Rechtsprechung
| BVerwG, 24.02.1956 - IV C 70.54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Hamburg, 08.07.1954 - VIII a VGL 296/54
- BVerwG, 24.02.1956 - IV C 70.54
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.01.1956 - IV C 117.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.02.1956 - IV C 70.54
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. Januar 1956 (IV C 117.54) dargelegt, daß nach § 253 Abs. 1 LAG bei der Bewilligung von Aufbaudarlehen der Zweck der Eingliederung nicht außer acht gelassen werden darf.
- BVerwG, 15.12.1960 - III C 171.59
Rechtsmittel
Daß die Lebensgrundlage im Sinne des § 254 LAG sich aus mehreren selbständigen Quellen zusammensetzen kann, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits im Urteil vom 24. Februar 1956 - BVerwG IV C 70.54 - ausgesprochen (vgl. auch Urteil vom 25. Januar 1957 - BVerwG IV C 204.56 -). - BVerwG, 04.07.1956 - III C 48.56
Rechtsmittel
Die abhängige, nicht entwicklungsfähige Stellung als Kraftfahrer war der verlorenen sozialen Stellung eines jungen, mit den Mitteln zur eigenen Geschäftsgründung ausgestatteten Kaufmanns nicht gleichwertig, selbst wenn die Betätigung als Kraftfahrer für ihn nach der Art seiner Ausbildung zumutbar und sein Einkommen daraus dem früheren Ertrage des Friseurgeschäfts nahezu gleichwertig gewesen sein mag (vgl. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 24. Februar 1956 - BVerwG IV C 70.54 -). - BVerwG, 02.08.1957 - IV B 23.55
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht hat zu der Auslegung der Begriffe der gefährdeten Lebensgrundlage und zu dem Verhältnis der früheren verlorenen zu der jetzigen wiedererlangten Lebensgrundlage eine Anzahl von grundsätzlichen Entscheidungen gefällt, aus denen sich ein erschöpfender Überblick über die Grundsätze zur Auslegung dieser Begriffe ergibt (vgl. u.a.Urteile vom 11. März 1955 - BVerwG IV C 99.54 -;vom 28. April 1955 - BVerwG III C 34.54 -;vom 10. Februar 1956 - BVerwG IV C 176.55 -;vom 4. Juli 1956 - BVerwG III C 36.56 -;vom 24. Februar 1956 - BVerwG IV C 70.54 -;vom 4. Juli 1956 - BVerwG III C 48.56 -).
- BVerwG, 08.05.1956 - IV B 168.55
Rechtsmittel
Der erkennende Senat ist vielmehr in seinem Urteil vom 24. Februar 1956 - Nr. IV C 70.54 - davon ausgegangen, daß die Lebensgrundlage im Sinne des § 254 LAG auch eine zusammengesetzte sein kann, und daß als Lebensgrundlage in diesem Sinne alle wesentlichen Einnahmequellen des Antragstellers zu verstehen sind, auf denen er früher seine Lebensgrundlage aufgebaut hatte. - BVerwG, 30.07.1957 - III B 241.56
Voraussetzungen für das Wiederfinden einer verlorenen Existenzgrundlage für einen …
Weder die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zitiert sind die Urteile vom 24. Februar 1956, 11. März 1955 und 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 70.54, BVerwG IV C 99.54 und BVerwG IV C 117.54 -) noch die Weisung des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes über die Gewährung von Aufbauhilfe vom 25. April 1956 schlössen eine solche Feststellung aus. - BVerwG, 22.03.1957 - IV C 231.56
Rechtsmittel
Das ist den Urteilendes erkennenden Senats vom 24. Februar 1956 (BVerwG IV C 70.54) und des III. Senatsvom 17. Mai 1956 (BVerwG III C 260.55) zu entnehmen.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 11.02.1955 - IV C 070.54 |
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