkommentar zur GBO, 3. Aufl. 1989, § 22 RN 94). - OVG Bremen, 15.05.1972 - II BA 114/72
Rechtsverbindlichkeit eines Gutachtens zur Ermittlung des Verkehrswertes eines …
Anerkanntermaßen setzt die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes ein allgemeines Rechtsschutzbedürfnis voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.11.1965 - IV C 59.65). - VG Karlsruhe, 25.07.2012 - 4 K 1292/11
Vermessung von Grundstücksgrenzen: Behörde berichtigt Liegenschaftskataster von …
- VG Arnsberg, 08.02.2001 - 7 K 3268/99 Rn. 36 Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 5. November 1965 - IV C 59.65 - in: Die Öffentliche Verwaltung (DÖV) 1966, 569 f.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteile vom 22. März 1977 - IX A 1925/76 - und vom 16. März 1981 - 3 A 724/79 -.
- VG Potsdam, 28.04.2022 - 14 K 2036/18
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